Pressemitteilung:
Geschädigter fordert „mehr als 75.000 Dollar“ Schadenersatz vor US-Gericht wegen verfassungswidriger Diskriminierung
Ein Repräsentant eines amerikanischen Softwareunternehmens hat am Donnerstag, dem 27. Juli 2000, eine Schadenersatzklage von mehr als 75.000 Dollar (über 150.000 DM) gegen die Hamburger Innensenatsangestellte Ursula Caberta eingereicht. Das Verfahren (Nr. 8: ODCV 1528-T27C) ist beim United States District Court for the Middle District of Florida anhängig. Grund: Die illegale Verbreitung des sogenannten „Sektenfilter“ in den USA und der verfassungswidrige Aufruf zum Boykott. Gemäß der Anti-Diskriminierungsgesetze in den USA verpflichten Boykottmaßnahmen aufgrund der Religionszugehörigkeit zur Leistung von Schadenersatz.
Obwohl Ursula Caberta die offizielle Haltung der Vereinigten Staaten hinsichtlich der Diskriminierung von Scientologen bekannt ist, stellte sie den sogenannten „Sektenfilter“ jetzt auch auf einer Pressekonferenz im amerikanischen Bundesstaat Florida vor.
Die Anwesenheit der Hamburger Behördenangestellten Caberta nahm der in den USA ansässige Vertreter des international tätigen Softwareunternehmens RTI zum Anlass, sein Recht auf Schadenersatz gegenüber Frau Caberta geltend zu machen. Bei einem Geschäftsabschluss mit einer deutschen Firma wurde der Unternehmensvertreter mit Cabertas „Sektenfilter“ konfrontiert und verlor den Großauftrag. In der Anklageschrift fordert der Geschäftsmann nicht nur mindestens 75.000 Dollar Schadenersatz, sondern auch ein Verbot des „Sektenfilters“ sowie die Erstattung sämtlicher Kosten.
In den Vereinigten Staaten dürfte Ursula Caberta keinen leichten
Stand haben. Erst Anfang Juni hat die
US-Handelsbeauftragte der Clinton-Administration, Charlene Barshefsky,
die Bundesrepublik aufgrund des „Sektenfilters“,
der als menschenverachtende und diskriminierende Maßnahme klassifiziert
wurde, auf die internationale „Watch List“ gesetzt. Wegen
Menschenrechtsverletzungen
gegen Scientologen, die insbesondere auf Aktivitäten von Ursula Caberta
zurückzuführen sind, wurde die Bundesrepublik das siebte Jahr
in Folge im Bericht zur Lage der Menschenrechte des US-Außenministeriums
genannt. Insgesamt haben sich die namhaftesten Gremien in über 30
Menschenrechtsberichten zu den diskriminierenden Maßnahmen in der
Bundesrepublik gegenüber Minderheitsreligionen geäußert.
Erst vor einigen Wochen gab es eine entsprechende Anhörung vor einem
Ausschuss des US-Kongresses.
Die Scientology Kirche ist unter anderem in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Schweden und Südafrika vollständig als Religion anerkannt und steuerbefreit. In Deutschland gibt es über 30 Gerichtsurteile, darunter auch mehrere Bundesverwaltungsgerichtsentscheidungen, die Scientology als Religionsgemeinschaft anerkennen oder bestätigen.
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