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Rundschreiben an verschiedene
Politiker
München, den 06.12.2000
Sehr geehrte Damen und
Herren,
Sie werden
möglicherweise von der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom Oktober diesen
Jahres gehört haben (Drucksache 14/4358). Die Mehrzahl der Fragen bezogen sich
auf die Scientology
Kirche.
Die Antworten der
Bundesregierung sprechen die Scientology Kirche erstmals offiziell von
Unterstellungen frei, die seit Jahren unberechtigterweise Verbreitung finden.
Hätte man diesen Tatsachen unter der Kohl-Administration in ähnlicher Weise
Rechnung getragen, wäre den Behörden eine lange Reihe ergebnisloser aber
kostspieliger Untersuchungen erspart geblieben.
Es wäre von Anfang an
für alle Beteiligten von Vorteil gewesen, miteinander zu reden und zu
verlangen,
dass die Fakten auf den Tisch gelegt werden.
In ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der CDU/CSU stellt die Bundesregierung fest, dass die
Scientology
Kirche und ihre Mitglieder
-
das Gesetz befolgen
-
keine Anstrengungen unternehmen, Einfluss in der Wirtschaft
auszuüben.
-
sich keine unzulässigen Wettbewerbsvorteile verschaffen.
-
und auch das Heilpraktikergesetz nicht
verletzen.
Obwohl
buchstäblich Millionen von Steuergeldern in Untersuchungsverfahren investiert
worden
sind, um das Gegenteil zu beweisen, wird den Scientologen nichts zur
Last gelegt.
Die
Bundesregierung räumt in ihrer offiziellen Antwort ebenfalls ein, dass die
Benutzung so genannter "Sektenfilter" zur Ausgrenzung von Scientologen als
Beamte und/oder Unternehmer zu ernsthaften Problemen in den internationalen
Handelsbeziehungen geführt hat. Die US-Handelsbeauftragte hatte die
Bundesrepublik auf die "Watch List" jener Länder gesetzt, die diskriminierende
Maßnahmen im Bereich des internationalen Handels verwenden, z.B. in Form des
"Sektenfilters". Die Bundesrepublik sieht sich daher mit einer Untersuchung der
World Trade Organization
konfrontiert.
Hierzu muss
auch angemerkt werden, dass das Arbeitsgericht in München gerade eben die
Verwendung entsprechender Fragebogen als rechtswidrig erklärt hat - eine
Entscheidung, welche die Stadt München nicht angefochten hat. Die
Arbeitsgerichtsentscheidung reiht sich ein in die Rechtsprechung des
Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, zuletzt im Fall
Vogt gegen die
Bundesrepublik Deutschland
(1996). Das Europäische Gericht hatte damals die
Entlassung eines Lehrers aufgrund der bloßen Zugehörigkeit zu einer bestimmten
Organisation als rechtswidrig erklärt, da es das Recht auf Meinungs- und
Versammlungsfreiheit einschränke, das gemäß Artikel 10 und 11 der Europäischen
Menschenrechtskonvention garantiert
ist.
In der Vorbemerkung
der Kleinen Anfragen verweisen die CDU/CSU-Parlamentarier auf eine Entscheidung
des Bundesarbeitsgerichts vom 22. März 1995 und versuchen
fälschlicherweise
den Eindruck zu erwecken, jener Beschluss sei
von verwaltungsrechtlicher Relevanz. Tatsächlich ging es in der Entscheidung
allein um die Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem arbeitsrechtlichen
Einzelfall aus Hamburg und nicht um Fragen der Religion. Die Meinungsäußerungen
der Arbeitsrichter waren daher auch für die maßgeblichen Verwaltungsgerichte
ohne jede Relevanz, zumal sich jene Meinung auf eine mittlerweile aufgehobene
Entscheidung eines Finanzgerichts
stützte.
Maßgeblich war
hingegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 1997 im Fall
Scientology Mission Neue Brücke Stuttgart gegen das Land
Baden-Württemberg
. Das Bundesverwaltungsgericht ging von der
weltanschaulichen Natur von Scientology-Diensten aus und lehnte im Ergebnis die
Auffassung Baden-Württembergs ab, dass es sich hierbei um kommerzielle
Aktivitäten handle. Die Regierung zog die Bescheide zurück und musste gemäß
Beschluss des VGH Mannheim die Kosten des Verfahrens tragen.
Wörtlich hieß es in dem
Bundesverwaltungsgerichtsurteil: "
Das Bundesverwaltungsgericht hat
entschieden, dass ein Verein keinen Wirtschaftsbetrieb unterhält, soweit er
seinen Mitgliedern Leistungen anbietet, in denen sich die Vereinsmitgliedschaft
verwirklicht und die unabhängig von den mitgliedschaftlichen Beziehungen nicht
von anderen Anbietern erbracht werden können. Dann liegt nämlich keine
unternehmerische Tätigkeit vor. Dies ist beim Kläger der Fall, wenn das nach
seiner Satzung als `geistliche Beratung´ zu verstehende sog. Auditing und die
Seminare und Kurse `zur Erlangung einer höheren Daseinsstufe´ von gemeinsamen
Überzeugungen der Mitglieder getragen sind, von denen sie nicht gelöst werden
können, ohne den Wert für den Empfänger zu
verlieren."
Das
Landgericht Hamburg bestätigte am 5. Januar 1998 auf dieser Grundlage die
Religionseigenschaft von Scientology. Das Verwaltungsgericht Stuttgart und das
Sozialgericht Nürnberg teilten in ihren Urteilen aus den Jahren 1999 bzw. 2000
ebenfalls diese Auffassung.
Das Verwaltungsgericht
Stuttgart führte aus: "
Aufgrund der substantiierten Ausführungen des Klägers
[der Scientology Kirche] ... ist das Gericht der Überzeugung, dass die
Mitglieder des Klägers sich auditieren lassen, Kurse und Seminare besuchen, um
auf dem durch L. Ron Hubbard aufgezeigten Weg die `Erlösung´ anzustreben. ...
Dass der Kläger von seinen Mitgliedern Entgelte für Auditing, Kurse und
Seminare
verlangt, ist für sich gesehen kein Indiz für einen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb
..."
Die Antworten
der Bundesregierung werden im übrigen durch die Untersuchungsergebnisse anderer
Regierungsbehörden innerhalb und außerhalb Deutschlands untermauert.
-
Dokumente, die der Scientology Kirche im Rahmen von Akteneinsichten
zugänglich wurden, beweisen, dass Vertreter der Kohl-Regierung zumindest in
den Jahren 1991, 1992 und 1998 nach Belegen für die angebliche "Infiltration"
durch Scientology bei Ministerien und Industrie- und Handelskammern gesucht
hatten. In zahlreichen Erwiderungen befragter Stellen wurde bestätigt, dass
es
auf keiner Regierungsebene irgendwelche Hinweise auf eine "Infiltration"
gibt.
Die einhellige Antwort war zu Recht "
Fehlanzeige
".
-
In einem Memorandum des Justizministeriums in Schleswig-Holstein vom 20.
Januar 1999 aus einer weiteren Akteneinsicht wird erklärt: "
Vor dem
Hintergrund der bisher erzielten Beobachtungsergebnisse zeigt sich, dass die
Vorbehalte Schleswig-Holsteins gegen die nachrichtendienstliche Beobachtung
der Scientology-Organisation zu Recht geltend gemacht worden sind. ... Eine
unmittelbare politische Betätigung der Scientology-Organisation ist nach wie
vor nicht festzustellen, aber auch der unmittelbare politische Einfluss wird
offensichtlich nicht gezielt gesucht. ... Die Landesregierung sieht keine
Veranlassung, ihre bisher ablehnende Haltung zu einer nachrichtendienstlichen
Beobachtung der Scientology-Organisation zu ändern
."
-
Bereits im September 1999 hatte der damalige Leiter des
Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen, Dr. Fritz-Achim Baumann, in einem
Stern
-Interview ausführlich erklärt, warum Scientology kein Fall für
den Verfassungsschutz sei, nachdem das Land NRW in den Jahren zuvor einer der
stärksten Befürworter einer Beobachtung gewesen war .
-
In einem Interview mit der
Süddeutschen Zeitung
am 26. April 2000
erklärte die jetzige Bundesvorsitzende der Grünen Renate Künast: "
Das Amt
beobachtet Scientology, obwohl mittlerweile alle wissen, dass Scientology
keine Gefahr für die Bundesrepublik ist.
"
-
In Erklärungen vom 1. Oktober 1993 und 31. Dezember 1997 gab die
amerikanische Steuerbehörde Internal Revenue Service öffentlich bekannt, dass
die Scientology Kirche offiziell als Religion und als steuerbefreit anerkannt
wird. Wörtlich hieß es im Dezember 1997:
"
Die Scientology Kirche
wurde als steuerbefreit anerkannt, nachdem festgestellt wurde, dass es sich
um
eine Organisation handelt, die ausschließlich religiöse und wohltätige Zwecke
verfolgt. Die Anerkennung basierte auf umfangreichen Informationen über
finanzielle und andere Angelegenheiten, die der Steuerbehörde von der Kirche
zur Verfügung gestellt wurden."
-
Im Jahr 2000 wurde Scientology offiziell von den zuständigen
Regierungsbehörden in Schweden und Südafrika als Religion anerkannt.
Anerkennungen dieser Art existieren ebenfalls in Australien und in allen
kanadischen
Provinzen.
Die
Beobachtung durch den Verfassungsschutz in Deutschland hat eine ganze Reihe von
diskriminierenden Folgen für Scientologen und ihre Familien nach sich gezogen.
Sie hat den Steuerzahler buchstäblich Millionen gekostet. Und dies zu einer
Zeit, in der es die wichtigste Pflicht der Behörden wäre, die verschiedenen
Formen der Volksverhetzung, des Hasses und der Gewalt zu unterbinden und somit
die wirkliche Gefahr für die Grund- und Freiheitsrechte
abzuwenden.
Unter
Berücksichtigung der oben genannten Tatsachen möchten wir Sie mit allem
Nachdruck bitten, sich für die Einstellung der Beobachtung von Scientology
durch
die Verfassungsschutzbehörden einzusetzen, da sie durch nichts gerechtfertigt
ist.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns
jederzeit zu kontaktieren.
Mit freundlichem Gruß
Sabine Weber
Vize-Präsidentin
der Scientology Kirche Deutschland e.V.
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