PRESSEMITTEILUNG
FRANZÖSICHER KASSATIONSHOF WEIST REVISION DER GENERALSTAATSANWALTSCHAFT LYON AB - SCIENTOLOGY ALS RELIGION BESTÄTIGT
(PARIS) Für die Geschichte der Scientology-Kirche in
Frankreich
begann mit einer gestern bekanntgegebenen Entscheidung des
französischen
Kassationshofs ein neues Kapitel. Das oberste französische
Gericht
bestätigte ein Urteil des Berufungsgericht in Lyon - das
im Juli 1997
europaweit für Schlagzeilen gesorgt hatte - wonach
Scientology Kirche
alle Kriterien einer
Religionsgemeinschaft erfüllt.
Die Generalstaatsanwaltschaft war in die Revision zum obersten Gerichtshof gegangen, um neun ergangene Freisprüche (bei drei Verurteilungen) und vor allem die Feststellungen des Oberlandesgerichts Lyon zur Religionseigenschaft von Scientology aufgehoben zu bekommen. Letzteres war ein Hauptanliegen des Anklagevertreters in der Revision.
Der oberste Gerichtshof wies die Revision der
Generalstaatsanwaltschaft
zu den Freisprüchen ebenso wie zu den Feststellungen
über die
Religionseigenschaft von Scientology ab und stellte fest,
daß die
Ausführungen des Oberlandesgerichts zur
Religionseigenschaft von Scientology gut begründet
seien und der
Anfechtung in der Revision durch die Generalstaatsanwaltschaft
standhalten,
da sie keine logischen oder rechtlichen Fehler erkennen
ließen.
Damit ist die Anerkennung der Religionseigenschaft der Scientology Kirche durch den obersten Gerichtshof in Frankreich festgeschrieben. Nun können Scientologen nach der französischen Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention frei missionieren und ohne Regierungsbeschränkungen ihre Religion praktizieren.
Das Urteil hat auch für die Beurteilung der Scientology
Kirche
in Deutschland Bedeutung, weil eine erstinstanzliche negative
Entscheidung des Landgerichts Lyon aus dem Jahr 1996 heute
noch immer
in behördlichen Publikationen gegen Scientology ins Feld
geführt
wird.
Für den Inhalt und weitere Informationen: Georg Stoffel
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