01.09.2003
VERFASSUNGSSCHUTZ BERLIN STELLT ÜBERWACHUNG VON SCIENTOLOGY EIN
(BERLIN) Wie die Scientology Kirche Deutschland e.V. (Sitz München) am
Montag berichtete, hat die Senatsverwaltungs für Inneres in einer
schriftsätzlichen Erklärung gegenüber dem Verwaltungsgericht Berlin
mitgeteilt, dass die Berliner Verfassungschutzbehörde die Scientology
Kirche in Berlin nicht mehr überwacht.
Zuvor schon hatte die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin mit
rechtskräftigem Urteil vom 13.12.2001 (Az. VG 27 A 260.98)
festgestellt, dass die Überwachung der Berliner Scientology
Kirche mit geheimdienstlichen Mitteln rechtswidrig war.
Damit unterliegt die Scientology Kirche offiziell in den Bundesländern
Berlin und Schleswig-Holstein keiner Überwachung durch die
Verfassungsschutzbehörden mehr. Inoffiziell haben auch andere
Bundesländer die Überwachung seit längerem eingestellt. In den Ländern
Nordrhein-Westfalen und Hessen ist die Religionsgemein- schaft daher
auch nicht mehr Teil des Verfassungsschutzberichtes.
Für den Inhalt und weitere Informationen: Georg Stoffel/Sabine Weber,
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