Pressemitteilung:
2. September 2003
SCIENTOLOGEN GEWINNEN VOR GERICHT IN FRANKREICH
Nach
einem 11 Jahre andauernden Rechtsstreit muss der französische
Geheimdienst nun seine Akten für die Scientologen
offenlegen.
Seit 1992 verlangte der Vorsitzende des "Französischen Komitees von
Scientologen gegen Diskriminierung", Michel Raoust, Einsicht in seine
Akten bei dem französischen Geheimdienst "Renseignements Generaux"
(kurz RG genannt). Trotz eindeutiger Rechtslage wurde dem Scientologen
jene Akteneinsicht mit dem pauschalen Hinweis auf die Ausnahmeregelung
"Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" verweigert.
Michel Raoust klagte durch alle Instanzen und bekam jetzt vor dem
"Conseil D´Etat" - vergleichbar mit unserem Bundesverwaltungsgericht -
nach 11 Jahren sein Recht. Michel Raoust ist nicht der einzige
Scientologe, der daran interessiert ist zu erfahren, in welcher Art und
Weise er von den französischen Behörden bespitzelt und in seinen
Rechten beschnitten worden ist. Mindestens 24 weitere Scientologen
haben den Ausgang des jetzigen Verfahrens freudig begrüßt, da sie
ebenfalls Klagen auf Akteneinsicht gegen den RG anhängig haben.
Die Entscheidung stellt einen Präzedenzfall im Bereich des
Datenschutzes dar. Erstmals forderte ein Gericht den Geheimdienst und
das französische Innenministerium auf, aufgrund objektiver Fakten zu
belegen, worin die angebliche "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit"
tatsächlich zu sehen sei, die einer Akteneinsicht entgegenstehen
könnte. Die Behörden hingegen argumentierten, dass die Mitgliedschaft
bei der Scientology Kirche bereits ausreiche, um sich auf die
Ausnahmeregelung berufen zu können. Dem stimmte das Gericht nicht zu.
Es stellte fest, dass sich in der Akte des betroffenen Scientologen
nichts befände, was die Verweigerung der geforderten Akteneinsicht
rechtfertigen würde.
Für mehr Informationen: Sabine Weber/Georg Stoffel, 089-27817732