PRESSEMITTEILUNG
03.02.2003
ERSTMALIG IN DEUTSCHLAND:
STEUERBEFREIUNG DURCH DAS BUNDESAMT FÜR FINANZEN FÜR DIE CHURCH OF SCIENTOLOGY
INTERNATIONAL
(BONN) Das Bundesamt für Finanzen in Bonn, das deutsche Pendant zur
amerikanischen
Steuerbehörde IRS, hat jetzt Freistellungsbescheide an die Church of Scientology
International (CSI), der Mutterkirche der Scientology-Religion, erlassen.
Darin wird der CSI Steuerbefreiung für ihre Einnahmen in Deutschland gewährt.
Die Entscheidung durch das Bundesamt für Finanzen bedeutet, dass die in Los
Angeles beheimatete Mutterkirche der Scientology-Religion das erste Mal in
Deutschland als steuerbefreit anerkannt wurde.
Die Befreiung betrifft Lizenzgebühren für Informations- und Ausbildungsfilme
über die Scientology-Religion, die während der Ausbildung von
Scientology-Geistlichen
gezeigt werden und CSI an die deutschen Kirchen lizensiert. Bisher waren
alle Scientology Kirchen in Deutschland gehalten, 25 % der Lizenzgebühren
an das jeweils zuständige Finanzamt abzuführen. CSI hat jetzt die
Steuerbefreiung
für die Lizenzgebühren aller neun deutschen Scientology Kirchen in München,
Hamburg, Stuttgart, Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg-Eppendorf und
den Celebrity Centres in München und Düsseldorf erhalten. Die
Freistellungsbescheide
betreffen den Zeitraum 1994 bis 2005.
Die Entscheidung des Bundesamt für Finanzen, der CSI Steuerbefreiung zu
gewähren,
folgt einer Präzedenz-Entscheidung des Finanzgericht Köln (Az 2 K 6627/96)
vom 24. Oktober 2002. Das Gericht hatte entschieden, dass Scientology Missions
International (SMI) und die International Hubbard Ecclesiastical League of
Pastors (I-HELP) nach dem Doppel- besteuerungsabkommen zwischen den USA und
Deutschland zur Steuerbefreiung qualifiziert sind, da sie in den USA als
gemeinnützige religiöse Körperschaften anerkannt sind. SMI ist die Mutterkirche
für alle Scientology Missionen. I-HELP gibt Scientology-Geistlichen ausserhalb
der organisierten Kirchen die notwendige Anleitung in der Erfüllung ihrer
Aufgaben als Geistliche. Beide Organisationen haben ihren Sitz ebenso wie
CSI in Los Angeles/USA.
Nach der rechtskräftigen Gerichtsentscheidung vom Oktober erliess das Bundesamt
für Finanzen jetzt gleichlautende Freistellungsbescheide zugunsten von CSI,
da auch sie in den USA als gemeinnützige religiöse Körperschaft anerkannt
und dort von der Einkommensteuer befreit ist.
Rev. Heber Jentzsch, Präsident der Church of Scientology International, hob
die besondere Bedeutung dieser Steuerbefreiung hervor:
"Es ist das erste Mal, dass eine deutsche Behörde die Tatsache der Anerkennung
von Scientology in den USA auch für Deutschland respektieren musste. Diese
Entscheidung ist ein wichtiger Schritt bei unseren Bemühungen, genauso wie
andere Religionsgemeinschaften in Deutschland behandelt zu werden, wie es
die deutsche Verfassung und internationale Abkommen verlangen."
Scientology ist in den größten Staaten der westlichen Welt offiziell als
Religionsgemeinschaft anerkannt wie in den USA, Kanada, Australien, Südafrika,
Schweden, Portugal, Ungarn, Italien, Niederlande, Taiwan, Neuseeland und
anderen Nationen. Weltweit sind hunderte von Verwaltungsentscheidungen sowie
Gerichtsurteilen - letztere auch in Deutschland - zu dem Schluss gekommen,
dass Scientology eine bona fide Religionsgemeinschaft ist.
Für den Inhalt und weitere Informationen: Sabine Weber/Georg Stoffel
Telefon 089/ 27 81 77 32/3
Die Kopie eines Freistellungsbescheids des Bundesamts für Finanzen und die
ersten beiden Seiten des Urteils des Finanzgerichts Köln finden Sie zu Ihrer
Information beigefügt (
hier auch zum Download als PDF
).
(Zum Vergrößern bitte anklicken)