PRESSEMITTEILUNG
4. Dezember 2003
VERWALTUNGSGERICHT BERLIN ERKLÄRT:
ERWÄHNUNG VON SCIENTOLOGY IM VS-BERICHT 2002 IST RECHTSWIDRIG
(BERLIN/MÜNCHEN) In der heutigen Verhandlung zum Thema der
Scientology-Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörde Berlin
stellt das Berliner Verwaltungsgericht (Az VG 27 A 40.03) fest, dass
die Erwähnung von Scientology im Verfassungsschutzbericht 2002
offensichtlich rechtswidrig ist. Nach kurzer Beratung unterwarf sich
die Berliner Innenbehörde und stimmte der Auffassung des
Verwaltungsgerichts zu.
Nachdem die Innenbehörde die Beobachtung der Scientology Kirche und
ihrer Mitglieder bereits im August 2003 eingestellt hatte, änderte die
Scientology Kirche diesen zweiten - ursprünglich auf Einstellung der
Überwachung gerichteten - Antrag um in einen Antrag auf Feststellung
der Rechtswidrigkeit der früheren Überwachung. Das Verwaltungsgericht
Berlin wies diesen Antrag der Klage aus formalrechtlichen Gründen als
unzulässige Klageänderung ab.
In ihrer Klageschrift zitierte die Kirche zahlreiche Urteile und
Behördenanerkennungen: "Ob dies die USA, Australien, Südafrika, Kanada,
Italien, Portugal, Österreich, Schweden, England, Neuseeland oder
Taiwan betrifft. In all diesen Ländern und einigen mehr ist die
Scientology Kirche heute als Religion und fester Teil der Gesellschaft
staatlicherseits anerkannt ...".
Nicht nur in Berlin nahmen Zweifel und öffentliche Kritik an der
Beobachtung seit längerem zu: In einer am 3. Dezember 2002
veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der CDU an den Bremer Senat
in der Drucksache 15/1316 hatte das Bremer Innenministerium - welches
zu jener Zeit auch den Vorsitz der Innenministerkonferenz innehatte -
erklärt, dass die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes nicht nur in
Bremen, sondern bundesweit über die seit Jahren bekannten Tatsachen
hinaus als gering einzustufen seien. Ebenso hieß es in der
Antwort: Eine vom Bundeskriminalamt im Jahre 1995 eingerichtete
Sondermeldestelle zur Erfassung vermuteter Straftaten der Scientology-
Organisation wurde bereits im Februar 2001 aufgelöst, weil es nicht
einmal Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten seitens
der Scientology-Organisation und ihrer Mitglieder gab. Auch
umfangreiche staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren in den
vorangegangenen Jahren in München, Hamburg und Stuttgart wurden
allesamt zu Gunsten der Scientology Kirche eingestellt.
Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" bezweifelte auch Berlins
Innensenator Erhard Körting den Sinn einer weiteren Beobachtung. Die
Bundesverbraucherschutz-Ministerin Renate Künast erklärte in einem
Interview im April 2000: "Das Amt beobachtet Scientology, obwohl
mittlerweile alle wissen, dass Scientology keine Gefahr für die
Bundesrepublik ist." Auch in den Menschenrechtsberichten des
amerikanischen Außenministeriums wurde die Scientology-Beobachtung
wiederholt vehement kritisiert.
Dem gegenüber sorgten Jahre lange Skandale im früheren Landesamt für
Verfassungsschutz Berlin bundesweit für Schlagzeilen. So behauptete ein
Anonymus eine Scientology-Mitgliedschaft des leitenden Berliner
Polizeibeamten Otto D., die dann vom Berliner Landesamt für
Verfassungsschutz unter Hinweis auf „geheimdienstliche
Mittel“ in einem „Behördenzeugnis“
bestätigt wurde. Quelle war ein geheimnisvoller V-Mann, der in
die Berliner Scientology Kirche eingeschleust worden war und später als
höchst dubioser Ex-Stasi-Spitzel enttarnt wurde. Weitere skandalöse
Praktiken von Verfassungsschutzagenten kamen ans Licht, als sie
versuchten, einem Teilzeitmitarbeiter der Berliner Scientology Kirche
als informellen Mitarbeiter anzuwerben und ihm 5.300 Mark in bar unter
anderem für Beweise über eine Scientology-Mitgliedschaft des
Polizeidirektors Otto D. übergaben. Letztlich führten diese Skandale
zur Auflösung des Berliner Landesamts für Verfassungsschutz als
eigenständige Behörde.
Die Verfassungsschutzbeobachtung hat nach über sechs Jahren außer den
bekannten VS-Skandalen absolut nichts ergeben, weil es bei der seit 30
Jahre bestehenden Scientology Kirche nie etwas gegeben hat, das einer
Beobachtung bedurft hätte. Erwähnungen in den VS-Berichten wurden gegen
Scientology gezielt als Diskriminierungsinstrument eingesetzt. Die in
den letzten Jahren veröffentlichten Berichte der Berliner
Verfassungsschutzbehörde sind an Substanzlosigkeit und Banalität nicht
mehr zu überbieten, hieß es in der Klageschrift, dem das Gericht heute
vollauf gefolgt ist und dem sich die Behörde nach kurzer Überlegung
bedingungslos unterwarf.
"Der Kombination aus Ignoranz und Rechtsmissbrauch hat das
Verwaltungsgericht Berlin dennoch einen Riegel vorgeschoben, indem es
die Erwähnung der Scientology Kirche im VS-Bericht klar als
rechtswidrig beurteilt hat," sagte Scientology-Sprecherin Sabine Weber
nach der heutigen Gerichtsverhandlung in Berlin.
Für den Inhalt und weitere Informationen: Sabine Weber/Georg Stoffel
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