PRESSEMITTEILUNG 08.12.98
SCIENTOLOGEN LÄUTEN GEGEN VERFASSUNGSSCHUTZ- BEOBACHTUNG IN THÜRINGEN RECHTLICHE OFFENSIVE EIN
INNENMINISTER ZUR SOFORTIGEN EINSTELLUNG AUFGEFORDERT
BEHÖRDE WIRD "PAARUNG AUS IGNORANZ, UNFÄHIGKEIT UND RECHTSMISSBRAUCH" VORGEWORFEN
(ERFURT/MÜNCHEN) Die Anwälte der Scientology
Kirche Deutschland
e.V. (Sitz München) haben jetzt Innenminister Richard
Dewes aufgefordert
die Scientology-Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln
im Bundesland
Thüringen einzustellen. Andernfalls werde Klage vor
dem zuständigen
Verwaltungsgericht erhoben.
Die Gemeinschaft sei in Thüringen organisatorisch gar
nicht vertreten.
Von daher sei es ein Unding, daß die Landesregierung bei
der jüngsten
Innenministerkonferenz in Bonn einer weiteren Beobachtung
zugestimmt hat.
Der Verfassungsschutz werde gegen Scientology gezielt als
propagandistisches
Diskriminierungsinstrument mißbraucht. "Der unlängst
veröffentlichte
Be-
richt der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der
Länder
ist an Substanzlosigkeit und Banalität wohl nicht mehr zu
überbieten,"
heißt es zur Begründung in dem Anwaltsschreiben an
Innenminister
Dewes.
Die Verfassungsschützer haben nach eigenen Angaben in allen fünf neuen Bundesländern nach einjähriger Beobachtung ganze 35 - 40 Scientology-Mitglieder festgestellt, also im Durchschnitt bis zu acht Menschen pro Land.
"Es stellt sich die Frage, wieviele Verfassungsschutzbeamte
in obskure
Aktivitäten verwickelt waren und sind, um nach über
einem Jahr
Beobachtung festzustellen, daß es nichts zu beobachten
gibt. Eine
weitere Beobachtung in Thüringen ist eine reine Farce und
eine unverantwortliche
Verschwendung von Steuergeldern. Für den
Verfassungsschutzaktionismus
einzelner Politiker, die amtskirchliche Interessen
vertreten, gibt
es keine gesetzliche Voraussetzung. Diese Paarung aus Ignoranz,
Unfähigkeit
und Rechtsmißbrauch werden wir nicht länger
hinnehmen," sagte
ein Sprecher der Scientologen.
Die rechtliche Offensive der Gemeinschaft umfaßt auch
die vier
weiteren neuen Bundesländer, sowie Rheinland-Pfalz und das
Saarland.
Von den dortigen Innenministern verlangen die Anwälte
ebenso die Einstellung
der Verfassungsschutzbeobachtung, weil Scientology auch in
diesen Bundesländern
organisatorisch nicht präsent ist. Schleswig-Holstein
hatte bereits
1997 eine Scientology-Beobachtung durch den
Verfassungsschutz abgelehnt.
Für den Inhalt und weitere Informationen: Georg Stoffel
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