ESSEMITTEILUNG
8. März 2004
US-GERICHT VERDONNERT
SEKTENBEAUFTRAGTE URSULA CABERTA ZU 5.249,50 DOLLAR FÜR NICHTERSCHEINEN
ZUR ZEUGENVERNEHMUNG
US-Gericht rügte Cabertas Verhalten bereits am 16. November 2001 als
„ausweichend“, „unkooperativ und „streitsüchtig“.
Wer zahlt die Zeche? Caberta selbst oder wieder einmal die Stadt Hamburg
(Tampa, Florida, USA/Hamburg) Der United States District Court in
Tampa, Florida hat die Hamburger AGS-Leiterin und Senatsangestellte
Ursula Caberta
am 2. März 2004 wegen Nichterscheinens zur Zeugenvernehmung im
Hamburger US-Generalkonsulat zu einer Zahlung von insgesamt 5.249,50
Dollar an den
Scientologen und Kläger Hubert H. verurteilt (Az:
8:00-CV-1528-T-27EAJ). Cabertas eigener Antrag auf Kostenerstattung
wurde in einem weiteren
Gerichtsbeschluss gleichen Datums abgelehnt.
Der Fall hatte bereits Mitte 2000 seinen Anfang genommen. Der deutsche
Scientologe Hubert H. wohnhaft in den USA hatte aufgrund einer von
Ursula
Caberta entwickelten menschenrechtsverletzenden „Schutzklausel“
gegen
Scientologen einen Kunden verloren und reichte daraufhin Klage wegen
Diskriminierung und Schadenersatz gegen Ursula Caberta in Florida ein.
Seit dieser Zeit hatte Caberta versucht, etwaige Anweisungen des
Gerichts zu
umgehen. Sie berief sich auf ihre Immunität als Senatsangestellte,
erschien am 25. Juli 2001 nicht zur gerichtlich angeordneten
Zeugenvernehmung im
Hamburger US-Konsulat und verweigerte jede Koorperation. Cabertas
Verhalten vor dem US-Gericht wurde bereits im November 2001 von der
damals
vorsitzenden Richterin Elizabeth Jenkins als "ausweichend",
"unkooperativ" und "streitsüchtig" bewertet.
Jetzt wurde sie vom amerikanischen Rechtssystem jedoch eingeholt. Das
Gericht betrachtet sich im Falle Hubert H. zwar nicht für zuständig,
belegte
Caberta aber mit den unnötig entstandenen Kosten. Die Frage ist: wer
zahlt? Erneut der Hamburger Steuerzahler oder diesmal die
Senatsangestellte selbst?
Im
US-Bericht über den weltweiten Stand der Religionsfreiheit vom 18. Dezember 2003
schaffte
es die korrupte Hamburger Senatsangestellte Caberta
wegen der Annahme von stattlichen 75,000 Dollar durch einen
Scientology-Gegner erstmals mit vollem Namen erwähnt zu werden. Sie kam
mit
einer Geldstraße von 7.500 Euro davon, blieb zum Erstaunen auch der
US-Behörden aber im Amt.
Sprecher der Scientology Kirche Hamburg e.V., Frank Busch, begrüßte die
Entscheidungen: „Wir sind froh, dass das Gericht dem Verhalten Cabertas
Rechnung getragen und ihre wiederholten Lügen, Ausweichmanöver und die
Behinderungen des Gerichts während des Rechtsstreits entsprechend
geahndet
hat. Das Gericht hat verdeutlicht, dass es in den USA nicht toleriert
wird, sich über die Gesetze des Landes zu erheben.“
Für den Inhalt und weitere Informationen: Frank Busch -
040/356007751