PRESSEMITTEILUNG
SCIENTOLOGEN FORDERN IN SCHREIBEN AN PARLAMENTARISCHE KONTROLL-
KOMMISSION SUSPENDIERUNG VON VERFASSUNGSSCHUTZPRÄSIDENT RANNACHER
(STUTTGART) Nach dem jüngsten Verfassungsschutzskandal forderte die Scientology Kirche Stuttgart e.V. die Suspendierung von Landesamtschef Helmut Rannacher. In einem Schreiben an die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission im Baden-Württembergischen Landtag begründen die Scientologen ihre Forderung:
"In den letzten Tagen überschlugen sich die Meldungen von rechtswidrigen und strafbaren Handlungen durch Mitarbeiter des Baden- Württembergischen Landesamtes für Verfassungsschutz. Höhepunkt war die Verhaftung eines Agenten der Behörde in der Schweiz wegen strafbarer Handlungen. Dies führte obendrein zu einer Belastung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz wegen der völkerrechtlichen Verletzung der Souveränität der Schweiz.
WIR FORDERN DESHALB AUFGRUND VON WIEDERHOLTEN RECHTSWIDRIGEN
UND TEILWEISE
STRAFBAREN HANDLUNGEN DURCH MITARBEITER DES LANDESAMTES
FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ
EINE GENAUE UND UNABHÄNGIGE ÜBERPRÜFUNG DER
PRAKTIKEN DES
LANDESAMTES UND BIS ZUM ABSCHLUSS DIESER PRÜFUNG DIE
SUSPENDIERUNG
VON PRÄSIDENT RANNACHER VON SEINEM AMT.
BEGRÜNDUNG:
1. Nach dem Grundgesetz binden die Grundrechte die
Gesetzgebung, vollziehende
Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Der
Staat und
seine Vollzugsbeamte stehen damit nicht über dem Gesetz.
Sie sind verpflichtet, die Grundrechte und
verfassungsmäßige
Rechtsordnung zu achten und unter Beachtung der
unverletztlichen und unveräußerlichen
Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft,
des Friedens
und der Gerechtigkeit zu schützen. Das umfaßt auch
die allgemeinen
Regeln des Völkerrechts, die den Gesetzen vorgehen und
unmittelbar
Rechte und Pflichten für die Bewohner der Bundesrepublik
erzeugen.
Dies ist aufgrund von rechtswidrigen Praktiken von Mitarbeitern
des Landesamtes
für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg unter der
Führung
ihres Präsidenten Helmut Rannacher gegenwärtig nicht
mehr gewährleistet.
2. Die Schweizer Bundesstaatsanwaltschaft teilte gestern
mit, daß
sich gegen den Beamten der Verdacht der "verbotenen politischen
nachrichtendienstlichen
Tätigkeit" ebenso bestätigt hätte, wie der
Vorwurf der "verbotenen
Handlungen für einen fremden Staat" und der
"Fälschung von Ausweisen".
Nur gegen Stellung einer Kaution durch das Innenministerium
in Stuttgart sowie gegen Zusage seiner Rückkehr zur
Teilnahme
an dem zu erwartenden Gerichtsverfahren kam der Beamte mit dem
Decknamen
"Goller" wieder aus der Haft frei.
Zwar übermittelte der Präsident des Landesamtes
für
Verfassungsschutz in Baden-Württemberg, Helmut Rannacher,
eilfertig
eine schriftliche Entschuldigung an seinen schweizer Kollegen.
Doch handelte
es sich dabei angesichts der politischen Hysterie um die
Scientology Religion
nur um einen Versuch der Schadensbegrenzung. Der deutsche
Botschafter in
der Schweiz wurde wegen der rechtswidrigen Spionageaktion des
Mitarbeiters
des Landesamtes in das Eidgenössische Departement für
auswärtige
Angelegenheiten (EDA) zitiert und mußte einen
förmlichen Protest
gegen die völkerrechtliche Verletzung der Schweizerischen
Souveränität
entgegennehmen.
Gemäß einer weiteren Pressemeldung soll sich der
festgenommene
VS-Agent vor der Basler Stadträtin Haller - eine seiner
Gesprächspartnerinnen
- nach Hinweis auf die Illegalität seines Tuns mit den
Worten gerechtfertigt
haben, daß "sein Chef dabei sei, die Sache mit Bern
abzusprechen".
Desweiteren rechtfertigte der VS-Agent gegenüber Frau
Haller angeblich
sein rechtswidriges Tun mit den Worten: "seine
Aktivitäten würden
von den Vorgesetzten gedeckt."
Daraus ergibt sich, daß entgegen anderslautender
Äußerungen
des Präsidenten des Landesamtes für
Verfassungsschutz, der Beamte
"Goller" eben nicht "eigenmächtig" gehandelt hätte,
sondern mit
der Absegnung seines "Chefs" Rannacher und aufgrund der
bekannten Rechtslage
offenbar in dem Wissen um die Rechtswidrigkeit seines Tuns.
Einen anderen
Schluß
lassen die in den Medien berichteten Fakten und
Rechtfertigungen des
VS-Agenten "Goller" nicht zu. Es ist daher zu vermuten,
daß sein
rechtswidriges Tun von höchster Seite des Landesamtes
für Verfassungsschutz
abgesegnet war.
Laut einer dpa-Meldung übergab der Agent "Goller" der Scientology-Gegnerin Odette Jaccard, die seit Jahren mit der Hausfrau und zweifelhaften Scientology-Gegnerin Renate Hartwig zusammenarbeitet, am letzten Montag in dem Basler Hotel "Victoria" Material über ein angeblich für Anfang Mai geplantes deutsch-schweizer Scientologen-Treffen in Rothrist bei Olten mit dem Ziel, "die deutschen Autonummern herauszufinden", so Jaccard.
Der jüngste Skandal in der Schweiz ist nur die Spitze des Eisbergs im Verantwortungsbereich von Herrn Rannacher und kein Einzelfall. Besagter - in der Schweiz inhaftierte - Agent "Goller" spähte nämlich bereits seit Monaten unbescholtene Mitglieder der Scientology Kirche und deren Angehörige aus.
Aus Pressemeldungen ist weiterhin zu entnehmen, daß
das Landesamt
für Verfassungsschutz bereits seit mehreren Monaten
Kontakt zu der
besagten schweizerischen Gegnerin der Scientology Kirche
aufgenommen hatte
und seither einen wiederholten Informationsaustausch pflegte.
Gemäß
der weiteren Angaben von Jaccard hätte sie bereits im
Herbst 1997
einen Anruf
eines Herrn "Fuchs" aus dem Stuttgarter Landesamt für
Verfassungsschutz
erhalten. Herr "Fuchs" wollte angeblich Auskunft über
einen in der
Schweiz aktiven Scientologen bekommen. Jaccard übersandte
daraufhin,
was sie über den Mann wußte.
Desweiteren wollte laut der Aussagen von Jaccard der
Stuttgarter VS-Agent
"Fuchs" von Jaccard wissen, wer aus dem süddeutschen Raum
an Scientology
Veranstaltungen in Basel oder Zürich teilnimmt. VS-Agent
"Fuchs" soll
Jaccard letztlich per Telefon an den VS-Agenten "Goller"
weitergereicht
haben, der dann das Treffen in Basel arrangierte.
Aus den zitierten Berichten und dem oben aufgezeigten Sachverhalt ergibt sich, daß das Landesamt für Verfassungsschutz Privatpersonen in widerrechtlicher Weise zur Ausspähung von Scientologen benutzt und sich offenbar mit Vorliebe sogenannter "Kritiker" und deren Clubs bedient, um dann die so ausgemachten Scientologen in ihren Computerdateien zu erfassen.
Auf diese Weise wird in die Rechte unbescholtener
Bürger dieses
Staates eingegriffen und gegen ihr informationelles
Selbstbestimmungsrecht
allein aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Scientology Kirche
verstoßen.
Diese Rechtsverstöße geschehen in unserem Land
ausweislich der
angeblichen Angaben von "Goller" gegenüber seiner
schweizer Kontaktperson
mit
Absegnung der höchsten Stellen.
3. Der Verfassungsschutz bedient sich bei seiner Tätigkeit mit Vorliebe sog. "Kritiker" und ihrer Clubs auch in Deutschland, wie folgender Sachverhalt aufdeckt.
Gemäß einem Bericht der Südwestpresse Ulm
vom 9.4.98
arbeitet die Scientology-"Kritikerin" Renate Hartwig nicht nur
mit ihrer
Gefährtin Jaccard in der Schweiz zusammen, sondern leistet
ihr auch
noch eilfertig in einem Kommentar gegenüber der
Südwestpresse
Ulm rhetorischen Beistand. Nachdem sie dort ihre Besorgnis
über "solche
Aktionen" (die Verhaftung
des VS-Agenten "Goller" in der Schweiz) zum Ausdruck
bringt, leistet
sie dem Landesamt für Verfassungsschutz eifrig
Argumentationshilfe,
indem sie den bereits eingestandenen Straftatbestand der
"nachrichtendienstlichen
Tätigkeit" als "lächerlich" abtut. Doch dabei
beläßt
sie es nicht. Besorgt drückt sie ihre Angst mit den Worten
aus, "jemand
will durch
solche Aktionen erreichen, daß sich niemand mehr in
Sachen Scientology
an den Verfassungsschutz wendet."
Solche Äußerungen lassen vermuten, daß Hartwig mit dem über ihrem Club "Robin Direkt" erlangten Wissen über die Scientology-Zugehörigkeit von Bürgern dieses Landes auch dem Verfassungsschutz Mitteilung machen will.
Offenbar ist dem Verfassungsschutz die
Zuträgertätigkeit
derartiger Clubs keineswegs unerwünscht. Nicht nur
verweisen VS-Berichte
auf Hartwig. Auch staatliche Veröffentlichungen zur
"Aufklärung"
über Scientology verweisen
auf ihre Publikationen und Anrufe bei dem sogenannten
"vertraulichen
Scientology-Telefon" des Landesamtes für Verfassungsschutz
werden
gelegentlich mit der Auskunft bedient, man möge sich an
"private Initiativen"
für weitere Informationen zu Scientology wenden. Wer diese
"Initiativen"
sind, erfährt man dann wiederum aus den staatlichen
Aufklärungs"-Pamphleten mit Hinweis u.a. auf Hartwig,
ihre Publikationen
oder ihren Club "Robin Direkt".
iederholt wurden Briefe über Mitglieder unserer
Gemeinschaft und
deren beruflicher Tätigkeit in Verbindung mit schwarzen
Listen anonym
an Unternehmen der Wirtschaft versandt, wobei nicht nur
Hartwig's Club
"Robin Direkt" sondern auch die Verfassungsschutzämter in
Köln
und im jeweiligen Bundesgebiet - u.a. auch in Stuttgart -
regelmäßig
"nachrichtlich"
edacht wurden. Nachdem diese anonymen Briefe Hartwig und
ihren Club
"Robin Direkt" wärmstens empfehlen, kann sich der so
eröffnete
Daten-Kreis wieder schließen.
Da die negative wirtschaftliche Wirkung solcher "Aufklärungsmaßnahmen" bekannt ist, sollen auf diese perfide Weise Mitglieder der Scientology Kirche im Bereich ihrer wirtschaftlichen und beruflichen Tätigkeiten offenbar in den wirtschaftlichen Ruin oder alternativ zum Austritt aus der Scientology Kirche gezwungen werden. Das ist die erwartete und beabsichtigte Folge solches von privater Seite betriebenen und staatlich unterstützten "Datenschutzes".
4. Doch ist das Repertoire des Landesamts für Verfassungsschutz mit den oben aufgezeigten Handlungen des VS-Baden- Württemberg lange nicht erschöpft.
Der VS-Agent "Goller" wartete Mitgliedern der Scientology
Kirche in
Baden-Württemberg vor ihrer Privatwohnung spätabends
auf, um
sie nach anderen Mitgliedern auszuhorchen und für dubiose
Zwecke zu
instrumentalisieren wie dem "Seitenwechsel" von
gegenwärtigen Mitgliedern.
In anderen Fällen wurden Eltern von Mitgliedern
bedrängt mit
dem Ziel, sie
über die beruflichen Tätigkeiten ihrer
(erwachsenen) "Kinder"
und das allgemeine elterliche Verhältnis auszuhorchen. Die
Betroffenen
haben sich nach solchen Vorfällen Repräsentanten der
Scientology
Kirche anvertraut. Sie haben erklärt, daß sie einen
derartigen
Eingriff in ihre Privatsphäre nicht wollen und derartige
"Kontaktversuche"
und Belästigungen unterbleiben sollen. Diese sind aus der
Gesamtsicht
dazu gedacht, den Familienfrieden und ihre Grundrechte auf
Religionsfreiheit
zu
zerstören.
5. Die vom Landesamt für Verfassungsschutz und seinem verantwortlichen Präsidenten gegenüber der Scientology Kirche und ihren Mitgliedern entfalteten Tätigkeiten haben den Bereich der "Beobachtung" längst verlassen. Hier geht es nicht mehr um die objektive und neutrale Feststellung von Tatsachen über die Scientology Kirche, sondern um die bewußte Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen aufgrund ihrer religiösen Anschauung und letztlich um die Zerstörung ihrer Menschenwürde.
Dieses Muster wurde bereits im letzten Jahr wiederholt in
öffentlichen
Äußerungen Rannachers deutlich. Sinnigerweise
verlautbarte er
zwei Tage vor Weihnachten, daß es ihm gelungen sei,
beträchtlichen
staatlichen Druck auf die Scientology Kirche auszuüben.
Wie dies umgesetzt
wird, zeigen die jüngsten Vorgänge in der Schweiz und
die "Besuche"
bei
Mitgliedern und deren Familien.
Auch in anderen öffentlichen Äußerungen ging
es Rannacher
ausschließlich um die Erzeugung von Hysterie, Ausgrenzung
und Verfolgung,
wenn er verlautbarte, Mitglieder der Scientology Kirche
würden beipielsweise
in Bereichen wie Medien oder Medizin arbeiten. Herr Rannacher
deutet den
Broterwerb unbescholtener Menschen in eine "Unterwanderung" um,
um seine
ungesetzliche Kampagne zu pflegen.
6. Daß die Tätigkeit des VS Baden-
Württemberg auch in
anderen Bereichen als dubios und widerrechtlich zu beurteilen
ist, hat
erst im Februar 98 der Fall des ehemaligen Bundeswehr-Generals
Gert Schultz-Rhondorf
belegt. Ihm gegenüber mußte sich der Präsident
des VS-Baden-Württemberg
öffentlich dafür entschuldigen, daß dem Ex-
Bundeswehrgeneral
von seiner Behörde
wahrheitswidrig eine Nähe zu rechtsextremen Kreisen
angedichtet
worden war. Über diesen Fall wurde in der deutschen Presse
ausführlich
berichtet.
SCHLUSS:
Bei den aufgezeigten Praktiken handelt es sich um
gravierende Eingriffe
in die Grund- und Menschenrechte der Mitglieder der Scientology
Kirche
im Bereich Baden-Württembergs, die obendrein gegen
Strafvorschriften
und Völkerrecht verstoßen und allein der
Diskriminierung von
Scientologen dienen. Sie sind bezeichnend für das, was der
UN-Sonderberichterstatter
gegen religiöse Intoleranz vor zwei Wochen vor der UN
Menschenrechtskommission
in Genf in seinem mündlichen Bericht über die
Situation der Religionsfreiheit in Deutschland mit
folgenden Worten
umschrieben hat:
"Das, womit [die Scientology Kirche] konfrontiert ist, kann
als ein
Klima der argwöhnischen und latenten Intoleranz
bezeichnet werden. Der Sonderberichterstatter
schließt daraus,
daß der Staat jenseits der täglichen
Regierungsgeschäfte
strategische Maßnahmen ergreifen muß, um
Intoleranz im
Bereich der Religion und der Überzeugung zu verhindern. Er
empfiehlt eine Kampagne zur Entwicklung eines
Bewußtseins seitens
der Medien."
Das Landessozialgericht Mainz hat in einem ähnlichen
Zusammenhang
wegen der Diskriminierung von Scientologen in einem Urteil von
letzter
Woche festgestellt, daß Scientologen allein aufgrund
ihrer religiösen
Anschauung in Verletzung von Art. 3, Abs. 3 GG benachteiligt
werden (in
jenem Fall war es ein diskriminierender Erlaß des
Bundesarbeitsministers
für den Bereich der privaten Arbeitsvermittlung). Das
Gericht
gab dem dort klagenden Scientologen Recht und hob die
behördliche
Anweisung wegen der Verletzung von Art. 3, Abs. 3 und Art. 12,
Abs. 1 GG
auf.
Der Staat und seine Beamten stehen nicht über Recht und Gesetz, wie es klar und deutlich im Grundgesetz verankert ist. Es geht nicht an, daß Verantwortliche jenes Amtes, das die Verfassung dieses Landes schützen soll, selbst Rechtsverletzungen und strafbare Handlungen begehen, die zu verhindern sie verpflichtet sind. Wozu der Staat verpflichtet und aufgerufen ist, ergibt sich aus den Worten des UN- Sonderberichterstatters gegen religiöse Intoleranz.
WIR FORDERN DESHALB DIE PARLAMENTARISCHE KONTROLL-KOMMISSION AUF,
1. DIE PRAKTIKEN DES LANDESAMTES FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ
BADEN-WÜRTTEMBERG
EINER GENAUEN UND UNABHÄNGIGEN
ÜBERPRÜFUNG AUF
DEREN RECHTSSTAATLICHKEIT
UNTER EINBEZIEHUNG DES DATENSCHUTZRECHTS UND
STRAFRECHTS ZU UNTERZIEHEN
UND DIE AUFGEZEIGTEN VERSTÖSSE UND
RECHTSVERLETZUNGEN GEGEN
DIE MIT-
GLIEDER DER SCIENTOLOGY KIRCHE ZU UNTERBINDEN UND DIE
VERANTWORTLICHEN
LEITER ZUR RECHENSCHAFT ZU ZIEHEN.
2. ANGESICHTS DER SCHWERE DER AUFGEZEIGTEN VERSTÖSSE
FORDERN WIR
DES-
WEITEREN, DEN PRÄSIDENTEN DES LANDESAMTS
FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ
BIS ZUM
ABSCHLUSS DER VORZUNEHMENDEN ÜBERPRÜFUNG VON
SEINEM AMT ZU
ENTBINDEN UND
DIE LEITUNG KOMMISSARISCH EINEM BEAMTEN ZU
ÜBERTRAGEN, DER
DIE GEWÄHR-
LEISTUNG BIETET, DAS LANDESAMT UND SEINE MITARBEITER
UNTER BEACHTUNG
DER
GRUNDSÄTZE DER MENSCHEN- UND GRUNDRECHTE INSBESONDERE
DER RELIGIONS-
FREIHEIT, DES VÖLKERRECHTS, DES INFORMATIONELLEN
SELBSTBESTIMMUNGSRECHTS
UND DES STRAFRECHTS AUF DIE BEACHTUNG DER
RECHTSORDNUNG ZURÜCKZUFÜHREN.
3. DIE FORDERUNG DES UN-SONDERBERICHTERSTATTERS GEGEN
RELIGIÖSE
INTOLERANZ
IN DIE TAT UMZUSETZEN UND EINE KAMPAGNE
GEGENÜBER DER ÖFFENTLICHKEIT
FÜR
RELIGIÖSE TOLERANZ UNTER EINBEZIEHUNG DES
VERFASSUNGSSCHUTZES
ZU BEGINNEN."
Für den Inhalt und weitere Informationen: Reinhard Egy, Scientology Kirche Stuttgart