Als "keinen Grund zum Feiern" sieht die Oberste Menschenrechtsschützerin der Vereinten Nationen, Mary Robinson, den am 10. Dezember 1998 stattfindenden 50. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Diskriminierungen seien weiterhin an der Tagesordnung: "Eine solche Niederlage kann uns nur beschämen.". Deutsche Politiker wie der Ex- Außenminister Klaus Kinkel beliebten bei einer solchen Aussage auf ferne Länder zu zeigen, die "ganz schlimm" die Menschenrechte verletzen würden.
Lagebericht Deutschland
Seelische Folter, gesellschaftliche Ächtung und Verfolgung von Minderheiten, Existenzvernichtung. "Das gibt es in Deutschland nicht". Oder doch? Artikel 2 der Menschenrechtserklärung besagt: "Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand." . Allein im Jahre 1998 haben bisher mehr als 200 Personen einer einzigen religiösen Minderheit herausfinden müssen, was dieser Artikel für sie persönlich bedeutet: Entlassung aus dem Beruf wegen ihrer persönlichen Überzeugung, Verweigerung von Arbeits- und Geschäftsverträgen wegen ihrer persönlichen Überzeugung, Boykotte ihrer Firmen, anonyme Morddrohungen, zerschlagene Fensterscheiben und Briefkästen - wegen ihrer persönlichen Überzeugung. Im heutigen Deutschland findet hinter einer sozialen Fassade die systematische Ausgrenzung und existentielle Vernichtung von Menschen statt, die sich nichts zu schulden kommen ließen. Ihr einziges Verbrechen: Sie denken die "falschen" Gedanken.
Gibt es eine Garantie für Menschenrechte?
Ein "Rechtsanspruch" gewährleistet noch nicht die
Anwendung und
Durchsetzung der staatlich garantierten Menschenrechte. Die
Bundesrepublik
Deutschland mußte sich wegen zahlreichen
Menschenrechtsverstößen
in den Jahren 1993, 1994, 1995, 1996, 1997 und auch im Jahre
1998 bei den
Vereinten Nationen verantworten. Der Anlaß hierfür
waren kontinuierliche
Berichte zweier Glaubensgemeinschaften, die über 1200
individuelle
Diskriminierungen und Verstöße gegen die Allgemeine
Erklärung
der Menschenrechte dokumentiert und eingereicht haben. Die
Reaktion einzelner
Politiker und Minister: Mehr Diskriminierungen und Repressalien
bis hin
zu Berufsverboten. Eine öffentliche Kritik an der
Bundesrepublik wegen
Verletzung von Menschenrechten wurde als "feindlich
gegenüber dem
Staat" deklariert und damit der Einsatz des teuersten
staatlichen Instruments
überhaupt - der Geheimdienste - gerechtfertigt. Das ist
ein Weg, den
die Staaten, die der Ex-Außenminister und Geheimdienstler
Kinkel
als "ganz schlimm" bezeichnet, schon hinter sich haben.
Menschenrechte gelten für jeden
Heute sind es Mitglieder religiöser Minderheiten wie die Charismatischen Christen, Scientologen, moslemische Vereinigungen und andere, deren Menschenrechte routinemäßig verletzt werden - wegen ihrer persönlichen Überzeugung. Morgen könnte es Ihre Vorliebe für Urlaube in der Türkei, Ägypten oder Südafrika sein, die Sie als "Staatsfeind" verdächtig macht. Oder die Tatsache, daß Sie öffentlich gegen Diskriminierung protestieren oder zusammen mit Minderheiten für den Frieden demonstrieren. Ihre persönliche Überzeugung könnte bestimmten Leuten nicht passen. Es gibt eine Chance, diese Entwicklung zu verhindern. Suchen Sie den Dialog mit den angeblich so "gefährlichen" Leuten. Prüfen Sie die Fakten. Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung und bauen Sie Vorurteile ab. Sie können dabei nur gewinnen.
Die Vereinten Nationen haben zum 50. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte eine Kampagne unter dem Motto "Alle Menschenrechte für Alle" ausgerufen. Unterstützen Sie diese Bemühungen, indem Sie dem Menschenrechts-komittee der Vereinten Nationen über Ihre Beobachtungen berichten und aktiv - privat wie beruflich - für die Einhaltung der Menschenrechte einstehen.
Scientology Kirche Eppendorf , Brennerstr. 12, 20099 Hamburg,Telefon: 040-2804300
Scientology Kirche Hannover , Odeonstr. 17, 30158 Hannover,Telefon: 0511-1611289
Scientology Kirche Berlin , Sponholzstr. 51-52, 12159 Berlin,Telefon: 030-8511071
Scientology Kirche Bayern , Beichstraße 12, 80802 München, Telefon: 089-386070
Scientology Kirche CC München , Landshuter Alle 42, 80637 München,Tel: 089-1236041
Scientology Kirche Düsseldorf, Friedrichstr. 28, 40215 Düsseldorf, Telefon: 0211-374033
Scientology Kirche CC Düsseldorf, Luisenstr. 23, 40215 Düsseldorf, Telefon: 0211-38750
Scientology Kirche Frankfurt, Kaiserstr. 49, 60329 Frankfurt,Telefon: 069-230467
Scientology Kirche Stuttgart,
Hohenheimerstr. 9,
70184 Stuttgart,
Telefon: 0711-242536
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung
verkündeten
Rechte und Freiheiten ohne
irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe,
Geschlecht,
Sprache, Religion,
politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler
oder sozialer
Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 6
Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig
anerkannt
zu werden.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne
Unterschied
Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben
Anspruch auf
gleichen Schutz gegen jede
Diskriminierung, die gegen diese Erklärung
verstößt,
und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen
Diskriminierung.
Artikel 11
1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung
beschuldigt wird,
hat das Recht, als
unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in
einem öffentlichen
Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung
notwendigen Garantien
gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein
Privatleben,
seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder
Beeinträchtigungen
seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat
Anspruch auf
rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder
Beeinträchtigungen.
Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit;
dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion
oder Überzeugung
zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder
Weltanschauung allein
oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat
durch Lehre,
Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie
Meinungsäußerung;
dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen
ungehindert anzuhängen
sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf
Grenzen Informationen
und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 22
Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf
soziale Sicherheit
und Anspruch
darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und
internationale
Zusammenarbeit sowie unter
Berücksichtigung der Organisation und der Mittel
jedes Staates
in den Genuß der
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu
gelangen, die
für seine Würde und die freie Entwicklung seiner
Persönlichkeit
unentbehrlich sind.
Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl,
auf gerechte
und befriedigende
Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor
Arbeitslosigkeit.
2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen
Lohn für
gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und
befriedigende
Entlohnung, die ihm
und seiner Familie eine der menschlichen Würde
entsprechende
Existenz sichert,
gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale
Schutzmaßnahmen.
4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen
Gewerkschaften
zu bilden und solchen beizutreten.
Artikel 24
Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und
insbesondere auf
eine vernünftige
Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen
bezahlten
Urlaub.
Artikel 26
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist
unentgeltlich,
zum mindesten der
Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der
Grundschulunterricht
ist
obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht
müssen allgemein
verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht
muß allen
gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten
offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der
menschlichen
Persönlichkeit und auf die
Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und
Grundfreiheiten
gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und
Freundschaft
zwischen allen Nationen und allen rassischen oder
religiösen Gruppen
beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen
für die Wahrung
des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der
Bildung zu
wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Artikel 27
1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der
Gemeinschaft frei
teilzunehmen, sich an
den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen
Fortschritt
und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und
materiellen
Interessen, die ihm als
Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder
Kunst erwachsen.