PRESSEMITTEILUNG:
Scientology gewinnt vor Verwaltungsgericht Berlin
NACH VERFASSUNGSSCHUTZ-SKANDALEN STOPPEN RICHTER ANWERBUNG UND AUSSPÄHUNG
DURCH BEZAHLTE SPITZEL
(BERLIN/MÜNCHEN) In der Auseinandersetzung um Praktiken des früheren
Berliner Landesamts für Verfassungsschutz - die in den letzten Jahren
wiederholt bundesweit für Schlagzeilen sorgten - hat die Scientology
Kirche Berlin e.V. nach drei Jahren jetzt einen bedeutenden rechtlichen
Erfolg errungen. In einem am Donnerstag verkündeten Urteil untersagte
das Verwaltungsgericht Berlin dem im Innensenat angesiedelten Verfassungsschutz
weiter durch die Anwerbung und Ausspähung mit bezahlten Spitzeln gegen
Scientology vorzugehen. Helmuth Blöbaum, Präsident der Scientology
Kirche Deutschland e.V. (Sitz München) begrüßte das Urteil
als "wichtigen Schritt zur Stärkung demokratischer Grundrechte in
unserem Land. Unsere Mitglieder sind jetzt vor Ausspitzelung und
`Judaslohn-Angeboten`
sicher. Die Verfassungsschutz-Beobachtung diente von Anfang nur
Diskriminierungszwecken
und das Urteil ist ein Meilenstein, um sie zu beenden. Der heutige Richterspruch
sollte aber auch allen Beteiligten zeigen, wie wichtig ein Dialog ist,
um Vorurteile und falsche Vorstellungen auszuräumen."
Die im Juli 1998 eingereichte Klage ist bisher in Deutschland einmalig
in ihrer Art. Die Scientologen warfen in ihrer Klage den
Verfassungsschützern
eklatante Grundrechtsverletzungen vor. Hintergrund des Verfahrens
war die von einem Anonymus behauptete Scientology-Mitgliedschaft des leitenden
Berliner Polizeibeamten Otto D., die vom Berliner Landesamt für
Verfassungsschutz
Ende März 98 unter Hinweis auf "geheimdienstliche Mittel" in einem
einzeiligen "Behördenzeugnis" bestätigt wurde.
Quelle war nach Presseberichten ein geheimnisvoller V-Mann, der in die Berliner Scientology Kirche eingeschleust worden war und später als höchst dubioser Ex-Stasi-Spitzel enttarnt wurde. Weitere skandalöse Praktiken von Verfassungsschutzagenten kamen ans Licht, als sie versuchten, einen Teilzeitmitarbeiter der Berliner Scientology Kirche als informationellen Mitarbeiter anzuwerben und ihm 5.300 Mark in bar unter anderem für Beweise über eine Scientology-Mitgliedschaft des Polizeidirektors Otto D. übergaben. Letztlich führten die Skandale zur Auflösung des Berliner Landesamts für Verfassungsschutz als eigenständige Behörde.
In der Klage beantragten die Münchner Anwälte der Scientologen: "Das beklagte Land hat es zu unterlassen, Mitarbeiter oder Mitglieder des Klägers durch die Gewährung oder das Versprechen von Geldzahlungen oder sonstigen vermögenswerten Vorteilen zu bestimmen, Daten oder Informationen betreffend den Kläger und/ oder seine Mitglieder im Verfügungsbereich des Klägers auszuspähen und zu sammeln und dem beklagten Land zu übergeben oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen."
Mit der Klage wurde juristisches Neuland betreten. Die Verfassungsschützer
gerieten damit unvermittelt selbst ins Visier einer richterlichen
Überprüfung
rechtsstaatlich bedenklicher Praktiken. In der Klagebegründung ging
es den Scientology-Anwälten um ganz wesentliche Grundrechte, die durch
das Anwerben von bezahlten Spitzeln gefährdet würden. Wie weit
gehen hier die Befugnisse der Geheimdienstler in einem demokratischen
Rechtsstaat?
Weiter argumentierten die Anwälte: Eine Beobachtung von Scientology
falle nicht in den Aufgabenbereich des Landesamtes für Verfassungsschutz,
da das Landesverfassungsschutzgesetz grundsätzlich keine Möglichkeit
einer Beobachtung religiöser Gemeinschaften eröffne und Scientology
auch keine "politischen Bestrebungen" verfolge.
Besonders eingehend wurde in der Klagebegründung die Anwerbung
von bezahlten Spitzeln, sogenannten V-Männern, durch
Verfassungsschutzbehörden
aufs Korn genommen. "Nachrichtendienstliche Mittel dürfen nur im Rahmen
der geltenden Rechtsordnung angewandt werden." Durch bezahlte Spitzel
würden
aber vielfach strafrechtliche Grenzen gesprengt, da V-Männer zum
Hausfriedensbruch,
Ausspähen von Daten, Diebstahl, Unterschlagung und Betrug auf der
Basis eines Erfolgshonorars animiert würden. Verfassungsschutzämter
würden so ihnen gesetzlich strikt untersagte polizeiliche Aufgaben
unkontrollierten Leuten übertragen. Diese würden dann sozusagen
"private Hausdurchsuchungen" durchführen und Menschen durch
ungezügeltes
Ausspähen persönlicher Daten ihrer informationellen Selbstbestimmung
berauben und dann staatlichen Diskriminierungsmaßnahmen aussetzen.
"In der Klage", so ein Scientology-Sprecher, "ging es nicht um graue
Theorie und juristische Spiegelfechterei. Der Fall des Berliner Polizeidirektors
Otto D. und die Verfassungsschutz-Anwerbeversuche und -Zahlungen an ein
Scientology-Mitglied zur nachträglichen Beweisbeschaffung belegten
mit geradezu erschreckender Realität, daß hier Grundrechte auf
dem Spiel stehen. Diese Rechte konnten wir mit Hilfe des Gerichts und im
Interesse demokratischer Grundsätze schützen. Hier ging es nicht
um Terrorismusjagd, der Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit
für staatliches Handeln wurde eklatant verletzt."
Für den Inhalt und weitere Informationen: Georg Stoffel
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