PRESSEMITTEILUNG
SCIENTOLOGY IST ALS RELIGIONSGEMEINSCHAFT ANERKANNT
(Hamburg) Ein ehemaliges Mitglied der Scientology
Kirche Hamburg
e.V. beantragte beim Landgericht Hamburg
Prozeßkostenhilfe, um zwischen
1987 und 1992 geleistete Spendenbeiträge
zurückzufordern.Das
Landgericht Hamburg wies diesen Antrag jetzt in einem
Beschluß (G-Nr.
330 0 169/97) wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurück.
In dem Gerichtsbeschluß
heißt es: "Der Beklagte (die Scientology Kirche Hamburg
e.V.) ist
als Religionsgemeinschaft anerkannt,
seine Finanzierung über Spendenbeiträge
begründet nach
allgemeiner Ansicht (dazu zuletzt das Bundesverwaltungsgericht
vom 6.11.1997)
keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Bei der
Bewertung der den
Mitgliedern angebotenen Leistungen muß - auch vor dem
Hintergrund
der in Artikel 4 Grundgesetz gewährten Religionsfreiheit -
berücksichtigt
werden, daß sich der Beklagte, anders als die
Kirchengemeinschaften,
die sich u.a. über Steueraufkommen finanzieren
können, ausschließlich
über Spenden der Mitglieder finanzieren muß."
Für den Inhalt und weitere Informationen: Georg
Stoffel, Scientology
Kirche Deutschland