PRESSEMITTEILUNG
WEITERE KLAGE GEGEN INNENBEHÖRDE BEIM BERLINER
VERWALTUNGSGERICHT
EINGEREICHT
JURISTISCHES NEULAND: NACH VERFASSUNGSSCHUTZ-SKANDALEN
SOLLEN
RICHTER ANWERBUNG UND AUSSPÄHUNG DURCH
BEZAHLTE SPITZEL
STOPPEN
(BERLIN/MÜNCHEN) In der Auseinandersetzung um Praktiken
des Landesamts
für Verfassungsschutz - die mittlerweile bundesweit
für Schlagzeilen
sorgen - hat die Scientology Kirche Berlin e.V. mit einer
weiteren Klage
vor dem Verwaltungsgericht eine neue Runde eingeläutet.
Die Klage
ist bisher in Deutschland einmalig in ihrer Art. Die
Scientologen werfen
in ihrer Klage Innensenator Schönbohm und den
Verfassungsschützern
eklatante Grundrechtsverletzungen vor. Hintergrund des
Verfahrens ist eine
von einem Anonymus behauptete Scientology-Mitgliedschaft des
leitenden
Berliner Polizeibeamten Otto D., die vom Berliner Landesamt
für
Verfassungsschutz Ende März unter Hinweis auf
"geheimdienstliche Mittel"
in einem einzeiligen "Behördenzeugnis" bestätigt
wurde. Quelle
nach Presseberichten: Ein geheimnisvoller V-Mann. Gegen die
Behauptung
haben die Scientologen bereits vor zwei Wochen auf
Unterlassung (AZ VG27A 240.98) geklagt, um den
Verfassungsschutz vor
Gericht zu zwingen, seine Akten zu öffnen. Noch
skandalösere
Praktiken von Verfassungsschutzagenten kamen ans Licht, als sie
versuchten,
einen Teilzeitmitarbeiter der Berliner Scientology Kirche als
informationellen
Mitarbeiter anzuwerben und ihm Mitte Mai 5.300 Mark in bar
unter anderem
für Beweise über eine Scientology-Mitgliedschaft des
Polizeidirektors
Otto D. übergaben. Der betroffene Scientologe wird vor
Gericht als
Zeuge angeboten. In der Klage beantragen die Münchner
Anwälte
der Scientologen: "Das beklagte Land hat es zu unterlassen,
Mitarbeiter
oder Mitglieder des Klägers durch die Gewährung oder
das Versprechen
von Geldzahlungen oder sonstigen vermögenswerten Vorteilen
zu bestimmen,
Daten oder Informationen betreffend den Kläger und/oder
seine Mitglieder
im Verfügungsbereich des Klägers auszuspähen und
zu sammeln
und dem beklagten Land zu übergeben oder in sonstiger
Weise zugänglich
zu machen."
Mit der Klage wird juristisches Neuland betreten, und Innensenator Schönbohm und seine Verfassungsschützer geraten damit unvermittelt selbst ins Visier einer richterlichen Überprüfung rechtsstaatlich bedenklicher Praktiken. In der 39 Seiten umfassenden Klagebegründung geht es den Scientology-Anwälten um ganz wesentliche Grundrechte, die durch das Anwerben von bezahlten Spitzeln gefährdet werden. Wie weit gehen hier die Befugnisse der Geheimdienstler in einem demokratischen Rechtsstaat?
Einleitend legen die Anwälte die internationale Kritik
an der Scientology-Beobachtung
dar und beschreiben teilweise groteske
Umstände, die zu dieser Entscheidung führten.
Dabei bekommt
auch der als besonders fanatischer Scientology-Gegner bekannt
gewordene
bayerische Innenminister Beckstein sein Fett ab.
"Die deutschen Behörden reagierten auf die Kritik weniger mit Einsicht, als vielmehr mit einer Forcierung ihrer Kampagne. Diese ursprünglich von den Sektenbeauftragten der Amtskirchen initiierte Kampagne wird heute von politischen Entscheidungsträgern mit theologischem und synodalem Hintergrund forciert.
Eindrucksvolles Beispiel für derartigen Mißbrauch ist der bayerische Innenminister Dr. Günther Beckstein, der wohl schärfste Befürworter und Initiator einer Überwachung von Scientology durch den Verfassungsschutz. In dem von der evangelischen Kirche herausgebenen Magazin 'Berliner Dialog' 2/97 äußert sich Herr Dr. Beckstein als Innenminister und Synodaler zur Scientology Bewegung. In dieser Zwitterfunktion stellt er fest:
'Der Staat ist aufgrund seiner Schutzpflicht gegenüber
seinen Bürgerinnen
und Bürger aufgefordert, den gefährlichen
Aktivitäten
von Scientology entschieden entgegenzutreten. Mit der
Verabschiedung
eines 15 Punkte umfassenden Maßnahmenpakets ist die
Bayerische Staatsregierung
dieser Pflicht nachgekommen'.
Als Synodaler richtet er an sich als Innenminister die Aufforderung in Ziffer 4 des Beschlusses der Landessynode:
'Aus diesem Grund ist die Auseinandersetzung mit Scientology nicht mehr nur Aufgabe der Kirchen. Vielmehr ist jetzt auch der Staat aufgefordert, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bürger, der Gesellschaft und des Staates gegenüber den von Scientology ausgehenden Gefahren zu treffen'. ...
Es kann zwanglos davon ausgegangen werden, daß diese Aufforderung des Synodalen Dr. Beckstein bei dem Innenminister Dr. Beckstein auf fruchtbaren Boden gefallen ist und die notwendige Wirkung zeigte.
Es kann nicht verwundern, daß eine von solcher Obsession getragene Kampagne deutliche irrationale Züge aufweist."
Weiter argumentierten die Anwälte: Eine Beobachtung von
Scientology
falle nicht in den Aufgabenbereich des Landesamtes für
Verfassungsschutz,
da das Landesverfassungsschutzgesetz grundsätzlich keine
Möglichkeit
einer Beobachtung religiöser Gemeinschaften eröffne
und Scientology
auch keine "politischen Bestrebungen" verfolge.
Besonders eingehend wird in der Klagebegründung die
Anwerbung
von bezahlten Spitzeln, sogenannten V-Männern, durch
Verfassungsschutzbehörden
aufs Korn genommen. "Nachrichtendienstliche Mittel dürfen
nur im Rahmen
der geltenden Rechtsordnung angewandt werden." Durch bezahlte
Spitzel würden
aber vielfach strafrechtliche Grenzen gesprengt, da V-
Männer zum Hausfriedensbruch,
Ausspähen von Daten,Diebstahl, Unterschlagung und Betrug
auf der Basis
eines
Erfolgshonorars animiert würden.
Verfassungsschutzämter würden
so ihnen gesetzlich strikt untersagte polizeiliche Aufgaben
unkontrollierten
Leuten übertragen. Diese würden dann sozusagen
"private Hausdurchsuchungen"
durchführen und Menschen durch ungezügeltes
Ausspähen persönlicher
Daten ihrer informationellen Selbstbestimmung berauben und dann
staatlichen
Diskriminierungsmaßnahmen aussetzen.
"In der Klage", so ein Scientology-Sprecher, " geht es nicht
um graue
Theorie und juristische Spiegelfechterei. Der Fall des
Berliner Polizeidirektors Otto D. und die Verfassungsschutz-
Anwerbeversuch
und -Zahlungen an den Scientology-Mitarbeiter zur
nachträglichen Beweisbeschaffung
beweisen mit geradezu erschreckender Realität, daß
hier Grundrechte
auf dem Spiel stehen. Diese Rechte wollen wir mit Hilfe des
Gerichts und
im Interesse fundamentaler rechtsstaatlicher Prinzipien
schützen."
Für den Inhalt und weitere Informationen: Georg Stoffel, Scientology Kirche Deutschland