PRESSEMITTEILUNG 18.01.1999
SCIENTOLOGEN GEHEN GEGEN VERFASSUNGSSCHUTZ-BEOBACHTUNG IN
DIE
RECHTLICHE OFFENSIVE
KLAGEN GEGEN SIEBEN LANDESINNENMINISTER EINGEREICHT
(MÜNCHEN) Die Anwälte der Scientology Kirche Deutschland e.V. (Sitz München) haben bei den zuständigen Verwaltungsgerichten Unterlassungsklagen gegen die fünf neuen Bundesländer, sowie Rheinland-Pfalz und Saarland eingereicht. Damit soll den jeweiligen Innenministern eine weitere Scientology-Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln untersagt werden. Scientology sei in diesen sieben Bundesländern organisatorisch nicht vertreten. Von daher sei es ein Unding, daß die Landesregierungen bei der jüngsten Innenministerkonferenz in Bonn einer weiteren Beobachtung zugestimmt haben, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinschaft.
"Das beklagte Land hat es zu unterlassen, dem Kläger
mit nachrichtendienstlichen
Mitteln zu überwachen" und "Das beklagte
Land trägt die Kosten des Verfahrens," lauten die
beiden Klageanträge
wörtlich. In den 54 Seiten umfassenden Klageschriften
begründen die Anwälte der Scientology Kirche ihre
Anträge
eingehend.
Besonders an die Adresse von Gottfried Timm - dem
Innenminister von
Mecklenburg-Vorpommern - gerichtet heißt es: "Die
Tatsache, daß
eine annähernd 1 1/2jährige Beobachtung durch den
Verfassungsschutz
keinerlei brauchbare Ergebnisse über verfassungsfeindliche
Bestrebungen
des Klägers liefern konnte, konnte die Ständige
Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder nicht vom weiteren
Vorgehen
gegen den Kläger abhalten. So wurde auf der Sitzung vom
19./20.11.1998
der Beschluß gefaßt, den Kläger weiterhin auch
nachrichtendienstlich
zu beobachten. Unter
dem 3.12.1998 ließ der Kläger den Beklagten ...
dazu auffordern,
die unzulässige Überwachung unverzüglich
einzustellen. In
offensichtlich vollkommener Verkennung rechtsstaatlicher
Terminologie ließ
hierauf insbesondere der Innenminister des Beklagten, Herr
Gottfried Timm,
... verlautbaren, die Regierung lasse sich nicht `erpressen`."
Zur rechtlichen Begründung der Klagen führen die Anwälte im wesentlichen aus: Scientology werde durch diese belastende Maßnahme in einer ganzen Reihe von Grundrechten verletzt und die Überwachung mit nachrichtendienstlichen Mitteln verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Für die Überwachung würden sämtliche gesetzlichen Grundlagen fehlen. Da die Gemeinschaft in den beklagten Bundesländern organisatorisch nicht präsent ist, sei die weitere Verfassungsschutz- Überwachung eine reine Farce und werde im Interesse der Amtskirchen als propagandistisches Diskriminierungsinstrument gegen vermeintliche religiöse Konkurrenz mißbraucht.
Es ist eine offensichtliche Tatsache, daß die
einjährige
Beobachtung durch den Verfassungsschutz außer Skandalen
und einer
gigantischen Steuergeldverschwendung nichts Faktisches
erbracht hat.
In der Schweiz wurde ein baden-württembergischer
Verfassungsschützer
wegen verbotener Auslandsspionage verhaftet, als er dort
versuchte, an
persönliche Daten von Scientology- Mitgliedern
heranzukommen. In Berlin
war ein krimineller Ex-Stasi-Agent für den
Verfassungsschutz als sogenannter
"besonders vertrauenswürdiger V-Mann" gerade gut genug, um
in der
Scientology Kirche herumzuschnüffeln und einem leitenden
Polizeidirektor
durch eine angedichtete Scientology-Mitgliedschaft fast um
seine Existenz
zu bringen, so
die Scientologen. Gegen dubiose Anwerbungsmethoden von
Scientology-Mitgliedern
durch Verfassungsschützer ist beim Verwaltungsgericht
Berlin bereits
seit Juli eine Klage anhängig.
In den neuen Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben die Verfassungsschützer gemäß eigener Angaben nach einjähriger Beobachtung ganze 35 - 40 Scientology-Mitglieder festgestellt, also im Durchschnitt bis zu acht Menschen pro Bundesland.
Im Saarland wurde schon 1993 vom früheren Innenstaatssekretär Richard Dewes eine Scientology-Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz initiiert, die aber bald sang- und klanglos wieder eingestellt wurde.
Die nachrichtendienstlichen "Erkenntnisse" beschränkten
sich auf
die Feststellung von Scientology-
Informationsständen in einigen Städten.
Im Tätigkeitsbericht 1997 des rheinland- pfälzischen Verfassungsschutzes erschöpfen sich die nachrichtendienstlich gewonnenen Erkenntnisse darin, daß "Mitgliederwerbemaßnahmen" von Scientology "festgestellt" wurden. "Es stellt sich die Frage, wieviele Verfassungsschutzbeamte in obskure Aktivitäten verwickelt waren und sind, um nach über einem Jahr Beobachtung festzustellen, daß es nichts zu beobachten gibt.
Eine weitere Beobachtung in diesen Bundesländern ist
eine unverantwortliche
Verschwendung von Steuergeldern. Für den
Verfassungsschutzaktionismus
einzelner Politiker, die amtskirchliche Interessen vertreten,
gibt es keine
gesetzliche Voraussetzung. Diesen Rechtsmißbrauch werden
wir nicht
länger hinnehmen," sagte ein Sprecher der Scientologen zu
den Klagen.
Das Bundesland Schleswig-Holstein hatte bereits 1997 eine
Scientology-Beobachtung
durch den Verfassungsschutz
abgelehnt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür
fehlen.
Für den Inhalt und weitere Informationen: Georg Stoffel
Telefon: 0 89/27 81 77 33 Telefax 0 89/27 81 77 40
Die Klagen wurden heute von München aus an die
Verwaltungsgerichte
in Schwerin, Potsdam, Dresden, Magdeburg, Weimar, Mainz und
Saar-
louis abgeschickt.
Zu Ihrer weiteren Information finden Sie in der Anlage
Auszüge
aus
der Klageschrift. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die
vollständige
Klageschrift zur Verfügung (Anlage 8 Seiten)