PRESSEMITTEILUNG
20.04.1999
RALF ABEL MUSS SICH VON SCIENTOLOGEN BEZEICHNUNG ALS
"MULTIFUNKTIONÄR
MIT EINSCHLÄGIGER BRAUNER SEKTENERFAHRUNG" GEFALLEN
LASSEN
(HAMBURG/MÜNCHEN) Nach einem jetzt vorliegenden Urteil
(Az.: 324
0 589/98 LG Hamburg) darf die Scientology Kirche Deutschland
e.V. (Sitz
München) den Schleswiger Anwalt Prof. Dr. Ralf Abel
weiterhin als
"Multifunktionär mit einschlägiger brauner
Sektenerfahrung" bezeichnen.Der
Rechtsprofessor ist mit einer Unterlassungsklage gegen diese Be-
hauptung vor dem Landgericht Hamburg gescheitert und
muß die
Kosten des Rechtsstreits tragen. Abel verlor auch ein weiteres,
ähnlich
gelagertes Verfahren gegen einen Hamburger Presse-Verlag.
Der Schleswiger Anwalt Ralf Abel (51) ist ein vielbeschäftigter Mann. Er wirkt an der Universität Schmalkalden in Thüringen. Er tritt als Verfassungs- und Religionsexperte in der Öffentlichkeit auf und wetterte im Verbund mit amtskirchlichen "Anti-Sekten- Pfarrern" sogar im Ausland gegen religiöse Minderheiten. Nur seine eigene einschlägige Sekten-Vergangenheit blendete der Rechtsprofessor dabei freilich immer dezent aus.
Im Oktober 1996 gab die schleswig-holsteinische
Ministerpräsidentin
Heidi Simonis sogar ein Gutachten als offizielle Regierungs-
Druckschrift
heraus, in dem Abel den Scientologen rechtslastige Bezüge
andichtete.
Zur Person Abels war in der Publikation allerdings kein Wort zu
lesen.
Die frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Ortrun Schätzle
wiederum
berief
Abel Ende 1996 in die Bonner Enquete-Kommission "Sogenannte
Sekten-
und Psychogruppen", um als sogennannter "unabhängiger
Sachverständiger"
über religiöse Minderheiten zu Gericht zu sitzen.
Auch in den Medien regte sich Kritik an der Unvoreingenommenheit und an der Persönlichkeit des Professors. Die von Abel zuvor massiv angegriffenen Scientologen klärten in der Publikation "Vom Rechtsstaat zur Inquisition" über ihn auf:
"Er war bis Ende 1991 Vorsitzender des Hilfswerk der
Deutschen Unitarier,
einer umstrittenen Unterorganisation der ebenso umstrittenen
Deutschen
Unitarier (DUR), der Abel angehörte oder noch
angehört. Die DUR
darf laut rechtskräftigen Urteilen der 90er Jahre als
`völkisch-rassistische
Sekte', als `Nazi-Sekte' und als `nazistische Tarnorganisation'
bezeichnet
werden. ... Der Multifunktionär mit einschlägiger
brauner Sektenerfahrung
fühlt sich dennoch legitimiert, ausgerechnet
einen Bezug zwischen Scientology und der NS-Ideologie
herzustellen."
Dagegen zog Abel mit einer Unterlassungs-Klage gegen den
verantwortlichen
Redakteur der Publikation und gegen die Scientology Kirche
Deutschland
e.V. vor das Landgericht Hamburg. Gegen den Redakteur der
Scientology-Publikation
zog Abel seine Klage noch während der mündlichen
Verhandlung
zurück. Als Abel vor Gericht - flankiert von zwei
Anwälten -
versuchte, sein früheres Wirken sozusagen auf die
"Goldwaage"
zu legen, stieß er bei den Richtern der 24. Zivilkammer
des Landgerichts
auf wenig Verständnis. Angesichts seiner vorhergehenden
massiven Angriffe
auf die Scientologen machte die Kammer deutlich, daß "die
Goldwaage
mal schön in der Ecke bleibt und das Gericht hier zur
Kartoffelwaage
greift". Das
Gericht wies die Klage Abels ab.
In den Entscheidungsgründen führen die Richter zu Abels Wirken in der umstrittenen Enquete-Kommission aus:
"Dieses Anliegen, welches mit der von dem Beklagten verbreiteten Publikation verfolgt wird, nämlich die Mitglieder jener Kommission, die u.a. über Scientology urteilen, näher darzustellen und Zweifel an ihrer Eignung zu äußern, ist indes legitim; hierbei ist auch eine scharfe Kritik erlaubt. Der Kläger muß daher die streitgegenständliche Äußerung, die jedenfalls nicht jeder Grundlage entbehrt, dulden."
Zu Abels Rolle bei den Unitariern heißt es im Urteil: "Der Kläger muß den Vorwurf, daß er langjährige braune Sektenerfahrung habe, jedoch letztlich als Folge seines früheren Verhaltens hinnehmen. Denn der Kläger ist unstreitig mehrere Jahre Mitglied der Deutschen Unitarier gewesen; einer Organisation, die nach einem Urteil des Hans. OLG Hamburg als `Nazi-Sekte` bezeichnet werden darf."
Dazu führt das Gericht in der Urteilsbegründung
näher
aus: "So war noch im Jahre 1972 verantwortlicher Schriftleiter
der von
den Deutschen Unitariern herausgegebenen Publikation `Glaube
und Tat` Dr.
Eberhard Achterberg; noch im Jahr 1978 war Fritz Castagne
Mitglied des
Redaktionsstabes der Zeitschrift `unitarische blätter`
(ehemals `Glaube
und Tat`) und gehörte zu jener Zeit Dr. Alarich Augustin
zu deren
ständigen Mitarbeitern. Ausgehend vom Vortrag des
Beklagten hat Dr.
Augustin sogar noch in den 80-iger Jahren Beiträge
für die
`unitarischen blätter` verfaßt. Unstreitig waren
diese Personen
jedoch im Nationalsozialismus wichtige NS-Funktionäre. So
war Eberhard
Achternberg Schriftleiter der Zeitschrift
`Nationalsozialistische Monatshefte'
und Leiter für Juden und Freimaurerfragen im NSDAP-Amt
Rosenberg;
Fritz
Castagne war NSDAP-Reichstagsabgeordneter sowie
Reichsamtsleiter der
Deutschen Arbeitsfront und Dr. Augustin war SS-
Untersturmbandführer
und nach dem Ende des Nationalsozialismus leitender
Funktionär des
`SS-Ahnenerbe`."
Auch Abels nachträglichen Distanzierungsversuchen schenkte das Gericht keinen rechten Glauben: "Nach seinem eigenen Vortrag ist der Kläger auch heute noch in verschiedenen Organisationen tätig, und unstreitig arbeitete er für die Deutschen Unitarier und für deren Hilfswerk," heißt es dazu abschließend in dem 15 Seiten umfassenden Urteil.
Eine zweite Klage gegen den Hamburger "konkret"- Verlag, der in einem Artikel eingehend über Abels Verstrickungen mit der "Nazi- Sekte" berichtete, wurde vom Landgericht Hamburg ebenfalls abgelehnt.
Für den Inhalt und weitere Informationen: Georg Stoffel
Telefon: 0 89/27 81 77 33