20. Juli 2009
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt Scientology Kirche als Religionsgemeinschaft und verweist das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf in die Schranken staatlicher Neutralität und des Grundgesetzes
Pressemitteilung des OVG vom 13.7.2009
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt, nach dem das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ein im Januar 2009 vor der Zentrale der „Scientology Kirche e. V.“ in der Otto-Suhr-Allee angebrachtes Plakat entfernen musste. Auf dem Plakat war unter einem „Stop“ -Schild und der Überschrift „Die BVV zu den Aktivitäten von Scientology im Bezirk“ der Text eines Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 24. Januar 2007 abgedruckt; ferner enthielt das Plakat Hinweise auf die bei der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung angesiedelte Leitstelle für Fragen zu Sekten und auf das Bürgertelefon der Berliner Polizei, an das man sich bei dem Verdacht einer Straftat wenden könne.
Nach Auffassung des Oberwaltungsgerichts stellt das Plakat einen Grundrechtseingriff dar, den der Antragsteller nicht dulden muss. Er könne den Schutz der Glaubens- und Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) für sich in Anspruch nehmen. Das Bezirksamt habe seinen Verdacht, Scientology verfolge ausschließlich wirtschaftliche Zwecke, im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht belegen können. Das Plakat sei als eine Warnung vor dem Antragsteller zu verstehen, für die das Bezirksamt nicht zuständig sei, weil Angelegenheiten der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften nach der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung in die Kompetenz der Senatsverwaltung fielen. Weder sei das Aufstellen des Plakats durch die Befugnis der Bezirke gedeckt, Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung bekannt zu machen, noch könne sich das Bezirksamt auf eine Allzuständigkeit berufen, die mit Blick auf ihre Selbstverwaltungskompetenz lediglich den Gemeinden zukomme.
Beschluss des 5. Senats vom 9. Juli 2009 - OVG 5 S 5.09 -
28. Februar 2009
Stand: 2.3.2009
Berliner Verwaltungsgericht verurteilt Hasskampagne der Stadt Berlin gegen Scientology - Verletzung der Menschenwürde und Religionsfreiheit
Das Berliner Verwaltungsgericht ordnete am Freitag die sofortige Entfernung von Anti-Scientology Propaganda vor der Scientology Kirche Berlin an.
Nach Einbruch der Dunkelheit, am 21. Januar 2009, hatte die Bezirksverwaltung Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf eine Litfass-Säule vor der Scientology Kirche Berlin eingerichtet. Darauf abgebildet: "STOP SCIENTOLOGY" und weitere menschen-verachtende Propaganda gegen die Scientology Kirche. Dagegen wurde nun erfolgreich gerichtlich vorgegangen.
Das Verwaltungsgericht Berlin befand am Freitag, dass die Stadt Berlin mir dieser Aktion die Menschenwürde von Mitgliedern der Scientology Kirche das Recht zur freien Glaubensausübung nach Artikel 4 Grundgesetz verletzt. Das Gericht führt weiterhin aus, dass die Bezirksverwaltung ihre Neutralitätspflicht verletzt hat und eine derartige Aktion gesetzlich nicht gerechtfertigt ist.
Die Behörde musste die Litfass-Säule sofort entfernen lassen.

"Derartige Aktionen der Verwaltung sind nicht anderes als illegale Hasskampagnen.", so Sabine Weber, Präsidentin der Scientology Kirche Berlin. "Wir freuen uns über das Urteil und natürlich auch darüber, dass ein weiteres Gericht unsere Rechte als Religionsgemeinschaft bestätigt hat".
Die Scientology Kirche ist als gemeinnützige Religionsgemeinschaft in Schweden, Portugal, Ungarn, Italien, den USA, Argentinien, Australien, Neuseeland, Kanada und vielen anderen Ländern der Welt anerkannt. In den letzten 30 Jahren haben deutsche Gerichte in mehr als 50 Entscheidungen die Religionseigenschaft der Scientology Kirche bestätigt und sie unter den Schutz der Religionsfreiheit im Sinne von Art. 4 des Grundgesetzes gestellt.
Für weitere Informationen:
Sabine Weber +49 30-364076-270 oder +49 176-223 62 717
Internet: http://www.scientology.de
Das Urteil zum Download hier! Pressmitteilung und Photos in höherer Auflösung (zip) Pressemitteilung des VG Berlin, 2.3.09
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