PRESSEMITTEILUNG
NACH VERFASSUNGSSCHUTZ-SKANDALEN IN BERLIN SOLL
INNENSENATOR ENDLICH
ANONYMEN DENUNZIATENTUM UND HEXENJAGDEN EIN ENDE
BEREITEN
GEHEIMDIENST SOLL VOR GERICHT GEZWUNGEN WERDEN, DIE
HOSEN
HERUNTERZULASSEN - AUCH PRAKTIKEN, GEGEN GELD SPITZEL
ANZUWERBEN,
SOLL DEM AMT UNTERSAGT WERDEN
(BERLIN/MÜNCHEN) Gepfefferte Post erhielt jetzt
Innensenator Jörg
Schönbohm von einer Münchner Anwaltskanzlei im
Auftrag der Scientology
Kirche Berlin e.V.. Bis zum 25. Juni verlangen die Scientology-
Anwälte
von Schönbohm eine Erklärung, künftig nicht mehr
die Behauptung
aufzustellen, der Berliner Polizeidirektor Otto D. sei
Scientology-Mitglied.
Ebenso wird Schönbohm aufgefordert, es künftig zu
unterlassen,
Scientology-Mitglieder durch Zahlung von Geld oder durch das
Versprechen
vermögenswerter Vorteile zu bestimmen, aus der Scientology
Kirche
Berlin e.V. auszutreten oder Daten und Informationen über
ihre Mitgliederdateien
auszuspähen oder sich in sonstiger Weise zu beschaffen, um
diese an
den
Verfassungsschutz weiterzugeben. Sollte Schönbohm
diese Erklärung
nicht abgeben, wollen die Scientologen Klage beim
Verwaltungsgericht Berlin
erheben.
Wörtlich heißt es in dem Anwaltschreiben an
Schönbohm:
"Herr D., ein leitender Polizeidirektor, ist vom Dienst
suspendiert, da
in einem anonymen Schreiben die Behauptung aufgestellt worden
ist, er gehöre
der Scientology Kirche Berlin an. Aus dem Schreiben des
anonymen Denunzianten
wird ferner in der Presse dahingehend zitiert, der anonyme
Denunziant habe
Herrn D. in den Räumlichkeiten unserer Mandantschaft
angetroffen.
Herr D. habe mit unlauteren Mitteln auf ihn eingewirkt, um ihn
von einem
Austritt aus der Scientology Kirche abzuhalten. Aus der
gesamten Berichterstattung
und im übrigen esamtzusammenhang wird die Behauptung
deutlich, Scientology
habe den fraglichen Polizeidirektor instrumentalisiert, um
einmal den
Behördenapparat zu unterwandern und dadurch
Einfluß zu gewinnen
und zum anderen, um an wichtige Daten heranzukommen.
"Im Hinblick auf die letztgenannten ungeheuerlichen Behauptungen hat unsere Mandantschaft einen Rechtsanspruch darauf, daß einmal im Verhältnis zwischen Ihnen und unserer Partei festgestellt wird, daß Herr Polizeidirektor D. kein Scientologe ist und zum anderen besteht ein Unterlassungsanspruch dahingehend, daß Sie es unterlassen, in der Öffentlichkeit zu behaupten, Herr Polizeidirektor D. war oder ist Scientologe.
"Wie Ihnen ferner bestens bekannt ist, versuchte der Verfassungsschutz mit unlauteren Mitteln herauszufinden, ob Herr D. tatsächlich Scientologe ist. Unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel versuchten Beamte des Verfassungsschutzes ein mitarbeitendes Mitglied unserer Mandantschaft dazu zu bestimmen, unserer Mandantschaft den Rücken zu kehren und vertrauliche Informationen aus dem Datenbestand unserer Partei an Sie weiterzugeben. Ein solches Verhalten ist unter mehrfachen Gesichtspunkten sittenwidrig und verwerflich. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es sittenwidrig und verwerflich durch die Gewährung vermögenswerter Vorteile, Mitglieder für eine religiöse Gemeinschaft zu gewinnen. Umgekehrt muß es genauso als verwerflich und sittenwidrig angesehen werden, Mitglieder einer religiösen Gemeinschaft durch Gewährung vermögenswerter Vorteile abzuwerben. Die Religionsfreiheit ist im Grundgesetz und in der Menschenrechtskonvention gewährleistet. Dieses ideelle Gut hat der Staat zu respektieren und er darf Mitglieder nicht durch Einsatz finanzieller Mittel abwerben.
"Im übrigen kommt das Verhalten des Staates einer
`privaten Hausdurchsuchung`
gleich. Was der Staat mit legalen Mittel nicht
erreichen kann, darf er auch nicht durch den illegalen
Einsatz Dritter
zu erreichen versuchen. Der Datenbestand unserer
Mandantschaft ist rechtlich geschützt. Das
Einschleusen bezahlter
Agenten zur Ausspähung des Datenbestandes
verstößt sowohl
gegen zivil- als auch gegen strafrechtliche Vorschriften. Der
Grundsatz
der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung hat auch für
Sie Gültigkeit.
"Ungeachtet dessen ist im höchsten Maße fraglich, ob die Voraussetzungen für eine Überwachung unserer Mandantschaft überhaupt gegeben sind. Es bestehen diesbezüglich erhebliche Vorbehalte.
"Im Hinblick auf vorstehende Ausführungen erwarten wir von Ihnen bis 25. Juni 1998
1. eine Erklärung, daß Sie es künftighin
unterlassen
werden, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung
aufzustellen
oder zu
verbreiten, der Berliner Polizeidirektor Otto D. sei
Scientologe.
2. daß Sie im Rahmen des Folgenbeseitigungsanspruches in einer Presseverlautbarung erklären, das Land Berlin halte die Behauptung nicht aufrecht, daß der Berliner Polizeidirektor Otto D. Scientologe war oder sei.
3. daß Sie erklären, es künftighin zu unterlassen, Mitglieder unserer Mandantschaft durch Zahlung von Geld oder durch das Versprechen vermögenswerter Vorteile zu bestimmen,
a) aus der Scientology Kirche Berlin e.V. auszutreten
b) Daten und Informationen aus dem Bestand unserer Mandantschaft auszuspähen oder sich in sonstiger Weise zu verschaffen, um diese an Sie weiterzuleiten.
Für den Fall fruchtlosen Fristablaufs werden wir die uns geeignet erscheinenden gerichtlichen Maßnahmen gegen Sie einleiten."
Ein Sprecher der Scientology Kirche begründete den Schritt:
"Wir haben von der Hysterie und der Hexenjagd, die
Schönbohm
in Verbindung mit amtskirchlichen Anti-Sekten-Pfarrern, mit
`vertraulichen Telefonen` beim Verfassungsschutz und mit
miesen Tricks
der Behörde geschaffen haben, die Nase gestrichen voll.
Wildfremden
Menschen wird in anonymen Pamphleten und mit
`geheimdienstlichen Mitteln`
erstellten, frei erfundenen `internen Mitgliederlisten` und
bezahlten Spitzeln
eine Scientology- Mitgliedschaft angedichtet, um irgendwelche
politischen
Intrigen und Hexenjagden auf unserem Rücken auszutragen.
"Jetzt werden wir bei Schönbohm und dem
Verfassungsschutz juristische
Daumenschrauben anlegen. Der Intrigensumpf muß mit
rechtsstaatlichen
Mitteln trockengelegt werden, um anonymes Denunziantentum und
mittelalterliche
Hexenjagden zu beenden. Wenn es sein muß, wollen wir den
Verfassungsschutz
vor Gericht zwingen, die Hosen herunterzulassen,
ebenso müssen die Praktiken, Menschen gegen Geld zum
Austritt
zu bewegen und sie als Spitzel anzuwerben, untersagt werden.
Ein demokratischer
Rechtsstaat braucht weder eine Gesinnungspolizei noch geheime
Inquisitionsverfahren,
denen die Betroffen wehrlos ausgeliefert sind."
Für den Inhalt und weitere Informationen: Georg Stoffel, Scientology Kirche Deutschland
Telefon: 0 89/27 81 77 33 Telefax: 0 89/27 81 77 40
PS. Das Anwaltsschreiben an Herrn Innensenator Schönbohm finden
Sie beigefügt. (3 Seiten)