PRESSEMITTEILUNG
SCIENTOLOGEN DÜRFEN URSULA CABERTA ALS
"MENSCHENRECHTSVERLETZERIN"
KRITISIEREN
(Hamburg) Nach einem jetzt ergangenen Urteil (Az. 7 U
128/97) des Oberlandesgerichts
Hamburg darf die Scientology Kirche Hamburg e.V. Ursula Caberta
(Leiterin
der "Arbeitsgruppe Scientology" in der Hamburger
Innenbehörde) weiterhin
"Mißachtung des Grundgesetzes, Verletzung der
Menschenrechtskonventionen,
Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebots,
Amtsmißbrauch,
Verletzung des Datenschutzgesetzes, und widerrechtliche
Boykottaufrufe"
vorwerfen.
Damit scheiterte Caberta mit ihrer Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg auch in der nächsthöheren Instanz. Für ihre in beiden Instanzen verlorene Klage kommen auf Caberta über 20.000 Mark Prozeßkosten zu.
"Es ist für die weltoffene Hansestadt Hamburg kein
gutes Aushängeschild,
eine `Aufklärerin` zu beschäftigen, die jetzt ihren
Fanatismus und ihre Diskrimierungspraktiken
rechtskräftig ins
Stammbuch geschrieben bekam," sagte Frank Busch, Sprecher der
Scientology
Kirche Hamburg.
Ursula Caberta hat aus ihrer Antipathie gegenüber jeder
Art von
Spiritualität nie einen Hehl gemacht. Religion,
Unsterblichkeit
des geistigen Wesens oder gar Ethik - alles Reizwörter
für
Ursula Caberta, die - wie DER SPIEGEL im Oktober 1997
berichtete - im Leben
"schöne Männer, guten Wein und einen
vernünftigen Skat"
bevorzugt.
Ganz oben auf der Liste der ihr verhaßten Religionen
steht die
Scientology Kirche. Mit massiven Vorwürfen, Behauptungen,
Warnungen und Mutmaßungen hat sie daher nie gespart.
Ihre Zielsetzung
gab sie einmal vor der Hamburger Bürgerschaft bekannt: man
solle "Deutschland
von den Scientologen befreien".
Das Oberlandesgericht Hamburg bestätigte nun, daß
dem Recht
zum "Gegenschlag" auch nicht die Tatsache entgegensteht,
daß
die Klägerin (Caberta) in ihrer Eigenschaft als
Leiterin der Arbeitsgruppe
Scientology angegriffen wird, was letztlich
zur Störung der Funktionsfähigkeit dieser
Arbeitsgruppe führen
kann... . "Da der Beklagte (die Scientology Kirche) für sich
in Anspruch nimmt, eine Religionsgemeinschaft zu sein, ist
es konsequent,
wenn er Maßnahmen, die sich gegen ihn richten,
als grundgesetz- und menschenrechtswidrig anprangert, und
jede gegen
ihn gerichtet Äußerung als
amtsmißbräuchlich und
Verletzung des staatlichen Neutralistätsgebotes bewertet,"
heißt
es in dem Urteil.
Scientology-Sprecher Frank Busch begrüßte das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg als eine "weitere entscheidende Niederlage für Caberta, nachdem bereits 1994 eine von Caberta initiierte Strafanzeige nach einem dreijährigen umfangreichen Ermittlungsverfahren zugunsten der Scientology Kirche eingestellt und Cabertas Beschwerde dagegen 1996 endgültig abgewiesen wurde".
Für den Inhalt und weitere Information: Gisela
Hackenjos/Frank
Busch, Scientology Kirche Hamburg