PRESSEMITTEILUNG
Urteil des Finanzgerichts Münster aufgehoben
Grund: Verweigerung des rechtlichen Gehörs
(München) Das höchste deutsche Finanzgericht, der
Bundesfinanzhof
in München, entschied jetzt in einer steuerlichen
Auseinandersetzung eindeutig zugunsten einer Scientology-
Körperschaft.
Müssen Scientology Kirchen und Missionen für ihre
seelsorgerische
Tätigkeiten und die Vermittlung ihrer Lehre Umsatzsteuer
zahlen? Während
Scientologen und ihre Kirchenrepräsentanten diese Frage
eindeutig
verneinen, beschäftigt sie in Deutschland seit mehr als
zwei Jahrzehnten
die deutschen Finanzgerichte.
Nach der Verweigerung des rechtlichen Gehörs und anderer rechtlicher Ungereimtheiten kam das Finanzgericht Münster im Jahre 1994 zu einer für Scientology überraschenden Negativentscheidung. Obwohl das beklagte Finanzamt selbst keine Zweifel an der Religionseigenschaft von Scientology äußerte - aber dennoch eine Umsatzbesteuerung festlegte - hatte das Finanzgericht Münster ohne jegliche Anhörung die Religionseigenschaft von Scientology bezweifelt und daran die Umsatzsteuerpflicht geknüpft.
Das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof in München, hob den Gerichtsbescheid des Finanzgerichts Münster jedoch mit Bescheid vom 21. August 1997 vollständig auf und verwies die Sache aufgrund von klaren Rechtsverstößen an die untere Instanz zurück.
Die Gegenseite hatte dagegen mündliche Verhandlung beantragt, zog jedoch diesen Antrag nun wieder zurück, sodaß die Bundesfinanzhof Entscheidung jetzt Urteilscharakter erlangt hat (AZ. V R 65/94).
In Steuerfragen klare Entscheidungen zugunsten der
Scientologen sind
auch im Ausland ergangen, wie die vollständige Anerkennung
der Gemeinnützigkeit
in Australien 1983, USA seit 1993, Kanada im Jahre 1995 und in
etwa 30
Urteilen in Italien. Bereits im November hatte das
Bundesverwaltungsgericht
in Berlin festgestellt, daß die Vermittlung
ihrer Lehre und die Seelsorge gegenüber Mitgliedern
der Scientology
Kirche keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt.
Für den Inhalt und weitere Informationen:
Sabine Weber/Georg Stoffel, Scientology Kirche Deutschland
089/27817733
Anlage: Urteil Bundesfinanzhof (13 Seiten)