PRESSEMITTEILUNG
29.01.1999
GERICHTSENTSCHEIDUNG BEDEUTET ABFUHR FÜR DISKRIMINIERUNGSPOLITIK DES FRÜHEREN BUNDESARBEITSMINISTER BLÜM
(MAINZ/MÜNCHEN) Eine 42jährige Frau darf weiter
als Au-Pair
Vermittlerin arbeiten. Aufgrund von diskrimi-
nierenden Vorgaben des früheren Bundesarbeitsminister
Norbert
Blüm versuchte das Landesarbeitsamt der Frau
allein wegen ihrer Scientology-Mitgliedschaft die
Vermittlungserlaubnis
zu entziehen. Dieses Vorgehen wurde
jetzt von den Richtern des 7. Senats des
Landessozialgerichts in Mainz
als rechtswidrig eingestuft (Az:
L 7 Ar 23/98).
Ingo Lehmann vom Menschenrechtsbüro der Scientology
Kirche Deutschland
e.V. (Sitz München) begrüßte die
Gerichtsentscheidung "als eine Stärkung der
Grundrechte und eine
klare Abfuhr für die früheren diskriminierenden
Anordungen Ex-Ministers Blüm". Blüm müsse
als Konsequenz
aus dem Urteil auch als Mitglied des Ausschusses für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Deutschen
Bundestag seinen
Hut nehmen. "Blüm hat in Deutschland die
grundlegenden Rechte zahlreicher Angehöriger von
Minderheitsreligionen
jahrelang verletzt. Jemand, der selbst
Menschenrechte mit Füßen tritt, hat in diesem
Gremium nichts
verloren", sagte Lehmann.
Für den Inhalt und weitere Informationen: Georg Stoffel: Telefon: 0 89/27 81 77 33