PRESSEMITTEILUNG
31.03.03
SCIENTOLOGY KLAGT IN BERLIN GEGEN WEITERE BEOBACHTUNG DURCH
VERFASSUNGSSCHUTZ
(BERLIN/MÜNCHEN) Die Anwälte der Scientology Kirche Deutschland e.V. (Sitz
München) und Berlin haben jetzt beim Verwaltungsgericht Berlin eine Klage
gegen die Senatsverwaltung für Inneres eingereicht. In der 44 Seiten umfassenden
Klage werden zwei Anträge gestellt: Die Einstellung der Scientology-Beobachtung
durch den Berliner Verfassungsschutz. Ebenso sollen die Verwaltungsrichter
die Rechtswidrigkeit der Aufnahme von Scientology in den
Verfassungsschutzbericht
2001 feststellen. (
ANLAGE 1
) Eine Fortsetzung der
Beobachtung verletzt das Berliner Verfassungschutzgesetz in mehreren Punkten,
heißt es in der Klage-Begründung. Weiter werden zahlreiche Urteile und
Behördenanerkennungen
zitiert: "Ob dies die USA, Australien, Südafrika, Kanada, Italien, Portugal,
Österreich, Schweden, England, Neuseeland oder Taiwan betrifft, in all diesen
Ländern und einigen mehr ist die Scientology Kirche heute als Religion und
fester Teil der Gesellschaft staatlicherseits anerkannt ...".
Zweifel und öffentliche Kritik an der Scientology-Beobachtung nehmen zu:
In einer am 3. Dezember 2002 veröffentlichten Antwort auf eine große Anfrage
der CDU an den Bremer Senat in der Drucksache 15/1316 hatte das Bremer
Innenministerium
- welches zu dieser Zeit auch den Vorsitz der Innenministerkonferenz innehatte
- erklärt, dass die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes - nicht nur in Bremen,
sondern bundesweit - über die seit Jahren bekannten Tatsachen hinaus als
gering einzustufen seien. Ebenso hieß es in der Antwort: Eine vom
Bundeskriminalamt
im Jahre 1995 eingerichtete Sondermeldestelle zur Erfassung vermuteter
Straftaten
der Scientology-Organisation wurde bereits im Februar 2001 aufgelöst, weil
es keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten seitens der
Scientology-Organisation gab. (
ANLAGE 2
) Auch umfangreiche
staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren in München, Hamburg und Stuttgart
wurden allesamt eingestellt, da die Vorwürfe unbegründet waren.
Nach einem kürzlichen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" bezweifelt auch
Berlins Innensenator Erhard Körting den Sinn einer weiteren Beobachtung.
(
ANLAGE 3
) Die Bundes-Verbraucherschutz-Ministerin
Renate Künast erklärte in einem Interview im April 2000: "Das Amt beobachtet
Scientology, obwohl mittlerweile alle wissen, dass Scientology keine Gefahr
für die Bundesrepublik ist." (
ANLAGE 4
) Auch in den
Menschenrechtsberichten des amerikanischen Außenministeriums wurde die
Scientology-Beobachtung
wiederholt vehement kritisiert.
Bereits im Dezember 2001 untersagte das Verwaltungsgericht Berlin in einem
aufsehenerregenden Urteil dem im Innensenat angesiedelten Verfassungsschutz,
weiter durch die Anwerbung und Ausspähung mit bezahlten Spitzeln gegen
Scientology
vorzugehen. (
ANLAGE 5
)
Zuvor sorgten jahrelang Skandale im früheren Landesamt für Verfassungsschutz
bundesweit für Schlagzeilen. So behauptete ein Anonymus eine
Scientology-Mitgliedschaft
des leitenden Berliner Polizeibeamten Otto D., die dann vom Berliner Landesamt
für Verfassungsschutz unter Hinweis auf "geheimdienstliche Mittel" in einem
"Behördenzeugnis" bestätigt wurde. Quelle war ein geheimnisvoller V-Mann,
der in die Berliner Scientology Kirche eingeschleust worden war und später
als höchst dubioser Ex-Stasi-Spitzel enttarnt wurde. Weitere skandalöse
Praktiken
von Verfassungsschutzagenten kamen ans Licht, als sie versuchten, einem
Teilzeitmitarbeiter
der Berliner Scientology Kirche als informationellen Mitarbeiter anzuwerben
und ihm 5.300 Mark in bar unter anderem für Beweise über eine
Scientology-Mitgliedschaft
des Polizeidirektors Otto D. übergaben. Letztlich führten diese Skandale
zur Auflösung des Berliner Landesamts für Verfassungsschutz als eigenständige
Behörde. (
ANLAGE 6
)
Die Verfassungsschutz-Beobachtung hat nach über fünf Jahren außer den bekannten
Verfassungsschutz-Skandalen absolut nichts ergeben. Und die Erwähnung in
den Berichten wird gegen Scientology nurmehr gezielt als klassisches
Diskriminierungsinstrument
eingesetzt. Die in den letzten Jahren veröffentlichten Berichte der Berliner
Verfassungsschutzbehörde sind an Substanzlosigkeit und Banalität nicht mehr
zu überbieten, heißt es zur Begründung der Klage.
Es stellt sich die Frage, wieviele Berliner Verfassungsschutzbeamte in obskure
Aktivitäten verwickelt waren und noch sind, um nach über fünf Jahren Beobachtung
festzustellen, daß es nichts zu beobachten gibt. Eine weitere Beobachtung
in Berlin wäre eine reine Farce und eine unverantwortliche Verschwendung
von Steuergeldern angesichts der im Zusammenhang mit dem bedauerlichen
Irak-Krieg
entstandenen neuen realen Sicherheitsgefahren. Für den
Verfassungsschutzaktionismus
einzelner Politiker, die amtskirchliche Interessen vertreten, gibt es keine
gesetzliche Grundlage. "Diese Paarung aus Ignoranz und Rechtsmißbrauch werden
wir nicht länger hinnehmen," sagte ein Sprecher der Scientologen.
Für den Inhalt und weitere Informationen: Georg Stoffel
Telefon: 0 89/27 81 77 33 Telefax 0 89/27 81 77 40
Folgende Hintergrundinformationen finden Sie beigefügt:
Anlage 1:
Die ersten beiden Seiten der beim Verwaltungsgericht
Berlin eingereichten Klage mit den Anträgen auf Seite 2
Anlage 2:
Auszug aus der Antwort des Bremer Senats vom 3.12.2002 und
FOCUS-Artikel "Scientology - Weiße Weste" vom 9.12.2002 über die Beantwortung
der Anfrage im Bremer Senat
Anlage 3:
"Süddeutsche Zeitung", Artikel "Lästige Gestrige", auf Titelseite
vom 27.2.2003 mit Kritik von Innensenator Körting
Anlage 4:
"Süddeutsche Zeitung" vom 26.2.2000, Interview mit Renate
Künast
Anlage 5:
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 13.12.2001
und Artikel dazu aus "Berliner Zeitung" und "Frankfurter Rundschau vom
14.12.2001,
sowie "DER SPIEGEL" vom 17.12.2001
Anlage 6:
"Frankfurter Allgemeine" vom 25.4.2000, Artikel "Pleiten
und Pannen besiegeln das Ende" über die Skandale im Berliner Landesamt für
Verfassungsschutz und der daraus resulttierenden Auflösung als eigenständige
Behörde