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1. August 2006 VERWALTUNGSGERICHT DROHT VOLLSTRECKUNG GEGEN HAMBURGER INNENBEHÖRDE AN CABERTA LERNT ES NIE! SCIENTOLOGE GEWINNT ERNEUT GEGEN "SEKTENFILTER" VOR DEM HAMBURGER VERWALTUNGSGERICHT. Bereits im Juni 2006 erließ das Verwaltungsgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Innenbehörde der Stadt Hamburg in einem weiteren Streit eines Mitglieds der Scientology Kirche gegen die Innenbehörde wegen der Verbreitung ihres sog. "Sektenfilters". Nachdem sich Caberta mehrfach weigerte, sich an die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Anordnungen zu halten, droht nun ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 - in jedem Fall der Missachtung der Unterlassungsverpflichtung. Seit fast 10 Jahren streiten Scientologen gegen die Behörde wegen ihrer Diskriminierung durch eine von der AGS-Leiterin Caberta entworfene sog. "Technologieerklärung". Dieses als "Sektenfilter" bezeichnete Dokument verfolgt den alleinigen Zweck, Scientologen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit in geschäftlichen Kontakten zu diskriminieren. Das OVG Hamburg gab einer bayerischen Scientologin bereits im Juni 2004 Recht und bestätigte, dass sie in ihrem Glauben an die Scientology-Lehre durch die Religionsfreiheit in Artikel 4 Grundgesetz gegen staatliche Diskriminierung geschützt ist (AZ 1Bf 198/00). Der Sektenfilter durfte deshalb weder öffentlich noch in privaten Beratungsgesprächen der Behörde mehr verbreitet werden. Das Bundesverwaltungs- gericht in Leipzig bestätigte dieses Urteil in einer Grundsatzentscheidung am 15. Dezember 2005 und wies die Revision der Innenbehörde der Stadt Hamburg zurück (AZ 7C20.04). Aufgrund dieser Urteile hätte man annehmen können, dass die Hamburger Innenbehörde eines Besseren belehrt wurde. Doch weit gefehlt. Caberta wollte sich den Gerichtsurteilen nicht beugen. Deshalb setzte sie ihrem rechtswidrigen Tun noch eins oben drauf. Obwohl die Innenbehörde wusste, dass das OVG Hamburg jede öffentliche Verbreitung des Sektenfilters als rechtswidrig verurteilte, wurde ab Februar 2006 die fragliche Erklärung sogar auf der Internetseite der Innenbehörde verbreitet. Zusätzlich wurde auf andere Internetseiten verwiesen, die Zugang zu der Erklärung gaben, und so die Diskriminierung gegen Scientologen noch verstärkt. Erneut klagte ein Hamburger Scientologe im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg und gewann! Dennoch blieb die Erklärung zunächst noch im Internet der Hamburger Innenbehörde. Jetzt beschloss das Verwaltungsgericht Hamburg ein Ordnungsgeld für jeden Fall der Verbreitung der Erklärung in Höhe von bis zu 10.000 - für Caberta und jeden anderen Behördenvertreter. In Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung stellte das Bundesverwaltungsgericht die Mitglieder der Scientology Kirche aufgrund ihrer Glaubensüberzeugung unter den Schutz von Artikel 4 Grundgesetz. Wörtlich heißt es nun auch im Beschluss vom 15. Juni 2006: "Der Antragsteller kann für seine Betätigung als Scientologe den Schutz des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses nach Artikel 4, Abs.1 Grundgesetz in Anspruch nehmen." "Das Bereitstellen der Schutzerklärung auf den Internetseiten der Antragsgegnerin [die Innenbehörde und AGS-Leiterin Caberta] in der dargestellten Art und Weise ist, ebenso wie die in der Vergangenheit geübte Weitergabe der Erklärung an Dritte im Einzelfall, rechtswidrig." Das Verwaltungsgericht warf der Innenbehörde aufgrund ihrer eigenen Presseerklärung vom Dezember 2005 obendrein eine verzerrende und nicht objektive Wiedergabe des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts vor. So heißt es weiter: "Die mangelnde Objektivität der Antragsgegnerin wird hier auch dadurch deutlich, dass in der von ihr auf ihren Internetseiten bereitgestellten Rechtsprechungsübersicht, in der ausweislich der eigenen Beschreibung die Antragsgegnerin `die wichtigsten Urteile zur Scientology-Organisation' im Volltext dargestellt sind, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.12.2005 nicht enthalten ist." Die Frage ist, wie lange noch muss der Hamburger Steuerzahler für das rechts- und verfassungswidrige Verhalten seiner Politiker und Behördenvertreter bluten. Für weitere Informationen: Sabine Weber - 089-27817732 oder die Menschenrechtsbeauftragte der Scientology Kirche Maja Nüesch in Hamburg unter 040-3560070 oder 0177-216 1491 Lesen Sie hier das gesamte Urteil. ----------------------------------------------------------------------------------------------------- ----------------------------------------------------------------------------------------------------- Pressemitteilung: 19. Juni 2006 VERWALTUNGSGERICHT ERLÄSST EINSTWEILIGE VERFÜGUNG GEGEN INNENBEHÖRDE CABERTA BRINGT INNENBEHÖRDE ERNEUT IN VERRUF SCIENTOLOGE GEWINNT WIEDERUM GEGEN „SEKTEN-FILTER“ VOR DEM HAMBURGER VERWALTUNGSGERICHT. Am Freitagnachmittag erließ das Verwaltungsgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Innenbehörde der Stadt Hamburg in einem erneuten Streit eines Mitglieds der Scientology Kirche gegen die Innenbehörde wegen der Verbreitung ihres sog. „Sektenfilters“. Seit fast 10 Jahren streiten Scientologen gegen die Behörde wegen ihrer Diskriminierung durch eine von der AGS-Leiterin Caberta entworfene sog. „Technologieerklärung“. Diese bezeichnen die Scientologen als „Sektenfilter“, da sie den alleinigen Zweck verfolgt, Scientologen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit in geschäftlichen Kontakten zu diskriminieren. Das OVG Hamburg gab einer bayerischen Scientologin bereits im Juni 2004 recht und bestätigte, dass sie in ihrem Glauben an die Scientology-Lehre durch die Religionsfreiheit in Artikel 4 Grundgesetz gegen staatliche Diskriminierung geschützt ist. Der Sektenfilter durfte deshalb weder öffentlich noch in privaten Beratungsgesprächen der Behörde mehr verbreitet werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte dieses Urteil in einer Grundsatzentscheidung am 15.Dez.2005 und wies die Revision der Innenbehörde der Stadt Hamburg ab. Aufgrund dieser Urteile hätte man annehmen können, dass die Hamburger Innenbehörde eines besseren belehrt wurde. Doch weit gefehlt. Caberta wollte sich den Gerichtsurteilen nicht beugen. Deshalb setzte sie ihrem rechtswidrigen Tun noch eins oben drauf. Obwohl die Innenbehörde wusste, dass das OVG Hamburg jede öffentliche Verbreitung des Sektenfilters als rechtswidrig verurteilte, wurde seit Februar die fragliche Erklärung sogar auf der Internetseite der Innenbehörde verbreitet. Zusätzlich wurde auf andere Seiten verwiesen und so die Diskriminierung gegen Scientologen noch verstärkt. Jetzt klagte erneut ein Hamburger Scientologe im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg und gewann! In Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt das Gericht in seinem Urteil vom Freitag die Mitglieder der Scientology Kirche aufgrund ihrer Glaubensüberzeugung erneut unter den Schutz von Artikel 4 Grundgesetz. Wörtlich heißt es: „Der Antragsteller kann für seine Betätigung als Scientologe den Schutz des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses nach Artikel 4, Abs.1 Grundgesetz in Anspruch nehmen.“ „Das Bereitstellen der Schutzerklärung auf den Internetseiten der Antragsgegnerin [die Innenbehörde und AGS-Leiterin Caberta] in der dargestellten Art und Weise ist, ebenso wie die in der Vergangenheit geübte Weitergabe der Erklärung an Dritte im Einzelfall, rechtswidrig.“ Das Verwaltungsgericht wirft der Innenbehörde aufgrund ihrer eigenen Presseerklärung vom Dez 2005 obendrein eine verzerrende und nicht objektive Wiedergabe des Grundsatzurteils des Bundes-verwaltungsgerichts vor. So heißt es weiter: „Die mangelnde Objektivität der Antragsgegnerin wird hier auch dadurch deutlich, dass in der von ihr auf ihren Internetseiten bereit-gestellten Rechtsprechungsübersicht, in der ausweislich der eigenen Beschreibung die Antragsgegnerin `die wichtigsten Urteile zur Scientology-Organisation´ im Volltext dargestellt sind, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.12.2005 nicht enthalten ist.“ Dazu der Kommentar der Menschenrechtsbeauftragten der Scientology Kirche, Maja Nüesch:„Frau Caberta hat durch ihr moralisch und rechtlich skrupelloses Verhalten dem Ruf und Respekt der Innenbehörde in der Öffentlichkeit geschadet wie kein anderer. Dies hat sich nicht nur in der früheren Annahme von Bestechungsgeldern von Scientology-Gegnern gezeigt sondern erst recht in der Missachtung von Gerichtsurteilen, die dem Schutz der höchsten Grundsätze unseres Landes dienen, den Menschenrechten. Und die gelten auch für die Mitglieder der Scientology Kirche. Es ist an der Zeit, dass der Hamburger Innensenator dem Treiben seiner AGS-Leiterin Caberta nicht länger zuschaut sondern endlich handelt.“ Für weitere Informationen: Sabine Weber – 089-27817732 oder die Menschenrechtsbeauftragte der Scientology Kirche Maja Nüesch in Hamburg unter 040-3560070 oder 0177-216 1491 Hier können Sie das gesamte Urteil lesen. ----------------------------------------------------------------------------------------------------- Pressemitteilung: 8. Februar 2006 Hamburger Oberverwaltungsgericht entscheidet gegen Caberta SIE BETREIBT „AGITATION STATT AUFKLÄRUNG" Nach einem insgesamt fast 13
Jahre dauernden Rechtsstreit konnte die
Scientology Kirche
heute erneut einen endgültigen Erfolg gegen die AGS-Leiterin Ursula Caberta verbuchen. In Zusammenarbeit mit Caberta hatte die Landeszentrale für politische Bildung der Hansestadt Hamburg im Jahr 1993 die Publikation „Scientology – Irrgarten der Illusionen" veröffentlicht. Hiergegen hatte die Scientology Kirche Hamburg wegen vier unterschiedlicher krasser Behauptungen bereits im Jahre 1993 geklagt und im August 1994 vor dem OVG Hamburg vorläufig gewonnen. Im Hauptsacheverfahren hatte sie im Jahr 2004 vor dem Verwaltungsgericht Hamburg ebenso Erfolg gehabt. Die AGS hatte hiergegen Berufung eingelegt, die heute rechtskräftig abgewiesen wurde. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg erklärte zu den Äußerungen der Publikation: Die Beklagte [die Innenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, hier vertreten durch Cabertas AGS] hat „es damit deutlich an der notwendigen kritischen Distanz … fehlen lassen." Die Vorinstanzen haben zu Recht darauf abgestellt, dass die angegriffenen Textstellen als „Agitation nicht aber als Aufklärung zu verstehen" sind. Die Beklagte hat „mithin ihrer Neutralitätspflicht nicht mehr genügt" … und ließ „Sachlichkeit" sowie „das Gebot staatlicher Zurückhaltung deutlich missen". „Dem ist nichts hinzuzufügen" schließen die Richter ihren Beschluss. Da können die Scientologen nur zustimmen. Erst vor wenigen Wochen hatte Ursula Caberta ihrer Behörde eine wichtige Niederlage beschert. Auf höchstrichterlicher Ebene wurde die Verbreitung des menschenverachtenden Sektenfilters zur Aussonderung von Scientologen aus Vertrags- und Arbeitsverhältnissen wegen ihrer Überzeugung endgültig verboten worden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die religiöse Überzeugung der Scientologen eindeutig unter den Schutz des Artikels 4 Grundgesetz gestellt. Im Zusammenhang mit den vorangegangenen Entscheidungen anderer Gerichte in den Jahren 2003 und 2005 zur Frage des ideellen Zwecks der Vereine der Scientology Kirchen und Missionen, die allesamt zu Gunsten der Scientology Kirchen entschieden wurden, war gerichtlich festgestellt worden, dass die religiöse Überzeugung und Lehre der Scientologen ernsthaft geglaubt wird und ihren tatsächlichen Zielen entspricht und nicht, wie über Jahrzehnte von Vertretern der Amtskirchen und Caberta behauptet, vorgeschoben ist. Heute ist die Scientology Kirche in nahezu 50 Gerichtsurteilen in Deutschland als Religionsgemeinschaft anerkannt. Caberta ist damit endgültig gescheitert. Für die korrupte Behördenangestellte – sie hatte sich 75.000 Dollar von einem Scientology-Gegner zahlen lassen - hat die Hansestadt bereits Millionen an Steuergeldern verschwendet. Caberta verließ die SPD nach langjähriger Mitgliedschaft und bezeichnete sogar ihre frühere Partei als Sekte. Sie wird als WASG- Mitglied der „Neuen Linken" mittlerweile selbst vom Verfassungsschutz beobachtet. Für mehr Informationen: Sabine Weber – 089-278177-32 oder kontakt@skdev.de __________________________________________________________________________________________ Bundesverwaltungsgericht entscheidet am 15. Dezember 2005: Der Hamburger Innensenat darf Erklärung zum Schutz vor Scientologen nicht an Unternehmen weitergeben. Dies gilt für ALLE staatlichen Stellen! Hier ist die Pressemitteilung vom Bundesverwaltungsgericht und jetzt auch das ganze Urteil lesen! -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- U.S. Außenministerium veröffentlicht Internationalen Bericht zur Religionsfreiheit 2005 Bundesrepublik
Deutschland verstößt gegen Religionsfreiheit
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