Deutschland
Internationaler Bericht über Religionsfreiheit
Das
Grundgesetz (Verfassung) garantiert die Religionsfreiheit und die
Bundesregierung
achtet gewöhnlich dieses Grundrecht in der Praxis. Die Bundesregierung
betrachtet Scientology nicht als Religion, sondern sieht sie als
Wirtschaftsunternehmen.
Bedenken über die Verfassungstreue von Scientology haben dazu geführt,
dass Firmen und Einzelpersonen in einigen Bereichen der Wirtschaft
überprüft
wurden.
Die
Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz -
Überprüfungsorgane
mit der Aufgabe der Überwachung von Gruppen, deren Ideologien als
verfassungswidrig betrachtet werden - haben die Scientology Kirche
und ihre Mitglieder seit etwa 4 Jahren „überwacht“. Während dieser
Zeit wurde keine Vertreter der Scientology strafrechtlich verfolgt oder
verurteilt und die Überwachung hat keinerlei konkrete Beweise dafür
erbracht, dass die Kirche ein „Sicherheitsrisiko“ darstellt.
Während
des Berichtszeitraums gab es keine Veränderung des Status´ der
Religionsfreiheit und die Regierung förderte die allgemeine freie
Ausübung der Religion. Vielen Religionen und Weltanschauungen ist
der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen
worden, darunter die Protestantischen und Katholischen Kirchen und das
Judentum sowie die Mormonen, Sieben-Tags-Adventisten, Mennoniten, Baptisten,
Methodisten, Christian Scientists und der Heilsarmee. Der Berliner Senat
hat den Zeugen Jehovas den Status einer Körperschaft des Öffentlichen
Rechts verweigert (siehe Abschnitt II).
Die
allgemein freundschaftliche Beziehung zwischen den Religionen innerhalb
der Gesellschaft trug zur Religionsfreiheit bei.
Im
Zuge des allgemeinen Dialogs und des Grundsatzes der Förderung der
Menschenrechte diskutierte die US Regierung mit der Bundesregierung über
Themen, die sich auf die Religionsfreiheit bezogen. Der Status der Scientology
Kirche war Gegenstand vieler Gespräche. Die US Regierung hat ständig
den Standpunkt vertreten, dass es Sache der Organisation sei, zu bestimmen,
ob sie religiös ist oder nicht. Die US Regierung hat ihrer Besorgnis
über die Verletzung von einzelnen Grundrechten aufgrund der religiösen
Bindung und über das Diskriminierungspotential im internationalen
Handel – hervorgerufen durch die Überprüfung ausländischer
Firmen auf mögliche Verbindungen zu Scientology - Ausdruck verliehen.
Abschnitt I
Orthodoxe
Kirchen haben etwa 1,1 Millionen Mitglieder oder 1,2 Prozent der
Bevölkerung.
Die Griechisch-orthodoxe Kirche ist die Größte mit etwa 450.000
Mitgliedern. Die Rumänisch-orthodoxe Kirche hat 300.000 Mitglieder.
Die Serbisch-orthodoxe Kirche hat 200.000 Mitglieder. Die Russisch-orthodoxe
Kirche hat 50.000 Mitglieder, während die „Russisch-orthodoxe Kirche
im Ausland“ etwa 28.000 Mitglieder zählt. Die Syrisch-orthodoxe Kirche
hat 37.000 Mitglieder und die Armenische Apostolische Kirche in Deutschland
hat 35.000 Mitglieder.
Andere
christliche Kirchen haben etwa 1 Million Mitglieder oder 1,2 Prozent der
Bevölkerung, darunter die Adventisten mit 35.000 Mitgliedern, die
Nachfolger Jesu Christi mit 18.000 Mitgliedern, die Apostel von Judäa
mit 2.800 Mitgliedern, die Apostolische Gemeinde mit 8.000 Mitgliedern,
die Baptisten mit 87.000 Mitgliedern, die Christliche Kongregation mit
12.000 Mitgliedern, die Mormonen mit 39.000, die Evangelische Bruderschaft
in Deutschland mit 7.200 Mitgliedern, die Zeugen Jehovas mit 165.000
Mitgliedern,
die Mennoniten mit 6.500 Mitgliedern, die Methodisten mit 66.000 Mitgliedern,
die Neuapostolische Kirche mit 430.000 Mitgliedern, die Altkatholiken mit
25.000 Mitgliedern, die Heilsarmee mit 2.000 Mitgliedern, die
Sieben-Tage-Adventisten
mit 53.000 Mitgliedern, die Vereinigung der Freien Evangelischen Kirchen
mit 30.500 Mitgliedern, die Freie Pfingstgemeinde mit 16.000 Mitgliedern,
die Tempelgesellschaft mit 250 Mitgliedern und die Quäker mit 335
Mitgliedern.
Jüdische
Gemeinden haben etwa 82.000 Mitglieder und machen 0,1 Prozent der
Bevölkerung
aus. Presseberichten zufolge nimmt die Zahl der Juden rapide zu. Mehr als
100.000 Juden aus der ehemaligen Sowjetunion haben sich seit 1990 den 30.000
Juden des Landes angeschlossen. Die überwiegende Mehrheit der neu
angekommenen Juden stammen aus Ländern der ehemaligen Sowjetunion.
Nicht alle Neuankömmlinge schließen sich Gemeinden an, was die
Differenz zwischen der Gesamtanzahl und der Anzahl der Gemeindemitglieder.
Statistiken über den Besuch der Synagoge sind nicht erhältlich.
Die
Vereinigungskirche hat 850 Mitglieder, die Scientology Kirche hat 8.000
Mitglieder, die Hare Krishna Gesellschaft hat 2.300 Mitglieder, Ananda
Marga hat 3.000 Mitglieder und Sri Chimnoy 300 Mitglieder.
Etwa
21,8 Millionen Personen oder 26,6 Prozent der Bevölkerung haben entweder
keine religiöse Verbindung oder sind Mitglied in nicht aufgeführten
religiösen Gemeinschaften.
Abschnitt II
Kirche
und Staat sind getrennt, obwohl geschichtlich eine besondere Beziehung
zwischen dem Staat und jenen religiösen Gemeinschaften besteht, die
den Status einer „Körperschaft des Öffentlichen Rechts“
genießen.
Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen - einschließlich
der Gewähr für Dauer, Größe der Organisation und keine
Anzeichen dafür, dass die Gemeinschaft nicht dem Staat gegenüber
loyal ist - können Organisationen verlangen, dass Ihnen der Status
einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts verliehen wird. Dieser
berechtigt sie unter anderem zur Erhebung von Steuern. Diese werden vom
Staat eingezogen. Organisationen zahlen dem Staat eine Gebühr für
diesen Service. Nicht alle Körperschaften des Öffentlichen Rechts
machen von diesem Privileg Gebrauch. Die Entscheidung der Verleihung des
Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts wird auf Bundesebene
getroffen. Am 19. Dezember 2000 verkündete das Bundesverfassungsgericht
in einer richtungsweisenden Entscheidung, dass die Bedingung der „Loyalität
gegenüber dem Staat“ eine Verletzung der durch die Verfassung
festgeschriebenen
Trennung von Staat und Kirche darstellt. Diese Bedingung darf also nicht
in den Forderungskatalog gegenüber religiösen Gemeinschaften
aufgenommen werden. Staatliche Stellen unterstützen auch diverse
Institutionen,
die mit Körperschaften des Öffentlichen Rechts verbunden sind
wie z.B. kirchliche Schulen und Krankenhäuser.
Staatliche
Förderung wird einigen religiöse Organisationen aus geschichtlichen
oder kulturellen Gründen gewährt. Einige jüdische Synagogen
wurden, wegen der Rolle des Staates bei der Zerstörung von Synagogen
im Jahre 1938 und während der Nazizeit, mit staatlicher Unterstützung
gebaut. Die Reparatur und Renovierung einiger christlicher Kirchen und
Klöster wird mit staatlicher Hilfe durchgeführt, begründet
in der Enteignung durch den Staat im Jahre 1803, zur Zeit Napoleons. Da
der Staat den Kirchen die Mittel weggenommen hatte, mit Hilfe derer sie
das Geld zur Reparatur der Gebäude verdienten, erkannte der Staat
eine Verpflichtung, die Kosten der Reparatur zu decken, an. Fördermittel
werden nur für jene Gebäude gezahlt, die von den napoleonischen
Reformen des Jahres 1803 betroffen waren. Neuere Gebäude erhalten
keine Förderung zur Erhaltung.
Im
Prinzip vertritt der Zentralrat der Juden in Deutschland die Mehrheit der
Jüdischen Gemeinden im Lande. Jedoch nach der Gründung der ersten
liberalen Gemeinde im Lande in 1997 gibt es nun elf liberal-reformatorische
Gemeinden, die der Union der progressiven Juden in Deutschland, Österreich
und der Schweiz (UPJGAS), welche nicht im Zentralrat der Juden vertreten
sind. Die UPJGAS ist gerade dabei, einen Dialog mit dem Zentralrat der
Juden und der Regierung zu etablieren, um den Zugang zu Förderungen
des Bundes und der Länder zu sichern, die zum Zwecke der Entwicklung,
Unterstützung und Stabilität von allen jüdischen Gemeinden
bereitgestellt werden. Diese Fördertöpfe werden zur Zeit durch
einen Vertrag zwischen den 16 Bundesländern mit der Jüdischen
Dachorganisation auf Bundesebene, dem Zentralrat, geregelt.
Die
meisten öffentlichen Schulen organisieren Religionsunterricht in
Zusammenarbeit
mit der protestantischen und der katholischen Kirche und bieten auch
Unterrichtung
in Judaismus an, wenn genügend Schüler ihr Interesse bekunden.
Ein nicht-religiöses Fach Ethik oder ein Studierraum stehen allgemein
für Studenten zur Verfügung, die nicht an der religiösen
Unterweisung teilnehmen wollen. In verschiedenen Bundesländern wird
der Aspekt der islamischen Erziehung in öffentlichen Schulen mehr
und mehr zu einem Thema. Im Februar 2000 bestätigte das
Bundesverwaltungsgericht
verschiedene frühere Entscheidungen, die die Islamische Föderation
als religiöse Gemeinschaft qualifizierte und der deshalb die Gelegenheit
gegeben werden sollte, religiöse Unterweisung in Berliner Schulen
anzubieten. Diese Entscheidung verursachte Kritik von den vielen islamischen
Organisationen, die sich nicht durch die Islamische Föderationen vertreten
sahen. Die Berliner Landesregierung drückte seine Besorgnis darüber
aus, dass die Islamische Föderation angeblich Verbindungen zu Milli
Görüs halte, einer türkischen Gruppe, die vom
Bundesverfassungsschutz
als extremistisch eingestuft wurde. Im November 2000 gab Bayern bekannt,
dass es Islamische Erziehung in deutscher Sprache in öffentlichen
Schulen ab 2003 anbieten werde.
Das
Recht, religiöse Kaplansdienste beim Militär, in Krankenhäusern
und in Gefängnissen anzubieten, hängt nicht vom öffentlichen
Körperschaftsstatus einer religiösen Gemeinschaft ab. Das
Verteidigungsministerium
prüft zur Zeit die Möglichkeit für islamische Geistliche,
religiöse Dienste beim Militär anbieten, obwohl keine der vielen
islamischen Gemeinden den Status einer Körperschaft des öffentlichen
Rechtes besitzt.
Einschränkungen
der Religionsfreiheit
Die
Zeugen Jehovas legten beim Bundesverfassungsgericht Berufung gegen eine
Entscheidung der Berliner Landesregierung von 1993 ein, die ihnen den Status
der Körperschaft des öffentlichen Rechtes versagte. Im Jahre
1997 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Berlin die Entscheidung der
Berliner Landesregierung bestätigt. Das Gericht begründete seine
Entscheidung damit, dass die Gruppe nicht die „unverzichtbare Loyalität“
zum demokratischen Staat böte, die „essentiell für eine lang
andauernde Zusammenarbeit“ sei. Die Gruppe verböte ihren Mitgliedern
die Teilnahme an öffentlichen Wahlen. Die Gruppe genießt nicht
die grundlegende Steuerbefreiung, die den meisten religiösen Gruppen
zukommt. Am 19. Dezember 2000 urteilte das Bundesverfassungsgericht zu
Gunsten der Zeugen Jehovas und verwies den Fall zurück an das
Bundesverwaltungsgericht
in Berlin zurück. Zum ersten Mal untersuchte damit ein Verfassungsgericht
die Bedingungen, gemäß denen der Status einer Körperschaft
des öffentlichen Rechtes gewährt wird und befand, dass „die
Loyalität
zum Staat“ den religiösen Gemeinschaften aufgrund der Trennung von
Kirche und Staat nicht als Bedingung auferlegt werden kann. Das
Bundesverfassungsgericht
milderte den Sieg für die Zeugen Jehovas, indem es das
Bundesverwaltungsgericht
in Berlin anwies, zu überprüfen, ob die Zeugen Jehovas Zwangsmittel
verwendeten, um Mitglieder daran zu hindern, die Gemeinschaft zu verlassen
und ob die Praktiken ihrer Kindererziehung den Menschenrechtsstandards
des Landes entsprechen würden. Bis zum Ende dieses Berichtszeitraums
war dieser Fall war anhängig.
Das
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) urteilte im November 2000,
dass es der Deutschen Vereinigungskirche (Moon Gemeinschaft) erlaubt sei,
Berufung gegen eine Entscheidung einzulegen, die die Einreise ihres Führers
in das Land versagt hatte. Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen
Bedeutung des Falles gegen diese Entscheidung Berufung zu, die von der
Einwanderungsbehörde oder der Vereinigungskirche beim
Bundesverwaltungsgericht
in Berlin eingelegt werden kann. Im Jahre 2000 war die Vereinigungskirche
als ein Verein eingetragen.
Ein
Verwaltungsgerichtshof hielt am 26. Juni 2001 eine Entscheidung von 1998
aufrecht, die es muslimischen Lehrerinnen im süddeutschen Bundesland
Baden-Württemberg verbot, während des Unterrichts ein Kopftuch
zu tragen. Es wird erwartet, dass gegen die Entscheidung beim
Bundesverwaltungsgericht
Berufung eingelegt wird.
Am
16. Oktober 2000 entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg, Niedersachsen,
zu Gunsten des Klägers. Das Gericht befand, dass die Schulbehörden
einer Lehrerin den Status als Beamtin auf Probe zuerkennen sollten. Das
Gericht entschied, dass das Tragen eines Kopftuches kein Grund für
die Versagung der Anstellung darstellen dürfe. Ein Verwaltungsgericht
in Hamburg kam bereits 1999 zu einer ähnlichen Entscheidung. Andererseits
haben Schulbehörden in Baden-Württemberg einen Fall gegen eine
Lehrerin gewonnen, die auf das Tragen eines Kopftuches beharrte. Dieser
Fall wird nun bei einem höheren Verwaltungsgericht in Mannheim verhandelt.
Verschiedene
Bundesländer haben Schriften über Einzelheiten der Ideologie
und Praktiken von kleineren Religionen veröffentlicht. Diese Länder
verteidigen ihre Maßnahmen, indem sie auf ihre Verantwortung hinweisen,
Bürgeranfragen nach Informationen über diese Gruppen zu beantworten.
Während die meisten dieser Schriften der Wahrheit entsprechen und
relativ vorurteilsfrei sind, verletzen andere den Ruf so mancher Gruppe
durch die Verwendung von Andeutungen und der Einbindung von Berichten über
bekannte gefährliche Kulte oder Bewegungen. Scientology steht im Brennpunkt
so mancher Schriften, von denen manche vor angeblichen Gefahren durch
Scientology
für die politische Ordnung oder die freie Marktwirtschaft und für
das geistige und finanzielle Wohlergehen von einzelnen Personen warnen.
Zum Beispiel veröffentlichte der Hamburger Verfassungsschutz eine
Broschüre mit dem Titel „Der Geheimdienst der Scientology Organisation“,
worin der Vorwurf erhoben wird, Scientology versuche Regierungen, Behörden
und Firmen zu infiltrieren und dass sie ihre Gegner ausspionieren, sie
diffamieren und „zerstören“ wollten.
Die
Scientology Kirche blieb unter Beobachtung von Bundes- und Landesbehörden,
die behaupteten, dass ihre Ideologie der Demokratie entgegen stehe. Seit
1997 steht Scientology unter Beobachtung von Bundes- und Landesbehörden
(Nur ein Land, Schleswig-Holstein, betreibt keine Beobachtung, weil ihre
Verfassung dies nicht zulässt). Beim Beobachten einer Organisation
sammeln Verfassungsschützer Informationen, meist aus schriftlichen
Quellen oder Berichten aus erster Hand, um zu beurteilen, ob eine „Bedrohung“
existiere. Weitergehende Methoden würden Gegenstand einer gerichtlichen
Überprüfung sein und würden Beweise einer Verwicklung in
verräterische oder terroristische Aktivitäten voraussetzen.
Bevollmächtigte
des Bundesverfassungsschutzes sagten, dass keine Anfragen nach tiefer gehenden
Methoden vorlägen, noch erwarte man derartige Anfragen. Eine Beobachtung
ist keine Untersuchung von kriminellen Aktivitäten und bis heute wurden
seitens der Regierung keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe gegen
die Scientology Kirche vorgebracht.
Im
November 1998 zog das Bundesamt für Verfassungsschutz den Schluss,
dass es seitens der Scientology keine drohende Gefahr der Unterwanderung
von höchsten Ebenen in politischen und wirtschaftlichen Machtstrukturen
gäbe. Trotzdem gäbe es Tendenzen innerhalb Scientology, die -
unterstützt durch ihre Ideologie und programmatische Ziele - als gegen
die freie und demokratische Grundordnung des Landes gerichtet betrachtet
werden könnten und dass die Öffentlichkeit über diese Gefahren
unterrichtet werden sollte.
Die
interministerielle Arbeitsgruppe von Bundes- und Landesbeamten auf mittlerer
Ebene, die Informationen über Angelegenheiten in Verbindung mit Scientology
austauscht, hat ihre regelmäßigen Treffen fortgesetzt. Während
des Zeitraums dieses Berichts hat die Arbeitsgruppe weder einen Bericht
oder noch ein Regelwerk veröffentlicht und besteht rein zu
Beratungszwecken.
Im
April 2001 schloss der Bundesverfassungsschutz in einem 265 Seiten umfassenden
Jahresbericht für das Jahr 2000, dass die Gründe für die
Beobachtung von Scientology, wie sie 1997 festgestellt wurden, immer noch
Gültigkeit hätten. Die Scientology betreffenden 5 Seiten
(gegenüber
6 im Vorjahr) beschrieben durch Zitate aus den Schriften des
Scientology-Gründers
L. Ron Hubbard und aus Scientology-Broschüren die politische Ideologie
der Organisation, die als antidemokratisch bewertet wird.
Regierungsbehörden
machen geltend, dass Scientology keine Religion sei, sondern ein
Wirtschaftsunternehmen
und haben deswegen bisweilen versucht, Scientology Organisationen den Status
einer gemeinnützigen Vereinigung zu entziehen und sie aufgefordert,
sich als Wirtschaftsunternehmen eintragen zu lassen. Mit Ausnahme der
Scientology
Kirche in Baden-Württemberg ist keine Scientology Organisation im
Land von der Steuer befreit.
Bis
März 2001 verlangte die Regierung bei der Vergabe von
Regierungsaufträgen
an Firmen die Unterzeichnung einer Erklärung (einen „Sektenfilter),
dass weder die Firmenleitung noch die Mitarbeiter Scientologen seien. Firmen,
die eine Sektenfiltererklärung nicht abgegeben haben, wurden als
„unzuverlässig“
eingestuft und schieden aus. Als Antwort auf die Bedenken, die von
ausländischen
Regierungen und multinationalen Unternehmen zum Ausdruck gebracht wurden,
da sie sich nicht in der Lage sahen, die religiöse Zugehörigkeit
ihrer Mitarbeiter festzustellen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft
im Jahr 2000 den Anwendungsbereich der Sektenfilter auf Beratungs-
und Ausbildungsverträge begrenzt. Im März 2001 gelang es dem
Bundesministerium für Wirtschaft das Bundesinnenministerium und die
Innenministerien der Länder von einem neuen Wortlaut zu überzeugen,
der nur den Gebrauch der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der
Ausführung
von Regierungsaufträgen verhindern würde. Damit konnten Firmen,
die im Besitz oder der Führung von Scientologen sind oder die Scientologen
beschäftigen, an der Ausschreibung teilnehmen.
Scientologen haben weiter über Diskriminierung wegen ihres Glaubens berichtet. Eine Anzahl von staatlichen und örtlichen Einrichtungen tauschen Informationen über Personen aus, von denen bekannt ist, dass sie Scientologen sind. Einige örtliche und staatliche
Regierungseinrichtungen
und Firmen (einschließlich großer internationaler Unternehmen)
und andere Organisationen verlangen auch in Verträgen mit Stellenbewerbern
und Anbietern die Unterzeichnung eines „Sektenfilters“, in dem sie bekunden,
dass sie nicht mit den Lehren von L. Ron Hubbard in Verbindung stehen und
die Technologien von L. Ron Hubbard nicht verwenden. (Der Ausdruck
„Sektenfilter“
ist irreführend, weil die Erklärungen Scientology-spezifisch
sind und in der Praxis nicht auf eine andere Gruppe abzielen; sie könnten
genauer als „Scientology-Filter“ beschrieben werden). Einige Landesregierungen
durchsieben auch Firmen, die Angebote zur Ausbildung und zur Bearbeitung
und Weiterverarbeitung von persönlichen Daten abgeben. Der private
Sektor hat sich dem Beispiel, das die Bundesregierung setzte, angeschlossen
und gelegentlich ausländische Firmen, die im Land Geschäfte machen
wollen, aufgefordert, jegliche Firmenzugehörigkeit zu Scientology
oder durch ihre Beschäftigten offen zu legen. Das Bundesvermögensamt
hat den Verkauf von einigen Immobilien an Scientologen verhindert und berief
sich dabei auf eine dringende Empfehlung des Bundesfinanzministeriums,
solche Verkäufe möglichst zu vermeiden.
Scientologen berichteten von Schwierigkeiten bei der Einstellung. Im Freistaat Bayern müssen Bewerber für Stellen im öffentlichen Dienst Fragebögen ausfüllen, die im Detail jegliche Beziehung, die sie zu Scientology haben könnten, abfragen. Bayern hat einige staatliche Angestellte als Scientologen identifiziert und hat sie aufgefordert, den
Fragebogen
auszufüllen. Der Fragebogen erklärt ausdrücklich, dass bei
Nichtbeantwortung des vollständigen Fragebogens die Anstellungsbewerbung
nicht mehr berücksichtigt werde. Einige dieser Angestellten haben
sich geweigert und zwei von ihnen beim örtlichen Verwaltungsgericht
Klage eingereicht. Die zwei Fälle wurden beide zugunsten von Scientology
entschieden. Der erste Fall war ein Angestellter, der bei der Stadt München
seit 1990 angestellt war und der sich weigerte, den Fragebogen auszufüllen.
Das Arbeitsgericht entschied zu seinen Gunsten im Oktober 2000. Der zweite
Fall war der eines Staatsangestellten (der ursprünglich im Jahr 1992
angestellt worden war), der gegen den bayerischen Staat geklagt hatte.
Im April 2001 hat das Arbeitsgericht zu seinen Gunsten entschieden. Das
waren die einzigen Fälle, die tatsächlich vor Gericht gebracht
worden sind. Andere haben sich geweigert, den Fragebogen auszufüllen
und warteten die Entscheidungen in den zwei erwähnten Fällen
ab. Das Bayerische Innenministerium kommentierte, dass dies
„Einzelfall“-Entscheidungen
gewesen seien, zog jedoch den Fragebogen für Leute zurück, die
bereits beim Land Bayern oder der Stadt München angestellt sind. Jedoch
ist der Fragebogen immer noch für Personen im Gebrauch, die sich für
eine Neuanstellung beim Staat oder in der Kommune bewerben. In einem Fall
wurde einer Person kein Beamtenstatus, sondern nur Angestelltenstatus
gewährt
(eine Unterscheidung, die wichtige Unterschiede bei Vergütungsstufen
bedeutet.);
in einem anderen Fall verließ eine Person Scientology, um ihre Karriere
nicht zu gefährden. Zwei Lehrern, die sich auch geweigert hatten,
den Fragebogen auszufüllen, bekamen mittlerweile Bescheid, dass sie
den Fragebogen gemäß der jüngsten Gerichtsentscheidungen
nicht ausfüllen müssen. Laut Aussagen von Beamten in Bayern und
des Bundes hat niemand in Bayern nur wegen seiner Zugehörigkeit zu
Scientology seinen Arbeitsplatz verloren oder keine Anstellung bekommen.
Sprecher von Scientology bestätigen dies. Im Frühjahr 2001
veranstaltete
Scientology eine Anti-Drogen-Ausstellung in München. Weder staatliche
noch städtische Behörden haben dieser Ausstellung irgendwelche
Hindernisse entgegen gestellt. Es gab jedoch Gegendemonstrationen und kleinere
Probleme mit der Polizei.
In
einer weit verbreiteten Gerichtsentscheidung entschied ein höheres
Sozialgericht in Rheinland-Pfalz im Januar 1999, dass eine Scientologin
die Erlaubnis habe, ihre Au-pair-Agentur zu betreiben, für die ihr
das Landesarbeitsamt 1994 die Verlängerung ihrer Zulassung
ausschließlich
wegen ihrer Mitgliedschaft zu Scientology verweigert hatte. Der Richter
entschied, dass die Frage der Zuverlässigkeit einer Person nur von
der Person selbst und nicht von ihrer Mitgliedschaft zur Scientology Kirche
abhänge. Gegen die Entscheidung wurde vom Landesarbeitsamt Berufung
eingelegt. Das Berufungsverfahren ist noch anhängig.
Der
Verlag New Era, der Kontroversen während der Leipziger Buchmesse 2000
ausgelöst hatte, nahm an der Messe 2001 nicht teil. Laut den Organisatoren
der Messe stellten keine Verlage, die mit der Scientology Kirche in Verbindung
stehen, auf der diesjährigen Messe aus.
Es
gab keine Berichte von Verhaftungen oder Inhaftierten aus religiösen
Gründen.
Erzwungene
Religionskonvertierung
Es
gab keine Berichte von erzwungenen Religionskonvertierungen, nicht von
minderjährigen US-Bürgern, die gewaltsam entführt wurden
oder illegal aus den Vereinigten Staaten ausreisten und nicht von Ablehnungen
der Bundesregierung, solche Personen wieder in die Vereinigten Staaten
zurück zu bringen.
Abschnitt III
Das
Land orientiert sich zunehmend säkular. Die regelmäßige
Teilnahme an religiösen Diensten (Gottesdiensten) nimmt ab. Nach über
vier Jahrzehnten kommunistischer Herrschaft ist der Ostteil des Landes
erheblich stärker säkularisiert als der westliche Teil.
Kirchenvertreter
bemerken, dass nur fünf bis zehn Prozent der Osteinwohner in einer
religiösen Gemeinschaft organisiert sind.
Die
Beziehungen zwischen den verschiedenen religiösen Gemeinschaften sind
freundschaftlich. Mehrere maßgebliche politische Parteien halten
üblicherweise vor ihren Bundesparteitagen ökumenische Gottesdienste
ab. Religiöse Organisationen, politische und Bildungsstiftungen halten
Seminare und Diskussionsforen zur Verbreitung von interreligiösem
Verständnis ab.
Medien
gewähren Zugang für Sprecher von Religionen. Beispielsweise werden
von Mehrheits- und Minderheitsreligionen produzierte Sendungen über
das Fernsehen ausgestrahlt.
Mit
geschätzt vier Millionen Anhängern ist der Islam (nach den
katholischen
und evangelisch-lutherischen Kirchen) die drittgrößte Religion
im Lande. Alle Zweige des Islam sind vertreten, wobei ein Großteil
der Muslime aus einer Vielzahl anderer Länder kommt. Dies führt
bisweilen zu sozialen Spannungen, wie z. B. örtlichem Widerstand gegen
den Bau von Moscheen oder den Einsatz von Lautsprechern beim Ruf des Muezzin
zum Gebet. Ebenso bestehen Bereiche, in denen islamische Praktiken mit
deutschen Gesetzen nicht im Einklang stehen oder die Fragen der
Religionsfreiheit
aufwerfen. Im November 2000 veröffentlichte die Bundesregierung einen
umfassenden Bericht über den „Islam in Deutschland“, in dem diese
Fragen auf der Grundlage einer parlamentarischen Anfrage untersucht werden.
In
verschiedenen Gemeinden im ganzen Land wurde von Widerständen gegen
den Bau von Moscheen berichtet. Beispielsweise im August 2000 versuchte
eine Protestbewegung den Bau einer Moschee im Stuttgarter Vorort Haslach
zu verhindern, mit der Begründung, das Gebäude passe nicht in
die Gemeinde. Die Stadt bot der islamischen Gemeinschaft einen Ausweichstandort
an, den sie ablehnte. Daraufhin verweigerte die Stadt die Baugenehmigung.
Der Streit ist immer noch anhängig.
Ein
weiterer Fall ist der einer geplanten Moschee im Frankfurter Vorort
Rödelheim.
Nachbarn äußerten ihre Bedenken gegenüber möglichem
steigenden Verkehrsaufkommen durch die Moscheebesucher. Zeitungen berichteten
von Treffen der Stadtverwaltung mit Bürgern, in denen offener Widerstand
gegen das Projekt ausgedrückt wurde. Führende Vertreter der
Stadtverwaltung
scheinen den Bau der Moschee zu befürworten. Der Fall dauert an.
Das Recht der Moslems zu ritueller Schlachtung von Tieren war Gegenstand von zwei gerichtlichen Auseinandersetzungen im Laufe des Jahres. Im November 2000 beschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Islamische Gemeinde von Hessen keine Religionsgemeinschaft gemäß den Vorraussetzungen aus dem deutschen Tierschutzgesetz
Sei
und daher nicht von der Vorschrift, dass Tiere vor der Schlachtung betäubt
werden müssen, ausgenommen werden könne. Das Gericht entschied
nicht, ob der Islam den Verzehr von ausschließlich rituell geschlachtetem
Fleisch vorschreibt, mit der Bemerkung, solche Entscheidungen wären
außerhalb der Reichweite von Gerichten. Ein ähnlicher Fall wurde
vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Eine Entscheidung lag jedoch
bis zum Ende Berichtszeitraumes nicht vor.
Ein
während des Berichtszeitraumes veröffentlichter Bericht des
Bundesamtes
für Verfassungsschutz nennt keine Unterscheidung hinsichtlich der
Religionszugehörigkeit der Opfer von Gewaltverbrechen. Besondere
Erwähnung
findet die Schändung von jüdischen Grabstätten mit der Nennung
von 56 solcher Fälle (ein Anstieg gegenüber 47 im letzten Jahr).
Am
20. April 2000 (dem Jahrestag von Adolf Hitlers Geburtstag) warfen drei
junge Männer, alle Mitglieder einer rechtsradikalen Gruppierung, einen
Molotov-Cocktail an die Erfurter Synagoge. Niemand wurde verletzt, der
Sachschaden war gering. Die Täter wurden schnell gefasst und am 13.
Juli 2000 zu Jugendstrafen von drei Monaten bzw. zwei Jahren verurteilt.
Der Fahrer des Fluchtwagens wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Die überwiegende Mehrzahl der Täter bei antisemitischen Gewalttaten
gehört gesellschaftlichen Randgruppen an. Es sind meist unpolitische
Jugendliche und ein kleiner Kern von ihnen Rechtsextremisten.
Am
27. Juli 2000 explodierte ein Sprengsatz in einem Düsseldorfer Bahnhof,
durch den zehn Personen, die meisten von ihnen jüdische Asylsuchende
aus der ehemaligen Sovietunion, verletzt wurden. Trotz intensiver polizeilicher
Ermittlungen konnte der Fall, nach Einschätzung der Behörden
ein mögliches Hassverbrechen, bis 30. Juni 2001 nicht geklärt
werden.
Im
Oktober 2000 verursachten Molotov-Cocktails leichten Sachschaden an der
Düsseldorfer Synagoge. Im Dezember 2000 wurden nach polizeilichen
Ermittlungen zwei arabische junge Männer für den Anschlag angeklagt.
Die Polizei fand Nazi-Symbole und ähnliches in den Wohnungen der
Verdächtigten.
Seitdem steht die Synagoge unter fortwährendem Polizeischutz.
Abschnitt IV
Die
US Regierung führt mit der Bundesregierung Gespräche über
Religionsfreiheit, im Rahmen allgemeinen Dialogs und ihres Grundsatzes
der Förderung von Menschenrechten.
Der
Status von Scientology war Gegenstand vieler Erörterungen. Die US
Regierung hat ihre Bedenken zu Verletzungen individueller Rechte aufgrund
der Religionszugehörigkeit und zu möglicher Diskriminierung im
internationalen Handel, hervorgerufen durch die Ausleuchtung auf eventuelle
Verbindungen zu Scientology, ausgedrückt. Vertreter der US Regierung
haben mit Bundes- und Landesbehörden Gespräche über die
Verletzung individueller Rechte durch die Verwendung von Erklärungen
zu Scientology-Verbindungen geführt. Dabei haben US Vertreter häufig
darauf hingewiesen, dass die Verwendung solcher „Sektenfilter“ mit der
Absicht, Menschen an der Ausübung ihres Berufes aufgrund der
Religionszugehörigkeit
zu hindern, eine Missachtung ihrer Rechte und eine
geschäftsschädigende
Diskriminierung darstellt.
[Ende]
Veröffentlicht am 26. Oktober 2001