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Vor dem Hintergrund, daß die Scientology Kirche eine gemeinnützige
religiöse Vereinigung ist, hat die Stockholmer Steuerbehörde
die nationale schwedische Scientology-Kirche in Stockholm von allen Steuern
befreit.
Aus der schriftlichen Begründung der Entscheidung geht hervor, daß sie alle kirchlichen Tätigkeiten und religiösen Dienste umfaßt, einschließlich die Auditing genannte Seelsorge und das Studium der religiösen Schriften der Kirche. In ihrer Entscheidung vom 23. November 1999 teilt die Finanzbehörde folgendes mit: „Die Scientology Kirche ist eine ideell tätige religiöse Vereinigung, die keinerlei
Gewinnabsichten verfolgt. Ihre Tätigkeiten bestehen unter anderem aus Andachten, Namensgebungen, Hochzeiten und Beerdigungen, geistliche Beratung sowie dem Studium der religiösen Schriften der Kirche.“
Und weiter:
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gemeinnützigen Zweckes der Vereinigung ist und deshalb gemäß Abschnitt 7, Paragraph 5 des Nationalen Einkommensteuergesetzes von der Einkommensteuer befreit ist. Daraus ergibt sich auch eine Befreiung von der Mehrwertsteuer gemäß Kapitel 3, Abschnitt 8 des Mehrwertsteuergesetzes. Es wird hiermit festgelegt, daß die Scientology-Kirche keine Einkommensteuer oder Mehrwertsteuer für die Art der Durchführung ihrer Tätigkeiten abführen muß.“ „Das Beispiel Schweden zeigt einmal mehr, daß religiöser Pluralismus die Grundlage einer stabilen Gesellschaft ist. Wir sind sicher, daß noch eine Reihe weiterer europäischer Länder diesem Beispiel folgen werden und das neue Jahrtausend auch zu einem Jahrtausend der Religionsfreiheit werden wird“, so Sabine Weber von der Scientology Kirche Deutschland in München.
Die Beurteilung durch die schwedische Steuerbehörde ist die letzte einer Serie von Entscheidungen zur Religionseigenschaft von Scientology und zur Gemeinnützigkeit der Scientology-Kirche. Erst in der vergangenen Woche entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart, daß die Scientology-Kirche eine ideell tätige Vereinigung ist, deren Mitglieder nach spiritueller Erlösung streben.
Für weitere Information:
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