PRESSEMITTEILUNG
Seit 1990 ist Herr K. bei der Stadt München beschäftigt. Nach über 9 Jahren unbeanstandeter Diensterfüllung, im September 1999, flatterte ihm ein rigoroses Schreiben auf den Tisch: Der Verfassungsschutz - so sein Arbeitgeber - meine herausgefunden zu haben, dass Herr K. Mitglied der Scientology-Kirche sei. Deshalb würde er gebeten, einen Fragebogen über " Beziehungen zur Scientology Organisation " auszufüllen. Herr K. staunte nicht schlecht, sollte er doch "umgehend" und detailgenau aufzeichnen, ob und wie viel Zeit er mit " Organisationen, Gruppen und Einrichtungen..., auch solche, die sich im sozialen und wirtschaftlichen Bereich oder im Bildungsbereich betätigen ", die in irgendeiner Weise mit der Scientology-Kirche verbunden seien, verbringt. Der Fragebogen war im November 1996 von Innenminister Beckstein zur Diskriminierung von Mitgliedern der Scientology-Kirche erfunden worden, fand aber kaum Freunde in der städtischen Verwaltung.
Herr K. sah sich in seiner Privatsphäre verletzt und klagte beim Arbeitsgericht München.
Das Gericht entschied jetzt, dass Herr K. "
mangels
Anspruchsgrundlage nicht verpflichtet"
sei, den Fragebogen auszufüllen.
Es lägen keine konkreten Anhaltspunkte vor, dass Herr K. Mitglied
einer verfassungsfeindlichen Organisation sei. Auch "
der Umstand, dass
der Kläger ... bei der Scientology Kirche Bayern e.V. ... beschäftigt
war, ist kein Anhaltspunkt für verfassungsfeindliche Tätigkeiten
des Klägers.
", so das Gericht im Urteil vom 24.10.2000 weiter
(Gz.: 21 Ca 13754/99).
Das Menschenrechtsbüro der Scientology Kirche Deutschland begrüßt diese mutige und gerechte Entscheidung. "Es wird Zeit, dass der Freistaat aufwacht und sich bei der Beurteilung des Themas Scientology an den Fakten orientiert.", so Ingo Lehmann, Leiter des Menschenrechtsbüros der Scientology Kirche Deutschland in München.
Für mehr Information: Ingo Lehmann, 089-27817738,
p;
Georg Stoffel, 089-27817732
p;
http://www.menschenrechtsbuero.de
Anlage: Urteil vom 24.10.2000 (anonymisiert)