Nichtamtliche Übersetzung aus dem Englischen:
U.S. Außenministerium
Jährlicher Bericht über internationale Religionsfreiheit
für 1999
Herausgegeben vom Büro für Demokratie, Menschenrechte
und Arbeit
Washington, D.C., 9. September 1999
Abschnitt I. Religionsfreiheit
Das Grundgesetz (die Verfassung) sieht Religionsfreiheit vor und die Regierung respektiert dieses Recht in der Praxis.
Die meisten religiösen Organisationen werden als gemeinnützige Vereine behandelt und genießen daher Steuerfreiheit. Staatliche Behörden überprüfen diese Eingaben und gewähren diesen Status routinemäßig. Organisationen müssen sich beim Landgericht oder für ihre Stadt zuständigen Gericht eintragen lassen und Beweise vorbringen (anhand ihrer eigenen Statuten), daß sie eine Religion sind und daher einen sozialen, geistigen oder materiellen Beitrag zur Gesellschaft leisten. Die lokalen Finanzämter überprüfen gelegentlich den Status der Steuerfreiheit.
Die Kirche und der Staat sind getrennt, obwohl von der Geschichte her eine besondere Partnerschaft zwischen Staat und denjenigen Religionsgemeinden existiert, die den Status einer "Körperschaft öffentlichen Rechts" haben. Falls sie bestimmte Anforderungen erfüllen, einschließlich der Sicherheit, daß sie dauerhaft existieren werden, der Größe der Organisation und einer unbedingt erforderlichen Loyalität gegenüber dem Staat, können Organisationen darum bitten, daß ihnen der Status einer "Körperschaft öffentlichen Rechts" gewährt wird, der sie unter anderem dazu berechtigt, bei ihren Mitgliedern Steuern zu erheben. Diese werden dann vom Staat für die Kirche eingezogen. Nicht alle Körperschaften öffentlichen Rechts machen sich dieses Vorrecht zunutze. Die Entscheidung, den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu gewähren, wird auf der staatlicher Ebene getroffen. Die Regierung von Berlin hat den Zeugen Jehovas den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts verweigert. Landesregierungen subventionieren auch verschiedene Einrichtungen, die Körperschaften öffentlichen Rechts angeschlossen sind, wie zum Beispiel kirchlich betriebene Schulen und Krankenhäuser. Staatliche Subventionen werden auch aus historischen und kulturellen Gründen an einige religiöse Organisationen vergeben.
Seit 1987 hat keine Volkszählung, die offizielle Statistiken über
Religionen und Glaubensinhalte liefern könnte, stattgefunden.. Jedoch
ergeben inoffizielle Schätzungen
und Zahlen der Organisationen selbst eine ungefähre Aufschlüsselung
der derzeitigen Mitgliederzahlen für die Konfessionen des Landes.
Die evangelische Kirche, welche die lutherische, die vereinigten und die
reformierten protestantischen Kirchen umfaßt, hat 27.7 Millionen
Mitglieder, was 33.8 Prozent der Bevölkerung ausmacht. Statistische
Stellen in der Kirche schätzen, daß 1.4 Millionen Kirchenmitglieder
(oder 5.1 Prozent) die wöchentlichen Gottesdienste besuchen. Die
katholische
Kirche hat eine Mitgliederzahl von 27.5 Millionen oder 33.6 Prozent der
Bevölkerung. Laut den Statistiken der Kirche nehmen 5 Millionen Katholiken
(oder 18.2 Prozent) aktiv an wöchentlichen Gottesdiensten teil. Moslems
machen annähernd 3.4 Prozent der Bevölkerung oder ungefähr
2.8 Millionen Leute aus.
Die orthodoxen Kirchen haben annähernd 1.1 Millionen Mitglieder oder 1.3 Prozent der Bevölkerung. Die griechisch-orthodoxe Kirche ist die größte mit annähernd 450 000 Mitgliedern. Die rumänisch-orthodoxe Kirche hat 300 000 Mitglieder. Die serbisch-orthodoxe Kirche hat 200 000 Mitglieder. Die russisch-orthodoxe Kirche des Moskauer Patriarchats hat 50 000 Mitglieder, während die russisch-orthodoxe Kirche Des Auslands annähernd 28 000 Mitglieder hat. Die syrisch-orthodoxe Kirche hat 37 000 Mitglieder, und die armenisch-apostolisch-orthodoxe Kirche in Deutschland hat 35 000 Mitglieder.
Andere christliche Kirchen haben annähernd 1 Million Mitglieder
oder 1.2 Prozent der Bevölkerung. Diese umfassen die Adventisten mit
35 000 Mitgliedern, die Apostel Jesu Christi mit 18 000 Mitgliedern, das
Apostolat von Judäa mit 2 800 Mitgliedern, die Apostolische Gemeinde
mit 8 000 Mitgliedern, die Baptisten mit 87 000 Mitgliedern, die Christliche
Gemeinde mit 12 000 Mitgliedern, die Kirche Jesu Christi der Heiligen der
Letzten Tage (Mormonen) mit 39 000, die Evangelische Bruderschaft in Deutschland
mit
7 200 Mitgliedern, die Zeugen Jehovas mit 165 000 Mitgliedern, die
Mennoniten mit 6 500 Mitgliedern, die Methodisten mit 66 000 Mitgliedern,
die Neuapostolische Kirche mit
430 000 Mitgliedern, die Altkatholiken mit 25 000 Mitgliedern, die
Heilsarmee mit 2 000 Mitgliedern, die Siebenten-Tages-Adventisten mit 53
000 Mitgliedern, die Union frei-evangelischer Kirchen mit 30 500 Mitgliedern
und die Union freier Pfingstgemeinden mit
6 000 Mitgliedern.
Jüdische Gemeinden haben annähernd 68 000 Mitglieder und machen 0.1 Prozent der Bevölkerung aus. Laut Presseberichten wächst die jüdische Bevölkerung des Landes schnell und mehr als 100 000 Juden aus der früheren Sowjetunion haben sich den 30 000 Juden des Landes seit 1990 angeschlossen. Behörden in dem in Köln ansässigen Bundes-verwaltungsbüro stellen fest, daß die Geschwindigkeit der Auswanderung von Juden aus Rußland sich in den letzten Monaten erhöht hat.
Die Vereinigungskirche hat 850 Mitglieder, die Scientology-Kirche hat 8 000 Mitglieder, die Hare-Krishna-Gesellschaft hat 5 000 Mitglieder, die Internationale Gralbewegung hat 2 300 Mitglieder, Ananda Marga hat 3 000 Mitglieder und Sri Chinmoy hat 300 Mitglieder.
Annähernd 21.8 Millionen Leute oder 26.6 Prozent der Bevölkerung haben entweder keine religiöse Bindung oder gehören zu kleineren religiösen Organisationen.
Vielen Religionen und Konfessionen ist der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gewährt worden. Unter ihnen sind die lutherische und die katholische Kirche und das Judentum, sowie die Mormonen, die Siebenten-Tages-Adventisten, die Mennoniten, die Baptisten, die Methodisten, die Christlichen Wissenschaftler und die Heilsarmee.
Die Zeugen Jehovas habe gegen eine Entscheidung der Berliner Landesregierung vom April 1993 Einspruch beim Verfassungsgericht erhoben. Die Landesregierung hatte ihnen den Status einer Kirche als Körperschaft öffentlichen Rechts verweigert. 1997 wurde diese Entscheidung der Berliner Landesregierung durch das Bundesverwaltungsgericht in Berlin bestätigt. Das Gericht kam zu dem Schluß, daß die Gruppe die "unbedingt notwendige Loyalität" gegenüber einem demokratischen Staat nicht aufbringe, weil sie zum Beispiel ihren Mitgliedern verbiete, an öffentlichen Wahlen teilzunehmen. Diese Loyalität sei jedoch "wesentlich für eine dauerhafte Zusammenarbeit". Die Gruppe genießt den grundlegenden Status der Steuerbefreiung, welcher den meisten religiösen Organisationen gewährt wird.
Laut der Christlichen Gemeinde in Köln (CCK) sind seit 1992 keine Vorkommnisse von Belästigung, Diskriminierung oder Morddrohungen gegen Mitglieder der CCK gerichtet worden, mit der Ausnahme von gelegentlichen Briefen einer speziellen Person, welche sie als harmlos beschreiben. Vertreter der CCK behaupteten, daß die derzeitigen steuerlichen Schwierigkeiten der Kirche an Schikanen der lokalen Steuerbehörden lägen. Sie räumten jedoch ein, daß dem Steuerproblem der Kirche Fehler zugrunde lagen, die von der Kirche begangen waren. Dennoch stellten sie die Motivation der Behörden in Frage, warum diese den von der Kirche 1992 gestellten Antrag auf Verlängerung des Status der Steuerbefreiung (welcher alle paar Jahre erneuert werden muß, je nach dem Gesetz des Landes) genau prüften. Die Tatsache, daß die Kirche anscheinend gegen das Steuergesetz verstieß und die freiwillige Herabsetzung der Steuersumme der Kirche durch die Behörden werfen Fragen auf bezüglich des Wertes der Behauptungen der CCK, daß Schikanen vorlägen.
Im Juli 1998 unterstützte die Kultusministerin von Baden-Württemberg die Entscheidung eines Stuttgarter Schulbezirks, eine Muslimin nicht für ein Lehramt an einer öffentlichen Schule anzustellen, weil sie regelmäßig ein traditionelles Kopftuch trägt. Die Ministerin stellte sich auf den Standpunkt, daß das Kopftuch eher ein politisches Symbol der Unterwerfung der Frau sei als ein religiöser Brauch, den der Islam vorschreibe. Die Ministerin erlaubte der Frau, das Lehrpraktikum durchzuführen, welches sie für ihren Universitätsabschluß brauchte. Sie argumentierte jedoch, daß die Erlaubnis für eine Lehrerin, im Dienst ein Kopftuch zu tragen, die religiöse und politische Neutralität verletzen würde, welche gesetzlich von allen öffentlich Bediensteten, einschließlich Lehrern, verlangt wird. Die betroffene Frau kündigte ihre Absicht an, gegen die Entscheidung auf gerichtlichem Wege Einspruch zu erheben. Während die Ministerin meinte, daß die politische Tat, ein Kopftuch aufzusetzen, für eine Lehrerin als Vorbild nicht akzeptabel sei, steht es Tausenden moslemischen Studentinnen frei, in der Schule Kopftücher zu tragen.
Im ganzen Land gibt es zahlreiche Moscheen. Dennoch, im April 1999, zogen in der Frankfurter Vorstadt Oberursel 100 türkische Familien aus einer gemäßigten islamischen Gruppe Erkundigungen darüber ein, ob es möglich sei, ein Gebäude in eine Moschee umzuwandeln. Örtliche Beamte wiesen den Vorschlag ab. Zu diesem Zeitpunkt sagte der Bürgermeister gegenüber der Presse aus, daß solange keine Moschee in Oberursel gebaut würde, bis eine christliche Kirche in Mekka erlaubt sei. Die Ablehnung spaltete die örtliche islamische Gemeinde in verschiedene Lager und der Ombudsmann der hessischen protestantischen Kirche für Ausländer vermittelte in der Auseinandersetzung. In der Zwischenzeit stellten Beamte der Stadt jedoch einen Raum für die örtliche türkische Gemeinde bereit. den sie als Gemeindezentrum benutzen konnte. Die Behörden von Oberursel sagten, daß sie deshalb gegen den Plan seien, das Gebäude in eine Moschee umzuwandeln, weil das Gebiet eine Industriezone sei, nicht für religiöse Gebäude, und weil sich bereits eine Moschee im benachbarten Bad Homburg im Bau befände. Aus dem letzteren Grund sah der Islamische Bund im Staat Hessen keinen weiteren Anlaß, weiter auf eine Moschee in Oberursel zu drängen. Auch türkischen Gruppen in Stuttgart mißlang es, eine Baugenehmigung dafür zu erhalten, daß eine neue Moschee an einem bestimmten Platz gebaut oder ein existierendes Gebäude in eine solche umgewandelt würde.
Die Scientology-Kirche wurde weiterhin genau überprüft, und zwar sowohl von Bundesbeamten als auch von Landesbeamten, die behaupten, sie sei keine Religion, sondern ein Wirtschaftsunternehmen. Behörden bemühten sich in manchen Fällen, die Eintragung von Scientology-Organisationen, die vorher als gemeinnützige Vereine eingetragen worden waren, wieder aufzuheben und von ihnen zu verlangen, sich als Wirtschaftsunternehmen eintragen zu lassen. 1997 erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Berlin anläßlich dessen, daß es einen Einspruch bezüglich der Aufhebung der Eintragung einer Scientology-Organisation im Staate Baden-Württemberg zurück an eine niedrigere Instanz zur weiteren Prüfung verwies, daß ein eingetragener gemeinnütziger Verein, sei er nun religiös oder nicht, sich an unternehmerischen Aktivitäten beteiligen könne, so lange diese nur ergänzend und zusätzlich zu seinen gemeinnützigen Zielen seien. Im Mai 1998 entschied das Land Baden-Württemberg, den Fall zurückzuziehen. Während des Besuchs eines Anwalts der Scientology-Kirche im März 1999 weigerten sich Beamte im Außenministerium, sich an einem Dialog mit der Kirche zu beteiligen, und entschieden, sich nicht mit dem Anwalt zu treffen. Laut Beamten des Außenministeriums traf sich der Charge d'affaires [Sonderbeauftragte] der deutschen Botschaft in Washington 1996 mit einem Scientology-Vertreter, aber das Treffen lieferte keinen greifbaren Fortschritt. Daher zogen Regierungsbeamte den Schluß, daß es sich nicht lohne, sich wieder mit Scientology-Vertretern zu treffen, da sie nicht glauben, daß die Kirche diejenigen Praktiken geändert hat, welche die Regierung unannehmbar findet. Außerdem glauben Beamte der Bundesregierung, daß die Erledigung dieses Problems hauptsächlich den einzelnen Ländern obliegt.
Einige Regierungsbeamte behaupten, daß die Ziele und Methoden der Scientology antidemokratisch sind, und verlangen weitere Einschränkungen für mit Scientology verbundene Organisationen und Einzelpersonen. Zum Beispiel verliehen während eines Treffens im März 1999 zwischen einem Anwalt, der die Scientology-Kirche vertrat, und Mitgliedern der Arbeitsgruppe Scientology im Hamburger Innenministerium, Hamburger Staatsbeamte ihrer Ansicht Ausdruck, daß die Kirche eine kriminelle Organisation mit einer totalitären Ideologie sei. 1997 setzten Behörden des Verfassungsschutzes (VS) auf Bundesebene und auf staatlicher Ebene Scientology für 1 Jahr unter Beobachtung, weil einige der Behörden sich Sorgen darüber machten, daß es Anzeichen für eine mögliche Bedrohung der Demokratie durch Scientology gäbe. Gemäß dem Beschluß zur Beobachtung bemühen sich Beamte des Verfassungsschutzes, Information zu sammeln, meist aus geschriebenen Materialien und Berichten aus erster Hand, um zu prüfen, ob eine "Bedrohung" existiert. Aufdringlichere Vorgehensweisen werden üblicherweise juristisch geprüft und würden Beweise dafür erfordern, daß eine Verwicklung in Landesverrat oder terroristische Aktivitäten vorliegt. Vertreter des Bundesverfassungsschutzes sagten aus, daß keine Anträge gestellt worden seien, aufdringlichere Methoden einzusetzen, und daß auch keine solchen Vorgehensweisen geplant seien. Im November 1998 vereinbarten die VS-Ämter auf Bundes- und Landesebene, die Beobachtung von Scientology fortzusetzen, wobei dies 1999 wieder überprüft werden solle. Der Entscheidung lag ein VS-Bericht zugrunde, der den Schluß zog, daß es, obwohl es keine drohende Gefahr für das politische System oder die Wirtschaft gäbe, von Scientology unterwandert zu werden, nichtsdestoweniger Anzeichen für Tendenzen innerhalb von Scientology gäbe - unterstützt durch ihre Ideologie und ihre Programmziele - die man als gegen die freie und demokratische Ordnung des Landes gerichtet betrachten könne. Ein Land, Schleswig-Holstein, stimmte nicht zu, eine solche Beobachtung einzurichten, da seine Verfassung eine solche Tätigkeit nicht erlaube. Scientology brachte in Berlin eine Klage ein, um das Berliner Innenministerium eindringlich vor der angeblichen Praxis zu warnen, Mitglieder der Scientology per Bestechung dazu zu bringen, andere Mitglieder "auszuspionieren". Der Fall lief Ende Juni 1999 noch.
Im April 1998 stellten Beamte in Baden-Württemberg eine Kaution und entschuldigten sich gegenüber Schweizer Behörden, als einer ihrer polizeilichen Ermittler, der Information über die Aktivitäten der Scientology in Baden-Württemberg sammelte, von der Schweizer Polizei festgenommen wurde, nachdem er eine Kontaktperson in Basel interviewt hatte. Der Ermittler wurde der Spionage und der Verletzung der Schweizer Neutralität angeklagt.
Die meisten größeren politischen Parteien verweigerten weiterhin Scientologen die Mitgliedschaft und argumentierten, daß Scientology keine Religion sei, sondern eine gewinnorientierte Organisation, deren Ziele und Grundsätze antidemokratisch und daher unverträglich mit jenen der politischen Parteien seien. Es hat jedoch nur ein einziges Beispiel für die Durchsetzung dieser Ausgrenzung gegeben. In einem Urteil von 1997 bestätigte ein staatliches Gericht in Bonn die Ausschließung von drei Scientologen aus einer nationalen Organisation der Christlich-Demokratischen Union und entschied, daß eine politische Partei das Recht habe, diejenigen Personen aus ihrer Organisation auszuschließen, welche sich nicht mit den grundlegenden Zielen der Partei identifizierten.
Im Juni 1998 präsentierte eine 1996 zur Untersuchung von "sogenannten
Sekten und Psychogruppen" einschließlich Scientology eingerichtete
Kommission dem Bundestag abschließenden Bericht. Der Bericht zog
den Schluß, daß diese Gruppen keine Bedrohung
für die Gesellschaft und den Staat darstellen und unterstrich
den Verfassungsgrundsatz der Religionsfreiheit und die Verpflichtung des
Staates, in diesen Angelegenheiten strenge Neutralität zu bewahren.
Er forderte jedoch die Regierung auf, Gesetze zum Verbraucherschutz im
"Psychomarkt" einzuführen und hob die Notwendigkeit hervor, daß
die Regierung die Öffentlichkeit über Gefahren für Gesundheit
und Eigentum informiere, welche Psychokulte und -gruppen darstellen. Der
Bericht legte besondere Betonung auf Scientology, weil sie angeblich Richtlinien
verfolge, ihre Kritiker "falsch zu informieren und sie einzuschüchtern".
Der Bericht stufte Scientology nicht als Religion ein, sondern als eine
gewinnorientierte Psychogruppe mit totalitären internen Strukturen
und undemokratischen Zielen. Die Kommission behauptete, es gebe konkrete
Anzeichen dafür, daß Scientology eine Organisation von politischen
Extremisten sei, das heißt, ein "Konzern mit totalitären Tendenzen".
Die Kommission empfahl dem Parlament, daß die Beobachtung der Scientology
weiterlaufen solle. Der Bericht empfahl auch, daß der Begriff "Sekte"
wegen der damit verbundenen abfälligen Assoziationen vermieden und
statt dessen die Bezeichnung "neue religiöse und ideologische Gemeinden
und Psychogruppen" verwendet werden solle. Der Bericht bezog sich auf
Psychogruppen
als "kommerzielle Kulte", welche ihre Dienstleistungen in einem schnell
wachsenden Psychomarkt anbieten.
Die ministeriumsübergreifende Gruppe von Bundes- und Landesbeamten, die Information über Scientology-bezogene Themen austauscht, setzte ihre periodischen Treffen fort. Die Gruppe veröffentlichte keinen Bericht und auch kein Richtlinienhandbuch während des von diesem Bericht abgedeckten Zeitraums und hat weiterhin einen rein beratenden Zweck. Mehrere Staaten haben Broschüren veröffentlicht, welche vor angeblichen Gefahren durch Scientology warnen.
Am 4. Juni 1998 veröffentlichte der bayrische Innenminister Günther Beckstein zwei neue Broschüren, welche vor der Scientology-Kirche warnten. "Das Scientology-System" und "Scientology: eine verfassungsfeindliche Bewegung" warnen vor angeblichen aggressiven Verkaufstaktiken der Kirche und behaupteten, daß Scientology nach der Weltherrschaft strebe. Beckstein behauptete, daß die Kirche sogar Befehle erteile, Verbrechen zu begehen, und verglich ihre psychologischen Methoden mit denen der früheren ostdeutschen Geheimpolizei. Er fügte hinzu, daß aufgrund von Regierungsmaßnahmen die Mitgliederzahl in Deutschland auf geschätzte 10 000 Personen gefallen sei. Die Staaten Hamburg und Schleswig-Holstein haben Broschüren bezüglich Scientology veröffentlicht. Der Hamburger Verfassungsschutz veröffentlichte die Broschüre "Der Geheimdienst der Scientology-Organisation", welche seine Behauptung skizziert, daß Scientology versucht habe, Regierungen, Ämter und Firmen zu unterwandern und daß die Kirche ihre Gegner ausspioniere, sie verleumde und "zerstöre". Schleswig-Holstein veröffentlichte Broschüren, welche sowohl gegen die Scientology gerichtete Initiativen im Detail beschrieben als auch, was Schleswig-Holstein als die juristische Grundlage für ein öffentliches Vorgehen gegen die Kirche betrachtet. Das niedersächsische Amt für Jugendschutz beschreibt Scientology als etwas, das eher ein multinationaler Konzern als eine Religion sei, und behauptet, daß Scientology eine starre Hierarchie habe und ihre Mitglieder streng bestrafe, falls sie gegen ihre Kodizes verstoßen.
Scientologen berichteten weiterhin über Diskriminierung und behaupteten, sie erlitten sowohl von der Regierung geduldete als auch gesellschaftliche Schikanen aufgrund ihrer Verbindung mit der Kirche. "Sektenfilter", Aussagen von Einzelpersonen und Firmen, daß sie nicht mit Scientology verbunden sind, werden von einigen staatlichen Behörden auf Landes- oder Bundesebene, Firmen (einschließlich größerer internationaler Körperschaften) und anderen Organisationen verwendet, um Scientologen im geschäftlichen und gesellschaftlichen Umgang zu diskriminieren. Das Bundeswirtschaftsministerium zwang Firmen, die sich mit Angeboten um die Lieferung Trainingskursen bewarben, Sektenfilter zu verwenden. Einige Landesregierungen überprüfen auch Firmen, die Verträge im Bereich Ausbildung und Datenverarbeitung anbieten. Scientologen behaupten, daß sich Firmen, deren Eigentümer oder Führungskräfte Scientologen sind, sowie Künstler, die Mitglieder der Kirche sind, Boykotten gegenübersehen, manchmal mit Zustimmung seitens der Bundes- und Landesregierung. Andere Kirchenmitglieder berichteten über Schwierigkeiten, eine Anstellung zu bekommen, um im Staat Bayern werden Bewerber für Positionen im Staatsdienst auf ihre Mitgliedschaft in der Scientology überprüft. Dennoch hat gemäß den Aussagen bayerischer Beamter und Beamten des Bundes niemand in Bayern eine Anstellung verloren oder wurde mit der Verweigerung einer Anstellung konfrontiert oder hat irgendeine Verletzung seiner Rechte durch Beamte oder Behörden ausschließlich deshalb erlitten, weil er mit Scientology verbunden ist. Bayerische Beamte behaupten auch, daß ein Scientologe in einer öffentlichen Schule in München unterrichte und ein anderer Scientologe ein Mitarbeiter im Bayerischen Kultusministerium sei. Im Juni 1998 wurde der Vertrag des ausländischen Tennisprofis Arnaud Boetsch mit dem Tennisverein von Ruppür, den Verein in der deutschen Bundesliga zu vertreten, wieder aufgehoben, nachdem dem Verein bekannt wurde, daß er Scientology ist.
In einem Gerichtsfall, der viel öffentliche Aufmerksamkeit erhielt, entschied ein höheres Sozialgericht in Rheinland-Pfalz im Januar 1999, daß einer Scientologin erlaubt sei, eine Au-Pair-Agentur zu betreiben. Das Bundesarbeitsministerium hatte ihr im Jahre 1994 die diesbezügliche Lizenz mit der ausschließlichen Begründung verweigert, daß sie Mitglied der Scientology sei. Gegen die Entscheidung wurde vom Bundesarbeitsamt Einspruch eingelegt. Bis einschließlich 30. Juni 1999 wurde kein Schadensersatz zugesprochen.
Ein Bericht der Vereinten Nationen im April 1999 war der Meinung, daß Einzelpersonen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu Scientology diskriminiert wurden. Es wurde jedoch der von Scientology durchgeführte Vergleich der Behandlung ihrer Mitglieder mit der der Juden während der Nazi-Zeit abgelehnt.
Im August 1998 mußten Beamte in Frankfurt ihre Entscheidung rechtfertigen, ca. 6000 Mitgliedern und Befürwortern der Scientology eine Demonstration auf dem Opernplatz der Stadt zu genehmigen. In Erwiderung auf die aufgekommene Kritik verteidigten die Beamten das Recht der Scientology auf Versammlungsfreiheit.
Scientologen brachten weiterhin Klagen vor Gericht. Die gerichtlichen Entscheidung waren gemischt. Einige Einzelpersonen, die aufgrund ihrer Scientology-Mitgliedschaft entlassen wurden, verklagten ihre Arbeitgeber wegen "ungerechter Entlassung". Mehrere von ihnen haben außergerichtliche Einigungen mit ihren Arbeitgebern erzielt.
Historische und kulturelle Gründe spielen eine wesentliche Rolle bei staatlichen Subventionen von einige religiösen Organisationen. Im Falle jüdischer Synagogen sind einige mit finanzieller Hilfe durch den Staat erbaut worden wegen der Rolle des Staates bei der Zerstörung von Synagogen im Jahre 1938 und während der gesamten Nazizeit. Reparaturen an und die Wiederherstellung von einigen christlichen Kirchen und Klöstern werden mit finanzieller Unterstützung durch den Staat übernommen, begründet mit der Enteignung von Ländereien der Kirche durch den Staat im Jahre 1803 während der napoleonischen Zeit. Da der Staat den Kirchen die Mittel weggenommen hatte, mit welchen sie Geld verdienten, um ihre Gebäude zu reparieren, erkannte der Staat eine Verpflichtung an, die Kosten dieser Reparaturen abzudecken. Im Falle der Reformen von 1803 werden Subventionen nur für diejenigen Gebäude ausgezahlt, die von den Reformen betroffen waren.
Das Recht, religiöse Kaplanstellen beim Militär, in Krankenhäusern und in Gefängnissen zu Verfügung zu stellen, hängt nicht vom Status einer religiösen Gemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts ab. Derzeit beschäftigt sich das Bundesverteidigungsministerium mit den Möglichkeiten für islamische Kapläne, in der Bundeswehr religiöse Dienste anzubieten, obwohl keine der vielzähligen islamischen Gemeinschaften den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hat.
Das Recht, in öffentlichen Schulen religiöse Unterweisungen
zu geben, hängt ebenfalls nicht länger vom Status der
Religionsgemeinschaft
als Körperschaft des öffentlichen Rechts ab.
Im November 1998 entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin, daß
die Islamische Vereinigung die Möglichkeit bekommen müsse,
Religionsunterricht
in den öffentlichen Schulen von Berlin anzubieten, obwohl sie keine
Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Die Entscheidung erregte
Kritik seitens der vielen islamischen Organisationen, die von der Islamische
Vereinigung nicht vertreten werden. Das Land Berlin legte Einspruch gegen
die Entscheidung ein mit der Begründung, daß die Islamische
Vereinigung keine religiöse Organisation sei. Der Staat hat seiner
Besorgnis über die angeblichen Verbindungen der Islamischen Vereinigungen
der Islamischen Vereinigung mit Milli Görus, einer vom Verfassungsschutz
als extremistische Organisation eingestufte, radikale türkischen
Organisation,
Ausdruck verliehen. Die Türkische Union von Berlin lehnt Unterricht
durch die Islamische Vereinigung ab und unterstützt den Wunsche des
Landes Berlin, islamischen Unterricht in öffentlichen Schulen zur
Verfügung zu stellen.
Es gab im Berichtszeitraum keine Veränderung beim Status dessen, wie Religionsfreiheit respektiert wurde.
Es gab keine Berichte über Häftlinge oder Gefangene aus religiösen Gründen.
Es gab keine Berichte über erzwungene religiöse Bekehrung
minderjähriger Bürge der Vereinigten Staaten, welche aus den
Vereinigten Staaten entführt oder gesetzwidrig entfernt worden waren,
oder über die Verweigerung der Regierung, die Rückführung
solcher Bürger in die Vereinigten Staaten zu erlauben.
Abschnitt II. Die Haltung der Gesellschaft
Beziehungen zwischen den verschiedenen religiösen Gemeinden im Land sind freundschaftlich. Mehrere große Parteien halten generell ökumenische Gottesdienste zu Beginn ihrer nationalen Versammlungen ab. Religiöse Organisationen und Politik- und Bildungsstiftungen halten Seminare und Diskussionsrunden ab, um ein interreligiöses Verständnis zu fördern.
Mit 436 Vorfällen, die in den ersten 6 Monaten des Jahres 1998 berichtet wurden, sind antisemitische Handlungen um 14,7 Prozent zurückgegangen, verglichen mit den 511 während desselben Zeitraumes im Jahr 1997. Unter diesen Vorkommnissen gibt es 86 Fälle, bei denen antisemitische Materialien verteilt oder Symbole von verbotenen Organisationen zur Schau gestellt wurden, 26 Fälle von Grabschändungen auf Friedhöfen und 7 Fälle von Körperverletzung. In einem Fall vom 19. Dezember 1998, der auch internationales Aufsehen erregte, zerstörte eine Bombe den Grabstein von Heinz Galinski, der bis zu seinem Tod im Jahr 1992 Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Berlin war. Das war im Jahr 1998 der zweite Vorfall von Vandalismus an diesem Ort. Während Fälle von Vandalismus gegen jüdische Gräber deutschlandweit zurückgegangen sind, stiegen sie 1998 in Berlin auf nahezu 20 Prozent der antisemitischen Vorkommnisse an. Die überwältigende Mehrheit der Täter, die antisemitische Handlungen begingen, waren frustrierte, weitgehend unpolitische Jugendliche und ein kleiner Kern von Rechtsextremisten.
Scientologen fuhren damit fort, Vorfälle von Diskriminierung im sozialen Bereich zu berichten.
Abschnitt III. Die Richtlinien der U.S.-Regierung
Regierungsbeamte der Vereinigten Staaten haben mit Staats- und Bundesbehörden die Besorgnis der Vereinigten Staaten über die Verletzungen von individuellen Rechten, wie sie durch Sektenfilter verursacht werden, diskutiert. U.S.-Beamte wiesen darauf hin, dass der Gebrauch eines Sektenfilters, der nur auf den Glauben abzielt, um Personen daran zu hindern, ihren Beruf auszuüben, einen Übergriff auf deren Rechte und eine diskriminierende, inländische Geschäftspraxis darstellt. U.S.-Beamte wiesen bei einer Konferenz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa im Jahr 1998 eindeutig darauf hin, ebenso wie während eines Besuchs von Vertretern des Botschafterbüros für Internationale Religiöse Freiheit im Außenministerium, der Versammlung der Helsinki Kommission und des U.S.-Friedensinstituts in Deutschland im März 1999.
Im Bemühen einen Dialog zwischen deutschen Behörden und Vertretern der Scientology-Kirche auf den Weg zu bringen, hat die U.S.-Botschaft im März 1999 Treffen in Bonn und Hamburg arrangiert, bei denen sich ein Rechtsanwalt für Scientology mit zwei Bundestagsabgeordneten, einem Hamburger Senatsmitglied und dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Scientology des Hamburger Innenministeriums trafen. Ministerielle Berater der U.S.-Botschaft ermutigten das Außenministerium und andere Bundesministerien, sich mit dem Anwalt der Scientology zu treffen und der stellvertretende Chef der Delegation intervenierte beim Leiter des Planungsbüros für Richtlinien des Außenministeriums. Das Außenministerium ebenso wie andere Bundesministerien entschieden jedoch, den Anwalt nicht zu empfangen.
[Ende des Dokuments]
Originalbericht im Internet unter:
http://www.state.gov/www/global/human_rights/irf/irf_rpt/index.html