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Inoffizielle Übersetzung vom 12.09.2000
Jährlicher Bericht über Internationale Religionsfreiheit: Deutschland im Jahr 2000 Herausgegeben vom Büro für Demokratie, Menschenrechte und Arbeit, US Department of State, 5. September 2000 DEUTSCHLAND Das Grundgesetz (Verfassung) sorgt für Religionsfreiheit und die Regierung respektiert im Allgemeinen dieses Recht auch in der Praxis. Im vorliegenden Zeitraum gab es keine Änderung über den Zustand der Wertschätzung von Religionsfreiheit. Die Beziehungen zwischen den verschiedenen religiösen Gemeinschaften sind freundschaftlicher Art. Die Regierung erkennt Scientology nicht als Religion an, sondern betrachtet sie als wirtschaftliches Unternehmen. Die Besorgnis, dass die Ideologie der Scientology dem demokratischen Staat entgegensteht, führte zu einer Überwachung von Firmen und Einzelpersonen in einigen Bereichen der Geschäftswelt und im Einstellungswesen. Die Regierung der Vereinigten Staaten diskutiert das Thema Religionsfreiheit mit der [deutschen] Regierung als Teil ihres allgemeinen Dialoges und ihrer Richtlinie der Förderung der Menschenrechte. Der Status von Scientology war Gegenstand vieler Diskussionen. Die Regierung der Vereinigten Staaten hat immer wieder festgestellt, dass die Beurteilung einer Organisation als Religion dieser Organisation selbst überlassen werden sollte. Die Regierung der Vereinigten Staaten hat ihre Bedenken über die Beeinträchtigung der individuellen Rechte wegen religiöser Bindungen erklärt, als auch über die potenzielle Diskriminierung im internationalen Handel, die durch die Überwachung von ausländischer Firmen wegen einer möglichen Verbindung mit Scientology entsteht. Vielen Religionen und Bekenntnissen wurde der Status der "Körperschaft des Öffentlichen Rechtes" zuerkannt. Zu diesen gehören die lutherischen und katholischen Kirchen und das Judentum, als auch die Mormonen, die Siebenten-Tags-Adventisten, Mennoniten, Baptisten, Methodisten, Christliche Wissenschaft und die Heilsarmee. Die Berliner Landesregierung hat den Zeugen Jehovas den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechtes versagt. Abschnitt I. Richtlinien der Regierung über Religionsfreiheit Gesetzlicher und politischer Rahmen Das Grundgesetz (Verfassung) sorgt für Religionsfreiheit und die Regierung respektiert im Allgemeinen dieses Recht auch in der Praxis. Religiöse Organisationen müssen sich nicht eintragen lassen. Die meisten religiösen Organisationen sind eingetragen, werden als gemeinwirtschaftliche Vereinigungen behandelt und genießen deshalb den Status der Steuerfreiheit. Behörden auf staatlicher Ebene überprüfen die jeweiligen Anträge und verleihen routinemäßig diesen Status. Organisationen müssen sich dafür bei einem örtlichen oder regionalen Gericht eintragen lassen und anhand ihrer Satzung den Beweis erbringen, dass sie eine Religion sind und somit in sozialer, spiritueller oder materieller Art zur Gesellschaft beitragen. Örtliche Steuerbehörden führen gelegentlich eine Überprüfung des steuerfreien Statuses durch. Kirche und Staat sind getrennt, obwohl historisch eine besondere Partnerschaft zwischen dem Staat und jenen religiösen Gemeinschaften existiert, die den Status der „Körperschaft des Öffentlichen Rechts" besitzen. Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie die Gewähr der Dauerhaftigkeit, Größe der Organisation und eine unerläßliche Loyalität zum Staat, können diese Organisationen verlangen, dass ihnen der Status der "Körperschaft des Öffentlichen Rechtes" zuerkannt wird, der ihnen neben anderen Dingen erlaubt, eigene Steuern bei ihren Mitgliedern erheben. Diese werden für sie durch den Staat eingezogen. Diese Organisationen zahlen für diese Leistung eine Gebühr an die Regierung. Nicht alle öffentlichen Organisationen bedienen sich dieses Privileges. Die Entscheidung über die Anerkennung als „Körperschaft des Öffentlichen Rechts" wird auf staatlicher Ebene gefällt. Die Landesregierungen unterstützen verschiedene Institutionen, die mit „Körperschaften des Öffentlichen Rechtes" verbunden sind, so zum Beispiel kirchliche Schulen oder Krankenhäuser. Staatliche Unterstützung wird manchen religiösen Organisationen auch aus historischen und kulturellen Gründen gewährt. Einige jüdische Synagogen wurden aufgrund der staatlichen Rolle bei der Zerstörung der Synagogen im Jahr 1938 und in der Nazizeit mit staatlicher finanzieller Unterstützung erbaut. Sanierungen und Restaurationen von einigen christlichen Kirchen und Klöstern werden mit staatlicher finanzieller Unterstützung durchgeführt, begründet auf die Enteignung von Kirchenland durch den Staat im Jahr 1803 - während der Napoleonischen Zeit. Aufgrund der Tatsache, dass der Staat den Kirchen die Mittel genommen hatte, mit denen sie die Gelder verdienen können, um ihre Gebäude zu sanieren, erkennt er seine Verpflichtung an, nun die Kosten für diese Reparaturen zu tragen. Unterstützungen werden nur für jene Gebäude geleistet, die unter die Reformen von 1803 fallen. Neuere Gebäude erhalten keine Unterstützungen für ihren Erhalt. Demographische Zahlen zur Religionszugehörigkeit
Seit 1987 gibt es keine Erhebungen, die offizielle statistische Zahlen
über Religionen und Glaubensgemeinschaften liefern könnte. Jedoch
zeigen inoffizielle Schätzungen und Zahlen
Orthodoxe Kirchen haben etwa 1,1 Millionen Mitglieder bzw. 1,3 Prozent
der Bevölkerung.
Andere Christliche Kirchen haben etwa 1 Million Mitglieder bzw. 1,2 Prozent der Bevölkerung. Zu diesen zählen die Adventisten mit 35.000 Mitgliedern, die Apostel Jesus Christi mit 18.000 Mitgliedern, die Apostel von Judah mit 2.800 Mitgliedern, die Apostolische Gemeinschaft mit 8.000 Mitgliedern, die Baptisten mit 87.000 Mitgliedern, die Christliche Gemeinschaft (Kongregation) mit 39.000 Mitgliedern, die Kirche der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen) mit 39.000 Mitgliedern, die Evangelische Bruderschaft mit 6.500 Mitgliedern, die Zeugen Jehovas mit 165.000 Mitgliedern, die Mennoniten mit 6.500 Mitgliedern, die Methodisten mit 66.000 Mitgliedern, die Neuapostolische Kirche mit 430.000 Mitgliedern, die Alt-Katholiken mit 25.000 Mitgliedern, die Heilsarmee mit 2.000 Mitgliedern, die Siebenten-Tags-Adventisten mit 53.000 Mitgliedern, die Vereinigung der freien Evangelischen Kirchen mit 30.500 Mitgliedern, die Union der freien Pfingstgemeinschaften mit 250 Mitgliedern und die Quäker mit 335 Mitglieder. Jüdische Gemeinschaften haben etwa 75.000 Mitglieder und machen 0,1 Prozent der Bevölkerung aus. Nach Presseberichten wächst die Jüdische Gemeinschaft des Landes sehr stark und seit 1990 haben sich über 100.000 Juden aus der früheren Sowjetunion zu den 30.000 Juden im Lande gesellt. Vertreter des Bundesverwaltungamts in Köln stellen in den letzten Monaten einen verstärkten Anstieg der Emigration aus Rußland fest. Die Vereinigungskirche hat 850 Mitglieder, die Scientology Kirche hat 8.000 Mitglieder, die Hare-Krishna Gesellschaft 5.000 Mitglieder, die Johannische Kirche hat 3.500 Mitglieder, die Internationale Grals-Gesellschaft hat 2.300 Mitglieder, Ananda Marga hat 3.000 Mitglieder und Sri Chinmoy hat 300 Mitglieder. Ungefähr 21,8 Millionen Personen bzw. 26,6 Prozent der Bevölkerung haben entweder keine religiöse Bindung oder gehören kleineren religiösen Gruppen an. Behördliche Einschränkungen der Religionsfreiheit Behörden der Länder und des Bundes schränken das Recht zum Abhalten von Gottesdiensten nicht ein. Manchmal ergeben sich Schwierigkeiten zwischen Staat und Kirchen aufgrund steuerlicher Belange. Nach der Entscheidung des Berliner Senats, den Zeugen Jehovas den Status einer öffentlichen Körperschaft zu verweigern, sind diese vor das Bundesverfassungsgericht gegangen. Im Jahre 1997 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Berlin die Entscheidung des Senats. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Gruppe nicht die „unabdingbare Loyalität" gegenüber dem demokratischen Staat gebietet, die „für eine dauerhafte Zusammenarbeit wesentlich" sei, weil sie es zum Beispiel ihren Mitgliedern verbietet, an öffentlichen Wahlen teilzunehmen. Die Gruppe genießt Steuerfreiheit, wie sie den meisten Religionsgemeinschaften gewährt wird. Im März 2000 wies das Stuttgarter Verwaltungsgericht die Klage eine Muslimin ab, der die Lehrtätigkeit in Baden-Württemberg verweigert wurde, weil sie darauf bestand, in der Schule ein Kopftuch zu tragen. Der baden-württembergische Kultusminister stellte sich auf den Standpunkt, das Kopftuch sei eher ein politisches Zeichen der weiblichen Unterwerfung als ein vom Islam vorgeschriebener religiöser Brauch und dass der politische Akt des Tragens eines Kopftuches mit der Vorbildrolle eines Lehrers unvereinbar sei. Der Minister erlaubte der Frau die Durchführung der für ihren Abschluß erforderlichen Referendarzeit, argumentierte aber, dass das Tragen eines Kopftuches im Unterricht die von allen Beamten, auch den Lehrern, geforderte religiöse und politische Neutralität verletzen würde. Die Frau ging in Berufung; sie unterrichtet jetzt an einer öffentlichen Schule für Muslime in Berlin, wo ihr das Tragen des Kopftuches erlaubt ist. Im September 1999 untersagte das niedersächsische Kultusministerium einer Lehrerin in Niedersachsen das Tragen eines Kopftuchs im Klassenzimmer. Sie reichte Klage gegen die Entscheidung ein. Der Fall war Mitte 2000 noch anhängig. Ohne Rücksicht darauf steht es muslimischen Schülern frei, in der Schule Kopftücher zu tragen. Mehrere Länder haben Broschüren herausgegeben, die Lehre und Praxis kleinerer Religionsgemeinschaften beschreiben. Die Länder verteidigen diese Praxis mit dem Hinweis auf ihre Verantwortung gegenüber der Forderung der Bürger nach Informationen über diese Gruppen. Während viele der Schriften faktisch und relativ unvoreingenommen sind, können andere sich mit bekannten gefährlichen Sekten und Bewegungen befassende Berichte den Ruf einiger Gruppen durch Unterstellungen und Erwähnung schädigen. Scientology ist die Zielscheibe vieler solcher Schriften, von denen einige vor den Gefahren für das politische und wirtschaftliche System und das geistige und finanzielle Wohlergehen von Einzelpersonen warnen, die angeblich von Scientology ausgehen. Zum Beispiel veröffentlichte der Hamburger Verfassungsschutz eine Broschüre mit dem Titel „Der Geheimdienst der Scientology Organisation", die die Behauptung enthält, dass Scientology versuche, Regierungen, Behörden und Firmen zu unterwandern und dass die Kirche ihre Gegner bespitzele, sie diffamiere und „zerstöre".
Die Scientology Kirche blieb unter Beobachtung durch Beamte des Bundes
und der Länder, die behaupten, deren Ideologie stehe im Gegensatz
zur Demokratie. Scientology steht seit 1997 unter Beobachtung durch den
Verfassungsschutz des Bundes und der Länder, einer
Überwachungsorganisation,
deren Aufgabe es ist, jene Gruppen zu beobachten, deren Gedankengut als
gegensätzlich zur demokratischen Ordnung stehend betrachtet wird.
Im April 1998 wurde ein Agent des Verfassungsschutzes von der schweizerischen Polizei verhaftet nachdem er während der Informationssammlung über in Baden-Württemberg lebende Scientologen eine Kontaktperson in Basel befragt hatte. Die Regierung entschuldigte sich und der Agent wurde im November 1999 wegen der „illegalen Tätigkeit für einen fremden Staat" zu einer Gefängnisstrafe von 30 Tagen auf Bewährung verurteilt. Im November 1998 kam der Bundesverfassungsschutz zu dem Ergebnis, dass es für Scientology trotz des Fehlens einer unmittelbaren Gefahr der Unterwanderung des politischen Systems oder der Wirtschaft aufgrund ihrer Ideologie und ihrer programmatischen Ziele trotzdem Anhaltspunkte für Tendenzen gäbe, die als gegen die freie und demokratische Ordnung des Staates gerichtet gesehen werden könnten. Ein von der im Jahre 1996 ins Leben gerufenen Kommission zur Untersuchung „sogenannter Sekten und Psychogruppen" einschließlich Scientology dem Bundestag vorgelegte Bericht kam zu dem Ergebnis, dass die Regierung die Öffentlichkeit über die von den Psychokulten und Gruppen ausgehenden Gefahren für Gesundheit und Eigentum informieren sollte. Der Bericht stufte Scientology nicht als Religion sondern als profitorientierte Psychogruppe mit totalitären internen Strukturen und undemokratischen Zielen ein und empfahl die Fortsetzung der Überwachung von Scientology. Die interministerielle Arbeitsgruppe aus Bundes- und Landesbeamten der mittleren Ebene, die Informationen über Scientology austauschen, setzte ihre regelmässigen Treffen fort. Die Gruppe veröffentlichte während des Zeitraums, den der vorliegende Bericht abdeckt, keinen Bericht und keine Empfehlungen und behielt ihren ausschließlich beratenden Charakter. Im April kam der Bundesverfassungsschutz in seinem 250-seitigen Jahresbericht für das Jahr 1999 zu dem Ergebnis, dass die Gründe für eine Beobachtung von Scientology aus dem Jahre 1997 immer noch gültig seien. Die sechs Seiten, die sich mit Scientology befassen, beschreiben die politische Ideologie der Organisation, die als antidemokratisch betrachtet wird. Unter Verwendung von Zitaten des Scientology Gründers L. Ron Hubbard und aus Scientology Schriften und Büchern zur Untermauerung seiner Schlussfolgerungen stellt der Bundesverfassungsschutz fest, dass es das Ziel von Scientology sei, eine Zivilisation zu schaffen, in der Grundrechte nur „nicht-aberrierten" Personen (jenen, die mit Hilfe der Technologie von Scientology „geklärt" wurden) gewährt würden. Nur „nicht-aberrierten" Personen wäre es erlaubt, zu heiraten und Kinder auf die Welt zu bringen. Im sozialen System der Scientology gäbe es keine Menschen- oder Grundrechte, die als Verteidigung gegen den Staat verwendet werden können noch gäbe es ein unabhängiges Justizsystem. Ein Nachrichtendienst, der nicht durch Gesetze reguliert wird, würde Untersuchungen durchführen und präventive und repressive Maßnahmen ergreifen. Behörden behaupten, dass Scientology keine Religion sondern ein Wirtschaftsunternehmen sei und haben manchmal versucht, Scientology Organisationen aus dem Vereinsregister zu streichen und sie zu zwingen, sich als Wirtschaftsunternehmen anzumelden. Im Dezember 1999 entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart, dass das Land Baden-Württemberg die Scientology Kirche als weltanschauliche, gemeinnützige Organisation nicht aus dem Vereinsregister austragen könne und stellte fest, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Scientology Kirche nicht als kommerziell eingestuft werden können, wenn solche Tätigkeiten dazu dienen, die weltanschaulichen Ziele der Organisation zu erreichen. Das Land ging in Berufung. Im August 1999 widerrief die Stadt München den Status der Gemeinnützigkeit der örtlichen Scientology Organisation. Im Juni 1999 verwarf das Verwaltungsgericht München die Berufung von Scientology und hielt die Entscheidung der Stadt München aus dem November 1995 aufrecht, die dem Celebrity Center München, einer mit Scientology verbundenen Organisation, den Status der Gemeinnützigkeit aberkannte. Mit Ausnahme der Scientology Kirche in Baden-Württemberg ist keine Scientology Organisation in Deutschland steuerbefreit. Scientologen berichten weiterhin über Diskriminierungen wegen Ihres Glaubens. Eine Anzahl von Beamten auf Landes- und Gemeindeebene tauschen Informationen über Personen aus, von denen bekannt ist, dass sie Scientologen sind. Einige Behörden auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, Firmen (einschließlich großer internationaler Konzerne) und andere Organisationen verlangen von Stellenbewerbern und Auftragnehmern die Unterzeichnung einer Erklärung, die gemeinhin als „Sektenfilter" bezeichnet wird, in der sie angeben, dass sie keine Verbindung zu den Lehren von L. Ron Hubbard haben noch die Techniken von L. Ron Hubbard verwenden. (Die Bezeichnung „Sektenfilter„ ist jedoch irreführend, denn die Erklärung bezieht sich spezifisch auf Scientology und auf keine andere Gruppe; sie könnte präziser als „Scientology-Filter" beschrieben werden). Die Regierung führte die Verwendung solcher Erklärungen bei Firmen ein, die sich um die Durchführung von Ausbildungskursen bewerben. Im April 2000 verwarf das Verwaltungsgericht Hamburg die Klage zweier Scientologinnen gegen die Stadt Hamburg wegen deren Verwendung der „Sektenfilter". Einige staatliche Behörden überwachen auch Firmen, die sich um Aufträge im Bereich des Trainings und dem Umgang und Verarbeiten persönlicher Daten bewerben. Die Privatwirtschaft ist dem Beispiel der Bundesbehörden gefolgt und hat gelegentlich von ausländischen Firmen, die im Land Geschäfte machen wollen, verlangt, jede Verbindung offenzulegen, die sie oder ihre Angestellten zu Scientology haben. Das Bundesvermögensamt hat den Verkauf einiger Immobilien an Scientologen verhindert und angemerkt, dass das Bundesfinanzministerium verlangt hat, dass derlei Verkäufe möglichst vermieden werden sollten. Scientologen berichteten von Schwierigkeiten bei der Jobsuche und im Land Bayern müssen Bewerber für den öffentlichen Dienst Fragebögen ausfüllen, die jede mögliche Beziehung mit Scientology offen legen. Bayern hat einige staatliche Beamte als Scientologen identifiziert und von ihnen verlangt, diesen Fragebogen auszufüllen. Der Fragebogen stellt verbindlich fest, dass das Versagen, das Formular auszufüllen, dazu führt, dass die Bewerbung nicht in Betracht gezogen wird. Einige dieser Beamten haben sich geweigert und mindestens einer hat Klage vor dem örtlichen Amtsgericht erhoben. Die Klage ist anhängig. Behördenvertretern aus Bayern und des Bundes zufolge habe kein Beamter in Bayern seine Anstellung verloren und es sei niemandem die Anstellung einzig aufgrund der Verbindung mit Scientology verweigert worden. Vertreter von Scientology bestätigen diese Aussage.
In einem weit veröffentlichten Gerichtsverfahren entschied ein
höheres Sozialgericht in Rheinland-Pfalz im Januar 1999 dass eine
Scientologin eine Au Pair-Vermittlungsagentur betreiben dürfe, für
die das Arbeitsministerium des Landes im Jahre 1994 eine Verlängerung
der Erlaubnis einzig aufgrund ihrer Mitgliedschaft in Scientology verweigert
hatte. Der Richter argumentierte, die Zuverlässigkeit einer Person
hänge von ihr selbst und nicht von der Mitgliedschaft in der Scientology
Kirche ab. Das Arbeitsministerium ging in Berufung.
Scientologen haben wegen verschiedener Missstände die Gerichte angerufen. Die gerichtlichen Entscheidungen waren nicht einheitlich. Einige Personen, die aufgrund ihrer Mitgliedschaft in Scientology entlassen worden waren, haben ihren Arbeitgeber wegen ungerechtfertigter Kündigung verklagt. Manche haben eine aussergerichtliche Einigung mit den Arbeitgebern erreicht. Im Jahre 1998 reichte die Scientology Kirche Klage in Berlin ein, um dem Innensenat die angebliche Praxis der Bestechung von Mitgliedern der Scientology zum Zwecke der Bespitzelung anderer Mitglieder zu verbieten. Die Klage ist anhängig. Ende 1999 und bis Anfang 2000 äußerte die Hamburger Sektenbeauftragte öffentlich Besorgnis über Windows 2000 von Microsoft, weil eine ihrer Softwarefunktionen von einer Firma entwickelt wurde, deren Geschäftsführer Scientologe ist. Obwohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationswirtschaft (BSI) noch keine Untersuchung der Software durchgeführt hat, wird Windows 2000 von einigen Bundesbehörden eingekauft. In verschiedenen Städten veranstaltete Scientology Ausstellungen, um den Bürgern die Kirche vorzustellen und traf dabei auf erhebliche Schwierigkeiten. Eine Scientology Ausstellung in Frankfurt im Februar 2000, die im Café eines bekannten und im Eigentum der Stadt befindlichen Museums statt fand, verursachte erhebliche Kritik, wobei sich Vertreter der Stadt gegen Scientology und die Ausstellung aussprachen. Das kürzlich in Frankfurt eröffnetes Informationsbüro von Scientology hat jedoch wenig oder keine öffentliche Kontroverse erzeugt.
Im März 2000 führte eine Scientology Ausstellung auf der Leipziger
Buchmesse zu Beschwerden von Besuchern über angebliche aggressive
Verkaufsmethoden in der Ausstellungshalle und die Behörden in Leipzig
prüfen derzeit, ob der Aussteller im
Das Besucherbüro des Bundespresseamtes intervenierte im April 2000 bei einem Berliner Hotel und erzwang die Stornierung einer Reservierung von Räumlichkeiten durch Scientology für eine Ausstellung mit dem Titel „Was ist Scientology?". Das Hotel führte an, dass das Besucherbüro damit drohte, Reservierungen im Wert von mehreren hunderttausend Dollar zu stornieren, falls Scientology die Ausstellung im Hotel genehmigt würde. Die meisten politischen Parteien schließen weiterhin die Mitgliedschaft von Scientologen aus, mit dem Argument, Scientology sei keine Religion sondern ein Wirtschaftsunternehmen, dessen Ziele und Grundlagen antidemokratisch und daher mit denen politischer Parteien unvereinbar seien. Es gab jedoch nur einen Fall, wo dieses Verbot durchgesetzt wurde. Ein Gericht in Bonn bestätigte diese Praxis im Jahre 1997 und entschied, dass eine politische Partei das Recht hätte, jene Personen von der Mitgliedschaft auszuschließen, die sich nicht mit den grundlegenden Zielen der Partei identifizieren. Das Recht auf Seelsorge beim Militär, in Krankenhäusern und Gefängnissen hängt nicht davon ab, ob eine Religionsgemeinschaft den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzt. Das Verteidigungsministerium überprüft gegenwärtig die Möglichkeit für islamische Geistliche, bei den Streitkräften seelsorgerische Dienste zu geben obwohl keine der islamischen Gemeinden der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hat.
Das Recht auf Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ist ebenfalls
nicht mehr auf jene Religionsgemeinschaften beschränkt, die den Status
einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
Es gab keine Berichte über Häftlinge oder Gefangene aufgrund der religiösen Überzeugung. Erzwungene Glaubensübertritte minderjähriger US-Bürger
Es gab keine Berichte über erzwungene Glaubensübertritte
minderjähriger
US-Bürger, die aus den Vereinigten Staaten entführt oder illegaler
Weise festgehalten wurden oder von einer Weigerung von Behörden, solchen
Personen die Rückkehr in die Vereinigten Staaten zu
Abschnitt II Gesellschaftliche Aspekte
Deutschland wird zunehmend ein säkularer Staat. Die regelmässige
Teilnahme an Gottesdiensten nimmt ab. Nach über vier Jahrzehnten
kommunistischer
Regierung sind die Bewohner Ostdeutschlands weitaus säkularer geworden
als ihre westlichen Landsleute.
Die Beziehungen zwischen den verschiedenen Religionsgemeinschaften sind
freundschaftlich. Mehrere große politische Parteien halten zu Beginn
ihrer Bundesparteitage Gottesdienste ab. Religiöse Organisationen,
politische und erzieherische Stiftungen veranstalten Seminare und
Podiumsdiskussionen
zur Förderung des Verständnisses zwischen den Religionen.
Mit 433 berichteten Übergriffen in den ersten 9 Monaten des Jahres
1999 verglichen mit 522 während der gleichen Zeitraums 1998 sind
antisemitische
Aktivitäten um 28 Prozent zurückgegangen. Diese Vorgänge
setzen sich zum Teil aus 314 Fällen der Verteilung
Kurz vor Mitternacht des 27. Januar 2000 verbrannte in Leipzig Kränze, die zum Holocaust Gedenktag in Erinnerung an die Opfer des Holocaust niedergelegt worden waren. (Fünf Kränze und mehrere Blumengebinde waren während einer Zeremonie unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters von Leipzig und mehrerer örtlicher Vertreter niedergelegt worden.) Zwei Tage später versammelten sich etwa 150 friedliche Demonstranten, um ihrer Empörung über die Vorkommnisse Ausdruck zu verleihen. Die örtlichen Behörden kritisierten die Verbrennung, haben jedoch nicht festgestellt, wer das Feuer gelegt hat. Im April 2000 wurde ein Mitglied einer radikalen rechtsgerichteten politischen Partei festgenommen, der eine Woche zuvor einen Molotow-Cocktail auf eine jüdische Synagoge geworfen hatte. Es wurde niemand verletzt und der Schaden war gering. Die überwältigende Mehrheit der Verursacher antisemitischer Taten waren frustrierte, größtenteils apolitische Jugendliche und ein kleiner harter Kern rechtsgerichteter Extremisten. Bis Mitte 2000 gab es keinen Fortschritt in der Aufklärung des Bombenangriffs auf das Grab von Heinz Galinski, dem Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde Berlins bis zu seinem Tod im Jahre 1992. Scientologen berichteten weiterhin von Vorfällen gesellschaftlicher Diskriminierung (siehe Abschnitt I). Im März 2000 führten die Bemühungen der Mitglieder von Scientology, für eine Ausstellung in der Fußgängerzone zu werben, in Stuttgart zu Beschwerden von einzelnen Bürgern, die sich von den Versuchen der Scientologen, mit ihnen ins Gespräch zu kommen, gekränkt fühlten. Abschnitt III Richtlinien der US Regierung Als Teil des allgemeinen Dialogs und ihrer Richtlinie der Förderung der Menschenrechte diskutiert die Regierung der Vereinigten Staaten mit der Bundesregierung regelmäßig über Religionsfreiheit. Der Status von Scientology war Gegenstand vieler Diskussionen. Die Regierung der Vereinigten Staaten hat ihrer Besorgnis Ausdruck verliehen über die Verletzung der Rechte einzelner aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit als auch über die potentielle Diskriminierung im internationalen Handel durch die Überprüfung ausländischer Firmen auf mögliche Verbindungen zu Scientology. Vertreter der Regierung der Vereinigten Staaten diskutierten mit Vertretern des Bundes und der Länder über Fragen der Verletzung von persönlichen Freiheiten durch die Verwendung von Erklärungen Scientology-Verbindungen. Vertreter der Regierung der Vereinigten Staaten haben wiederholt darauf hingewiesen, dass die Verwendung solcher "Filter" mit dem Ziel, Personen in der Ausübung ihres Berufes einzig aufgrund ihres Glaubens zu hindern, eine Verletzung deren Rechte als auch eine diskriminierende Geschäftspraxis darstellt.
Original im Internet unter:
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